Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2000

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00 (https://dejure.org/2004,7718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.02.2004 - 2 L 5/00 (https://dejure.org/2004,7718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 2 L 5/00 (https://dejure.org/2004,7718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 42 II; ; VwGO § ... 91; ; VwGO § 113 I 4; ; VwGO § 113 V; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; ZPO § 267 Nr. 2; ; 4.BlmSchV § 1 I; ; 4.BlmschV § 2 I; ; BlmSchG § 3 I; ; BlmSchG § 13 I; ; BauGB § 1 V; ; BauGB § 29 II; ; BauGB § 35 I Nr. 1; ; BauGB § 35 I Nr. 4; ; BauGB § 35 III; ; BauGB § 36; ; BauGB § 201; ; LSA-BauO § 2 I 1; ; LSA-BauO § 5; ; LSA-BauO § 66 I; ; LSA-BauO § 68; ; LSA-BauO § 69; ; LSA-BauO § 77 I 1; ; BNatSchG § 1; ; BNatSchG § 2; ; EUR79/409/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Putenmastanlage; Errichtung einer Putenmastanlage als privilegiertes Vorhaben; Erhebung von schädlichen Umwelteinwirkungen und Gesundheitsgefährdungen; Versagung des Einvernehmens durch den Gemeinderat; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 L 2153/99

    Abwägung; Abwägungsgebot; Flächennutzungsplan; Genehmigung; Teilgenehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Faktische Vogelschutzgebiete unterliegen dem unmittelbaren Schutz der Vogelschutz-Richtlinie (vgl. zu den rechtlichen Grundlagen: NdsOVG, Urt. v. 14.09.2000 - 1 L 2153/99 -, NuR 2001, 333).

    Die Mitgliedstaaten haben bei der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten zahlen- und flächenmäßig am geeignetsten sind, einen fachlichen Beurteilungsspielraum (EuGH, Urt. v. 02.08.1993 - C 355/90 -, NuR 1994, 521; NdsOVG, Urt. v. 14.09.2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Eine Verunstaltung liegt vor, wenn ein Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (BVerwG, Urt. v. 15.05.1997 - BVerwG 4 C 23.95 -, NVwZ 1998, 58; Urt. v. 22.06.1990 - BVerwG 4 C 6.87, - NVwZ 1991, 64; OVG NW, Urt. v. 12.06.2001 - 10 A 97/99 -, NWVBl. 2002, 67).

    Für diese Entscheidung spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der vorgesehene Standort in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt, denn auch eine naturschutzrechtlich nicht besonders geschützte Landschaft kann gegen ästhetische Beeinträchtigungen empfindlich sein (BVerwG, Urt. v. 15.05.1997, a. a. O.; Beschl. v. 29.04.1968 - BVerwG IV B 77.67 -, BRS 20 Nr. 59), und die Schutzwürdigkeit einer Landschaft kann nicht davon abhängen, ob die zuständige Naturschutzbehörde Anlass für eine Unterschutzstellung gesehen hat.

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Die Anforderungen an die ausreichende wegemäßige Erschließung eines Außenbereichsgrundstücks für eine bauliche oder gewerbliche Nutzung ergeben sich grundsätzlich daraus, welchen Zu- und Abgangsverkehr das jeweilige Vorhaben auslöst (BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, DVBl. 1986, 186).

    Je nach den örtlichen Gegebenheiten können auch ein nur geschotterter Weg oder ein Feldweg ausreichen (BVerwG Urt. v. 30.08.1985, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Die Klägerin hat gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 3 ZPO zulässigerweise neben ihrem Verpflichtungsantrag (B.) einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt; denn § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet auf Verpflichtungsklagen entsprechende Anwendung, mit der Folge, dass auch bei solchen Klagen das Verfahren trotz Erledigung mit dem Ziel fortgesetzt werden kann, die Rechtswidrigkeit der Ablehnung des beantragten Verwaltungsakts feststellen zu lassen (BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - BVerwG 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).

    Die Verpflichtungsklage ist auch begründet; denn die Klägerin hat einen Anspruch auf Erteilung der begehrten Baugenehmigung für die Errichtung einer Putenmastanlage (vier Ställe) mit 14.999 Tierplätzen auf den Flurstücken ... der Flur ... der Gemarkung Rossau, weil das gemäß § 66 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - BauO LSA - vom 09.02.2001 (LSA-GVBl., S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2003 (LSA-GVBl., S. 158 [161 ]), die hier Anwendung findet, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verpflichtungsklage der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - BVerwG 7 C.24.91 -, BVerwGE 89, 354), genehmigungsbedürftige - nicht nach §§ 68, 69 BauO LSA genehmigungsfreie - Vorhaben der Klägerin mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. v. § 77 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA vereinbar ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.1999 - A 2 S 88/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Insoweit bewirkt der formell festgesetzte Landschafts- und Naturschutz, d. h. die Lage des Standorts innerhalb des Geltungsbereichs einer Schutzverordnung, ein der planungsrechtlichen Zulässigkeit striktes Entgegenstehen derartiger Belange (vgl. OVG LSA, Urt. v. 16.09.1999 - A 2 S 88/98 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - 2 M 370/02

    Kein Nachbarschutz gegen lediglich nicht auszuschließende Belastung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Es ist vielmehr Sache der staatlichen Gremien, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen (BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2002, 1638-1640; OVG LSA, Beschl. v. 05.02.2003 - 2 M 370/02 -).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 69.80

    Öffentlicher Belang - Erhaltung der Landschaft - Privilegierte Fischteiche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Maßgebend ist vielmehr, ob die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der §§ 1 und 2 BNatSchG negativ betroffen werden (BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - BVerwG 4 C 69.80 -, BauR 1984, 614 [615]), d. h. bei Vorhaben, die - wie hier - außerhalb eines Schutzgebiets verwirklicht werden sollen, kann eine Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch dann angenommen werden, wenn insbesondere aufgrund von Fernwirkungen des Vorhabens (hier der Putenmastanlage) nachhaltig in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Tier- und Pflanzenwelt eingegriffen wird (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2; 2 Abs. 1 Nr. 10 BNatSchG).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00

    Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Ist beispielsweise nach wasserwirtschaftlichen und technischen Erkenntnissen aufgrund der geologischen oder hydrologischen Verhältnisse, etwa der Geländegestaltung, des Grundwasserstandes und der Grundwasserfließrichtung oder der Wasserdurchlässigkeit des Bodens, davon auszugehen, dass ein Bauvorhaben geeignet ist, eine vorhandene Trinkwassergewinnungsanlage in ihrer Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen oder die künftige Wasserversorgung nachteilig zu beeinflussen, so erkennt der Gesetzgeber diesem Umstand die Qualität eines öffentlichen Belangs unabhängig davon zu, ob sich aus dem allgemeinen oder dem gebietsbezogenen besonderen Wasserschutzrecht bestimmte Handlungsgebote oder -verbote herleiten lassen oder nicht (BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - BVerwG 4 C 5.00 -, NVwZ 2001, 1048).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75

    Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Dabei setzt der Begriff des "Sollens" nicht voraus, dass allgemeine oder gar öffentliche Interessen für das Vorhaben sprechen; billigenswerte private, auch wirtschaftliche Interessen - wie hier die Massentierhaltung - reichen aus (BVerwG, Urt. v. 04.11.1977 - BVerwG IV C 30.75 -, BRS 32 Nr. 64).
  • BVerwG, 06.01.1997 - 4 B 256.96

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Annahme landwirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00
    Zwar war das Vorhaben nicht als landwirtschaftlicher Betrieb gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 201 BauGB einzuordnen, weil der Betrieb nach Aktenlage nicht auf eine überwiegend eigene Futtergrundlage hätte zurückgreifen können (BVerwG, Beschl. v. 06.01.1997 - BVerwG 4 B 256.96 -, NVwZ-RR 1997, 590).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 10 A 97/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich;

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90

    Fischzuchtanstalt im Außenbereich - Gesicherte Erschließung

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 1.70

    Öffentlicher Belang der Abwehr der Gefährdung der Wasserwirtschaft als bloße

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82

    Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2002 - A 2 S 458/99
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Die Berufung der Beklagten richtet sich damit ohne weiteres gegen den angepassten Klageantrag der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 73/04 - BauR 2006, 717 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.02.2004 - 2 L 5/00 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. insoweit auch OVG NRW, Urteil vom 18. November 1997 - 21 D 10/95.AK -, juris Rn. 68, und Beschluss vom 12. August 2008 -10 A 1666/05 -, juris Rn. 26 f.; OVG LSA, Urteil vom 6. Februar 2004 - 2 L 5/00 -, juris Rn. 54.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2017 - 1 LC 17/16

    Außenbereich; Ferkelaufzucht; Privilegierung; Schweinehaltung; gewerbliche

    Daran ist festzuhalten (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 2.6.2009 - 8 B 572/09 -, DVBl. 2009, 1040 = juris Rn. 24 ff.; OVG Magdeburg, Urt. v. 12.9.2002 - A 2 S 458/99 -, juris Rn. 34 ff. und v. 6.2.2004 - 2 L 5/00 -, juris Rn. 34 ff.; Dürr, in: Brügelman, BauGB, 92. EL, § 35 Rn. 59a; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 35 Rn. 42; Nies, AUR 2014, 201 [202, 206]; a.A. v. Hall, NVwZ 2011, 730; vermittelnd Achatz, DVBl. 2013, 73).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2000 - 2 L 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18181
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2000 - 2 L 5/00 (https://dejure.org/2000,18181)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.04.2000 - 2 L 5/00 (https://dejure.org/2000,18181)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. April 2000 - 2 L 5/00 (https://dejure.org/2000,18181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.1998 - 2 L 169/97

    Politische Verfolgung; Effektive Gebietsgewalt; Irak; Terrorismus;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2000 - 2 L 5/00
    Sie steht in Einklang mit den vom Senat in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen, wonach August/September 1996 irakische Verbände kurzzeitig in den kurdisch kontrollierten Teil des Nordiraks eingedrungen sind und unter anderem die Stadt Arbil eingenommen haben (vgl. Urteil des Senats vom 16.07.1998 - 2 L 169/97 -).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2000 - 2 L 5/00
    Dieses durch das individuelle Verhalten des Klägers bereits vor oder im direkten Zusammenhang mit seiner Ausreise ausgelöste Verfolgungsrisiko stellt jedenfalls einen beachtlichen Nachfluchtgrund dar (vgl. BVerfG vom 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, E 74, 51), wenn davon auszugehen ist, daß Desertion und Ausreise zeitliche zusammenfallen (vgl. Beschluß des Senats vom 15.03.2000 - 2 L 197/98 -).
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