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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00   

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https://dejure.org/2003,26158
OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00 (https://dejure.org/2003,26158)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.01.2003 - 2 L 417/00 (https://dejure.org/2003,26158)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 2 L 417/00 (https://dejure.org/2003,26158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-Verf § 2 I; ; LSA-Verf § 2 III; ; GG Art. 20 III; ; DDR-KommVfG § 5 III 1; ; LSA-GO § 6 II 2; ; LSA-GO § 6 III; ; LSA-VO (GVBl 1995, 665); ; LSA-VO (GVBl 1996, 261)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Sachleistungen und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben; Wirksame Bekanntmachung einer kommunalen Satzung; Veröffentlichungsform für kommunales Satzungsrecht; ...

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - A 8 K 414/98
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 37.69

    Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Aushangs von Gemeindesatzungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00
    Dieses verlangt lediglich, daß sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens überhaupt zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]); BVerwG, Urt v 11.2.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt v 18.4.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S 4]).

    Die Verkündungsvorschriften haben dienende Funktion und sind kein Selbstzweck; sie müssen z B nicht aus sich heraus auch sicherstellen, daß der Verkündungsvorgang ordnungsgemäß war (BVerwG, DÖV 1972, 349 [349/350]).".

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00
    Dieses verlangt lediglich, daß sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens überhaupt zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]); BVerwG, Urt v 11.2.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt v 18.4.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S 4]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.1994 - 2 L 2/93
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00
    Angesichts des bereits genannten Urteils des Senats vom 20.01.1994 - 2 L 2/93 - und der in der Sache unverändert gebliebenen Rechtslage wirft die Antragsschrift kein konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage auf, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen noch weiterer Klärung bedarf.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00
    Dieses verlangt lediglich, daß sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens überhaupt zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]); BVerwG, Urt v 11.2.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt v 18.4.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S 4]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03

    Bei Bekanntmachung durch Aushang muss dessen Dauer bestimmt sein

    Zwar schreibt das Kommunalverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt keine bestimmte Veröffentlichungsform für kommunales Satzungsrecht vor, so dass die Gemeinde grundsätzlich frei ist in der Wahl der Bekanntmachungsform; ihre Gestaltungsfreiheit wird aber begrenzt durch das Rechtsstaatsprinzip, das insoweit verlangt, dass sich der Bürger in zuverlässiger Weise Kenntnis vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verschaffen kann (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.01.2003 - 2 L 417/00 - OVG LSA, Urt. 20.01.1994 - 2 L 2/93 -).

    Wenn die Hauptsatzung oder eine darin enthaltene Bekanntmachungsvorschrift nichtig ist, kann eine Satzung zwar wirksam sein, wenn die Bekanntmachung "ortsüblich" erfolgte (OVG LSA, Beschl. v. 13.01.2003, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 174/14

    Zu den Anforderungen an eine Bekanntmachung in einem Amtsblatt

    Denn die Veröffentlichung der ABAS 2011 im Amtsblatt der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz ist jedenfalls ortsüblich erfolgt (vgl. zur Ortsüblichkeit OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.01.2003 - 2 L 417/00 - Beschl. v. 09.2004 - 2 M 256/03 - Urt. v. 20.01.1994 - 2 L 2/93 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 K 431/04

    Zum Anspruch eines Kunden, die Satzung einer Sparkasse in einem

    Allerdings hat die Nichtigkeit der Bekanntmachungsvorschrift bzw. das Nichtvorhandensein einer wirksamen Hauptsatzung, die die Bekanntmachung von Satzungen regelt, nicht zur Folge, dass eine wirksame Veröffentlichung der Satzung der Sparkasse W. im Amtsblatt für den Landkreis W. vom 26. April 1996 nicht erfolgen konnte; denn wenn die Hauptsatzung oder eine darin enthaltene Bekanntmachungsvorschrift nichtig ist, kann eine Satzung wirksam sein, wenn die Bekanntmachung "ortsüblich" erfolgte (OVG LSA, Beschl. v. 9. August 2004 - 2 M 256/03 - Beschl. v. 13. Januar 2003 - 2 L 417/00 - Urt. 20. Januar 1994 - 2 L 2/93 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2007 - 2 K 128/06

    Bekanntmachung einer Veränderungssperre

    Zwar schreibt das Kommunalverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt keine bestimmte Veröffentlichungsform für kommunales Satzungsrecht vor, so dass die Gemeinde grundsätzlich frei ist in der Wahl der Bekanntmachungsform; ihre Gestaltungsfreiheit wird aber begrenzt durch das Rechtsstaatsprinzip, das insoweit verlangt, dass sich der Bürger in zuverlässiger Weise Kenntnis vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verschaffen kann (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.01.2003 - 2 L 417/00 - Urt. d. Senats v. 20.01.1994 - 2 L 2/93 -).
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