Rechtsprechung
   VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31340
VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12 (https://dejure.org/2012,31340)
VG Aachen, Entscheidung vom 02.10.2012 - 2 L 426/12 (https://dejure.org/2012,31340)
VG Aachen, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 2 L 426/12 (https://dejure.org/2012,31340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Streit um Wasserwerfer geht weiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wasserwerfer als privates Fahrzeug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Streit um Wasserwerfer geht weiter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater Verein darf vorläufig weiterhin mit altem Polizei-Wasserwerfer am Straßenverkehr teilnehmen - Vom Straßenverkehrsamt verfügte Rücknahme der Zulassung aufgrund eines Verfahrensfehlers rechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besondere Betriebserlaubnis für Ex-Polizeifahrzeuge: Wasserwerfer und Panzer als Zweitwagen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.12.1993 - 11 B 44.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12
    Die Vorschrift verdrängt die Ermächtigungsnormen des allgemeinen Polizeirechts und auch die Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht (hier: §§ 48, 49 VwVfG NRW), vgl. bereits zu § 17 StVZO: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 11 B 44/93 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. August 1998 - 25 B 3118/97 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01 - und VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 1993 - 1 AS 1606 -, jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., 2011, § 5 FZV Rz. 4; Kirchner in Lüttkes, Straßenverkehr, Bd. 3a, 2012, § 5 FZV Rz. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1998 - 25 B 3118/97

    Panzer vorerst weiter im Straßenverkehr

    Auszug aus VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12
    Die Vorschrift verdrängt die Ermächtigungsnormen des allgemeinen Polizeirechts und auch die Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht (hier: §§ 48, 49 VwVfG NRW), vgl. bereits zu § 17 StVZO: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 11 B 44/93 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. August 1998 - 25 B 3118/97 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01 - und VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 1993 - 1 AS 1606 -, jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., 2011, § 5 FZV Rz. 4; Kirchner in Lüttkes, Straßenverkehr, Bd. 3a, 2012, § 5 FZV Rz. 12.
  • VGH Hessen, 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01

    Betriebsuntersagung für Einzelfahrzeug - motorisierter Krankenfahrstuhl

    Auszug aus VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12
    Die Vorschrift verdrängt die Ermächtigungsnormen des allgemeinen Polizeirechts und auch die Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht (hier: §§ 48, 49 VwVfG NRW), vgl. bereits zu § 17 StVZO: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 11 B 44/93 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. August 1998 - 25 B 3118/97 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01 - und VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 1993 - 1 AS 1606 -, jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., 2011, § 5 FZV Rz. 4; Kirchner in Lüttkes, Straßenverkehr, Bd. 3a, 2012, § 5 FZV Rz. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 8 B 1844/09

    Öffentliche Feuerwehren und staatlich angeordnete oder anerkannte Werkfeuerwehren

    Auszug aus VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12
    Grundsätzlich darf danach einem privaten Halter nach § 19 Abs. 2 a Satz 2 StVZO keine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die wie vorliegend der Wasserwerfer speziell für polizeiliche Zwecke bestimmt sind oder waren, erteilt werden, vgl. zu einer Betriebsuntersagung nach § 5 Abs. 1 FZV für ehemalige Einsatzleit- und Löschfahrzeuge der Feuerwehr: OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2010 - 8 B 1844/09 -, juris, sowie Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10

    Ablehnung der Zuteilung einer grünen Plakette ist kein konkludenter

    Auszug aus VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12
    Die Betriebserlaubnis muss nach der derzeitigen Rechtslage zum Zeitpunkt der - erstmaligen - Zulassung bereits erteilt sein, vgl. dazu Begründung des Verordnungsgebers zu § 3 FZV: VkBl 2006, 603; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 10 S 864/10 -, juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., 2011, § 1 Rz. 10, § 3 FZV Rz.7, § 19 StVZO Rz. 14; Huppertz, Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, NZV 2006, 357 (358); Dauer, Wann ist ein Fahrzeug zugelassen?, NZV 2007, 442; Janker, Straßenverkehrsrecht, 2011, § 1 Rz. 2a, 3.
  • VG Aachen, 11.08.2020 - 10 K 4205/17

    Betriebsuntersagung des ehemaligen Wasserwerfers der Polizei mit dem Kennzeichen

    Nachdem das erkennende Gericht mit Beschluss vom 2. Oktober 2012 (2 L 426/12) die aufschiebende Wirkung der gegen diese Ordnungsverfügung erhobenen Klage (2 K 1903/12) angeordnet hatte, untersagte die Beklagte mit weiterer Verfügung vom 19. Oktober 2012 gemäß § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), den Betrieb des Wasserwerfers mit sofortiger Wirkung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten 2 L 1259/17, 2 K 2645/12, 2 L 426/12, 2 L 513/12, 2 L 584/12 und 2 L 78/14 und der hier dazu überreichten Verwaltungsvorgänge der Beklagten.

    Die Vorschrift verdrängt die Ermächtigungsnormen des allgemeinen Polizeirechts und auch die Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht (hier: §§ 48, 49 VwVfG NRW), vgl. dazu bereits Beschluss der Kammer vom 2. Oktober 2012 - 2 L 426/12 -, Rz. 12 ff. und OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 - Rz. 5 sowie bereits zu der im Wesentlichen wortgleichen Regelung des § 17 Abs. 1 StVZO "Einschränkung und Entziehung der Zulassung": BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 11 B 44/93 -, Rz. 2 f; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 1998 - 25 B 3118/97 -, Rz. 26; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01 -, Rz. 24 f. und VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 1993 - 1 AS 1606 -, Rz. 15, jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflg., 2019, § 5 FZV Rz. 4, 6; Kirchner in Lüttkes/Bachmeier/Müller/Rebler , Straßenverkehr, Bd. 3b, Stand: Juli 2020, § 5 FZV Rz. 12.

  • VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12

    Bindungswirkung einer Behörde an einen im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen

    Der Antrag der Antragstellerin nach § 80 Abs. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die Anordnungen in Ziffer 1 des Beschlusstenors (hier: in dem Verfahren 2 L 426/12) auf erneute Stempelung des Kennzeichens 00-00 0000 und Löschung der Außerbetriebsetzung im Fahrzeugregister aufzuheben, hat keinen Erfolg.

    Der Antrag hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach Auffassung der Kammer zwischen dem Verfahren 2 L 426/12 und dem Abänderungsverfahren nicht die erforderliche Verfahrensidentität besteht.

    Die Antragstellerin hat sich zwar in dem "Änderungsbescheid" ausdrücklich auf den im Verfahren 2 L 426/12 streitgegenständlichen Bescheid vom 5. Juli 2012 bezogen.

  • VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12

    Ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf von einem privaten Halter nicht im

    Das Gericht hat bereits mit Beschluss vom 2. Oktober 2012 in dem Verfahren 2 L 426/12 seine Auffassung dargelegt, dass der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 FZV auch für den hier vorliegenden Fall einer fehlenden Betriebserlaubnis zum Zeitpunkt der Zulassung eröffnet ist und die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind.

    Der Antragsteller kann sich insoweit auch nicht darauf berufen, dass das Gericht in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2012 (2 L 426/12) im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten des Antragstellers die Rückgängigmachung der Vollziehung angeordnet hatte, da der damaligen Anordnung des Sofortvollzugs eine aus Sicht der Kammer rechtswidrige Rücknahmeverfügung zugrunde lag.

  • VG Köln, 17.01.2019 - 18 L 2782/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme der Kfz.-Zulassung

    Diese Vorschrift verdrängt die Ermächtigungsnormen des allgemeinen Polizeirechts sowie die Bestimmungen der §§ 48, 49 VwVfG NRW für Maßnahmen der Gefahrenabwehr in Fällen, in denen sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig erweist, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 02.10.2012 - 2 L 426/12 -, juris Rn. 7 sowie zur Vorgängervorschrift des § 17 StVZO BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 11 B 44/93 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 12.08.1998 - 25 B 3118/97 -, juris Rnrn.

    Auch wenn die Betriebsuntersagung die Zulassung nicht unmittelbar beseitigt, hat sie über die Außerbetriebsetzung die Beseitigung der Zulassung zur Folge, vgl. zum Vorstehenden VG Aachen, Beschluss vom 02.10.2012 - 2 L 426/12 -, juris Rn. 7.

  • VG Aachen, 16.04.2018 - 2 L 1259/17

    Ehemaliger Polizeiwasserwerfer; Untersagung des Betriebs; Erlöschen der

    Die Vorschrift verdrängt die Ermächtigungsnormen des allgemeinen Polizeirechts und auch die Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht (hier: §§ 48, 49 VwVfG NRW), vgl. dazu bereits Beschluss der Kammer vom 2. Oktober 2012 - 2 L 426/12 - und OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 - sowie bereits zu der im Wesentlichen wortgleichen Regelung des § 17 Abs. 1 StVZO "Einschränkung und Entziehung der Zulassung": BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 11 B 44/93 - OVG NRW, Beschluss vom 12. August 1998 - 25 B 3118/97 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01 - und VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 1993 - 1 AS 1606 -, jeweils juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflg., 2017, § 5 FZV Rz. 4, 6; Kirchner in Lüttkes/Bachmeier/Müller/Rebler , Straßenverkehr, Bd. 3a, 2018, § 5 FZV Rz. 12.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht