Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32542
VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08 (https://dejure.org/2009,32542)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 28.05.2009 - 2 L 415/08 (https://dejure.org/2009,32542)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 2 L 415/08 (https://dejure.org/2009,32542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten der Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung eines Gießereibetriebes; Anforderungen an das Vorliegen des immissionsschutzrechtlichen Tatbestandsmerkmals "Nachbarschaft" i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 ...

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall »Trompetter«

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Einwender nicht nur erkennen lassen, welches seiner Rechtsgüter er für gefährdet ansieht, sondern dabei auch die Art der befürchteten Beeinträchtigungen darlegen (BVerwG, Urt. v. 17.07.1980, BVerwGE 60, 297).

    Der Einwendungsausschluss findet dort seine Grenze, wo die Bekanntmachung oder die Auslegung Fehler aufweisen, die die fristgerechte Erhebung von Einwendungen erschweren konnten, oder wo die ausgelegten Unterlagen eine hinreichende Beurteilung der möglichen Beeinträchtigungen nicht erlaubten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1980, BVerwGE 60, 297; OVG NRW, Beschl. v. 15.09.2008; 8 B 900/08.AK [...]; Jarass, a.a.O., § 10 RdNr. 93 f.).

    In diesem Fall hätte der Antragsteller aber die Möglichkeit gehabt, im Zuge eines (dann verspäteten) Vorbringens einen Antrag auf Wiedereinsetzung i.S.d. § 32 VwVfG zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1980, a.a.O.; Jarass, a.a.O., § 10 RdNR. 75, 95, 96), was er jedoch nicht getan hat.

  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08
    Zwar kommt der den Gutachten der I. GmbH vom 07.12.2007 und 10.01.2008 zugrunde gelegten GIRL keinerlei Rechtsverbindlichkeit zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.05.2007, 4 B 5/07 , [...]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar u.a. auch die GIRL als rechtlich nicht verbindliches Regelwerk bezeichnet, das keine Rechtsquelle darstelle, aber weiter ausgeführt, dass es technische Normen enthalte, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhten und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten hätten (Beschl. v. 07.05.2007, 4 B 5/07, [...]).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

    Auszug aus VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08
    Ist nach der summarischen Beurteilung des Ausgangs des Widerspruchs- bzw. gerichtlichen Hauptsacheverfahrens die Rechtslage offen, so hat das Gericht eine Abwägung aller wechselseitiger Interessen vorzunehmen, um zu ermitteln, wessen Interesse für die Dauer des Widerspruchs- bzw. Hauptsacheverfahrens der Vorrang gebührt (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1990, NVwZ 1991, 159; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.07.2000, NVwZ-RR 2001, 362 [OVG Niedersachsen 06.07.2000 - 3 M 561/00]).

    Insoweit ist vorliegend die Frage, ob der Eintritt von Tatsachen droht, der nach einem Abschluss des Hauptsacheverfahren nicht wieder rückgängig zu machen ist ( z.B. BVerwG, Beschl. v. 26.09.1990, NVwZ 1991, 159), in Betracht zu ziehen.

  • LG Berlin, 17.09.2009 - 27 O 530/09

    Homepage von Rechtsanwälten darf fremde Schriftsätze enthalten

    die unter http://www.f....de zu den Verfahren vor dem VG Chemnitz, Aktenzeichen 2 L 416/08, 2 K 274/09, 2 K 1308/08, 2 K 1309/08, 2 K 1455/08, 2 K 1456/08, 2 L 415/08 sowie 2 L 416/08 eingestellten Schriftsätze der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zu 1.) sowie deren Anlagen zu veröffentlichen sowie künftig zu unterlassen, auf ihrer Internetpräsenz unter http://www.f....de oder an anderer Stelle Schriftsätze der Prozessbevollmächtigtender Antragstellerin zu 1.) sowie deren Anlagen zu den vorbenannten Verfahren, welche bei Gericht eingereicht oder selbst an die Anfragsgegner versandt wurden bzw. werden oder die aus Behördenakten oder auf sonstiger Weise in den Besitz der Antragsgegner gelangten bzw. gelangen werden, künftig einzustellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 416/08
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren, die Akten des Parallelverfahrens 2 L 415/08 und der Verfahren 2 K 1309/08 und 2 K 274/09 sowie die dazu beigezogenen Behördenvorgänge verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht