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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09 (https://dejure.org/2011,33026)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 L 6/09 (https://dejure.org/2011,33026)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 (https://dejure.org/2011,33026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen Ziele der Raumordnung - artenschutzrechtliches Tötungsverbot

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht einer Genehmigungsbehörde auf eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative bezgl. der Frage der Verursachung eines erhöhten Tötungsrisikos ggü. Exemplaren einer geschützten Art durch eine Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht einer Genehmigungsbehörde auf eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative bezgl. der Frage der Verursachung eines erhöhten Tötungsrisikos ggü. Exemplaren einer geschützten Art durch eine Windkraftanlage

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 [301 f.], RdNr. 91) ist der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a. F., § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) dann nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden.

    In den die Verkehrsinfrastruktur betreffenden Planfeststellungsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht dies mit folgenden Erwägungen begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008, a.a.O., S. 295 ff., RdNr. 64 ff.):.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, bei der Bewertung des Tötungsrisikos einzelner Arten seien Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen, betraf dies allerdings solche Maßnahmen, die dem Bauherrn in dem das Vorhaben zulassenden Verwaltungsakt vorgeschrieben werden können, wie etwa die Schaffung von Überflughilfen und Leitstrukturen für Fledermäuse bei Straßenbauvorhaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008, a.a.O., RdNr. 91; Urt. v. 13.03.2008 - 9 VR 9.07 - Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 33, RdNr. 31, 35 in Juris).

    Zwar dürfte nicht nur im Planfeststellungsverfahren (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.07.2008, a.a.O. S. 307 ff. RdNr. 112 ff.) und im Bebauungsplanverfahren (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, DÖV 1998, 71, RdNr. 14 bei Juris), sondern auch im Rahmen der Abwägung der öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB eine objektive Ausnahmezulassungs- und Befreiungslage zu berücksichtigen sein.

  • OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Wegen der potenziellen Weite des Prüfbereichs bedarf es jedenfalls greifbarer Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer besonderen Prüfung außerhalb des "Tabubereichs" von 1.000 m (vgl. ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06 -, NuR 2010, 368 [371]).

    So kann etwa das Kollisionsrisiko für Fledermäuse durch die Verpflichtung des Anlagenbetreibers zum Abschalten während kritischer Zeiten vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden (vgl. hierzu ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009, a.a.O.), wie dies auch der Beklagte in anderen Fällen praktiziert hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. OVG RP. Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350, 351], RdNr. 42, 52 in Juris]).

    Allein die Möglichkeit, dass der Horst von dem dort siedelnden Schwarzmilan(-paar) aufgegeben und wieder von einem Rotmilan(-paar) besetzt wird, dürfte nicht genügen, um von einem Rotmilanrevier ausgehen zu können (vgl. OVG RP, Urt. v. 28.10.2009, a.a.O., S. 349, RdNr. 39 in Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 610/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. v. 16.08.2007 - 2 L 610/04 -, Juris, m. w. Nachw.) kommt es in diesem Zusammenhang nicht allein darauf an, ob der Bereich, in dem Windenergieanlagen errichtet werden sollen, einem Europäischen Vogelschutzgebiet im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 7 BNatSchG oder einem sog. faktischen Europäischen Vogelschutzgebiet angehört.

    Wichtig ist dabei die in Fachkreisen gewonnene Erkenntnis, dass der Rotmilan artspezifisch zu den Arten gehört, die häufiger als Schlagopfer von Windenergieanlagen auftreten, und dass die bisher gefundenen Zahlen der von Windkraftanlagen getöteten Rotmilane relativ höher ist als die Opferzahlen anderer Greifvögel (vgl. Urt. d. Senats v. 16.08.2007 - 2 L 610/04 - Juris; vgl. auch BT-Drs. 15/5188, S. 5, zu den Erhebungen im Erfassungszeitraum 1989 bis November 2004).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Eine solche Rücknahme der Kontrolldichte setzt allerdings voraus, dass vonseiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen worden ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).(Rn.65).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, wobei eine solche Rücknahme der Kontrolldichte allerdings voraussetzt, dass vonseiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen wurde (NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Ist aufgrund topographischer oder sonstiger Besonderheiten eine Beeinträchtigung der als störempfindlich und schutzwürdig eingestuften Funktionen des betreffenden Landschaftsraums nicht zu besorgen, so widerspricht es der Zielrichtung des Planvorbehalts ebenfalls nicht, das Vorhaben zuzulassen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 [302 f.]).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 25.84

    Erweiterung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsteil - Begünstigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Diesbezüglich ist anerkannt, dass das Entgegenstehen von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB davon abhängt, ob ein Widerspruch zu einer gültigen Natur- oder Landschaftsschutzverordnung durch Ausnahmegenehmigung oder Befreiung behoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 4 B 104.99 -, ZfBR 2000, 428; Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 25.84 -, NVwZ 1986, 203).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 7 B 67.07

    Windenergieanlage in Vogelschutzgebiet?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Aufgrund der niedrigen Reproduktionsrate (mit einer Geschlechtsreife erst nach drei oder vier Jahren) kommt jedem Verlust, sei es in der Brutzeit oder in der Zugzeit, eine so verstandene Relevanz zu (BVerwG, Beschl. v. 26.02.2008 - 7 B 67.07 -, BauR 2008, 1128).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Da zur fachgerechten Beurteilung dieser Frage ornithologische Kriterien maßgeblich sind, die zu treffende Entscheidung prognostische Elemente enthält und überdies naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen, muss der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuerkannt werden (vgl. zum Planfeststellungsverfahren BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 [318], RdNr. 113).
  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03

    Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
    Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kollisionsrisiko für Rotmilane bei Windenergieanlagen geringer ist als bei Hochspannungsleitungen, Sendemasten und beleuchteten Gebäuden (so auch ThürOVG, Urt. v. 29.05.2007 - 1 KO 1054/03 -, NuR 2007, 757).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 104.99

    Entgegenstehen öffentlicher Belange trotz Privilegierung eines

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06

    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

  • BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09

    Zur Auslegung von Erklärungen gegenüber Behörden; Abwägungsfehler bei

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -.

    In den Berufungsentscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Nordumfahrung Bad Oeynhausen (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65 ff.) ausgeführt, der zuständigen Behörde müsse eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuerkannt werden, weil zur fachgerechten Beurteilung der Frage der signifikanten Risikoerhöhung ornithologische Kriterien maßgeblich seien, die zu treffende Entscheidung prognostische Elemente enthalte und naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlten (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -, juris, Rn. 60; Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, juris, Rn. 46).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GdbR im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Bei der Frage, ob Windenergieanlagen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer (besonders) geschützten Art verursachen, steht der Genehmigungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu; die gerichtliche Prüfung ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, Juris).(Rn.46).

    Diese vom BVerwG zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze sind auch auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anwendbar, wobei eine solche Rücknahme der Kontrolldichte allerdings voraussetzt, dass vonseiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen worden ist (Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (Urt. d. Senats v. 26.10.2011, a.a.O.).

    Die ÖKOTOP GbR (K. Mammen / U. Mammen) ist in einem Gutachten vom 20.06.2006, das in dem im Urteil des Senats vom 26.10.2011 (a.a.O.) entschiedenen Verfahren vorgelegt wurde, davon ausgegangen, dass zwar eine Tabuzone mit einem Radius von 1.000 m um Windenergieanlagen einzuhalten sei, weil dieser Bereich in jedem Fall überflogen werde.

    Aus all diesen Erkenntnismitteln kann - naturschutzfachlich vertretbar - abgeleitet werden, dass für den Rotmilan von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann ausgegangen werden kann, wenn der Abstand der Windenergieanlage weniger als 1.000 m beträgt, es sei denn es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlagen dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegen (Urt. d. Senats v. 26.10.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    HAL OVG Magdeburg - 26.10.2011 - AZ: OVG 2 L 6/09.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - 2 D 46/12

    Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von

    vgl. dazu auch OVG LSA, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196 = juris Rn. 41.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 2 L 153/13

    Windenergie und Vogelschutz

    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko eines Vogelschlages durch das Vorhaben deutlich und damit signifikant erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 -, juris RdNr. 91; Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris RdNr. 59; Urt. d. Senats v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris RdNr. 46).

    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. RdNr. 60, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, juris RdNr. 14; Urt. d. Senats v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. RdNr. 46, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, juris RdNr. 14).

    Gerade die Bewertung, wann ein bestehendes Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. RdNr. 65; Urt. d. Senats v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. RdNr. 46).

    Zwar besteht nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats für den Rotmilan ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, wenn der Abstand einer Windenergieanlage zu einem Rotmilanhorst weniger als 1.000 m beträgt, es sei denn, es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlage dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegt (vgl. Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. RdNr. 77, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, a.a.O. RdNr. 23; Urt. d. Senats v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. RdNr. 94, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

    Von einer "unzumutbaren Belastung" kann deshalb nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Interessen des betroffenen Privatrechtssubjekts, insbesondere bei Eingriffen in Freiheit und Eigentum, gesprochen werden (OVG SA, U. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - NuR 2012, 196/204); betriebswirtschaftliche Erwägungen oder entgangene Gewinnmöglichkeiten genügen nicht (OVG SA, U. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - S. 204).
  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht anhand von Entscheidungen zu straßenbaurechtlichen und luftverkehrsrechtlichen Fällen entwickelte Rechtsprechung ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung auf die Zulassung von Windenergieanlagen übertragen worden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 - juris Rn. 45 und vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rn. 59 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 22 CS 11.2783 - juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 - juris Rn. 5 f.; Thüringer OVG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 - juris Rn. 33 ff. ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 139 ff; Urteil der Kammer vom 23. Juni 2011 - 4 K 1400/07 - S. 12 f. EA).

    In seine Prognose hat der Beklagte zunächst eingestellt, dass es sich beim Rotmilan um eine Vogelart handelt, welche artspezifisch häufiger an Windenergieanlagen verunglückt als andere und daraus auf eine allgemeine Gefährdung von Exemplaren dieser Vogelart durch Windkraftanlagen geschlossen (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rn. 70; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 154; Thüringer OVG, Urteil vom 29. Mai 2007 - 1 KO 1054/03 - juris Rn. 54;VG Halle, Urteil vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 33; VG Schwerin, Urteil vom 25. November 2010 - 7 A 1583/09 - n. v., S. 16 EA; VG Berlin, Urteil vom 4. April 2008 - 10 A 15.08 - juris Rn. 55; Urteil der Kammer vom 23. Juni 2011 - 4 K 1400/07 - S. 13 f. EA).

    Das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist - wie sich schon aus dem Wortlaut ergibt - individuenbezogen, es kommt also - anders als beim Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG - gerade nicht auf Auswirkungen auf die Gesamtpopulation oder die lokale Population an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rn. 82; VG Halle, Urteile vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 54 sowie vom 24. März 2011 - 4 A 46/10 - juris Rn. 45; Urteil der Kammer vom 23. Juni 2011 - 4 K 1400/07 - S. 19 f. EA; a.A. wohl: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 149; Thüringer OVG, Urteil vom 29. Mai 2007 - 1 KO 1054/03 - juris Rn. 56; VG Arnsberg, Urteil vom 22. November 2012 - 7 K 2633/10 - juris Rnrn.

    Insoweit hat der Beklagte entgegen den Ausführungen der Klägerin nicht pauschal auf die Unterschreitung des 1.000-m-Schutzbereichs durch das Vorhaben abgestellt (dies aber ausdrücklich genügen lassend: OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 - juris Rnrn. 87 ff. [94] und vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rnrn. 70 ff. [77]), sondern ist vielmehr unter näherer Betrachtung der örtlichen Verhältnisse zu der Schlussfolgerung gelangt, die Vorhabenfläche stelle das Hauptnahrungshabitat für die Tiere des nächstgelegenen Horsts dar, weshalb für diese die Schlaggefährdung immens erhöht sei.

  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Ein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG scheidet jedoch nicht deshalb aus, weil der Verlust an Einzelexemplaren möglicherweise durch eine "Populationsreserve" wieder ausgeglichen werden kann (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -, juris Rn. 82).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

    Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative erlaubt es der Genehmigungsbehörde deshalb nicht, ohne eine wissenschaftlichen Maßstäben und vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung, insbesondere Bestandserfassung im Umfeld einer Anlage, von einer erhöhten Aktivitätsdichte und einem daraus folgenden signifikant erhöhten Tötungsrisiko einer besonders geschützten Art auszugehen (vgl. Urt. d. Senats v. 26.11.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196 [201], RdNr. 65 in juris, m.w.N).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, muss der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden, sofern sie eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen hat, so dass im Verwaltungsprozess die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196).

    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196) die prozessuale Besonderheit, dass der zuständigen Behörde, sofern sie eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen hat, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist.

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris, RdNr 60 bis 65; OVG RP., Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350 f.], juris, RdNr. 42, 52; NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier:

  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 385/12

    Anfechtung einer imissionsschutzrechltichen Genehmigung für Windenergieanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Windenergieanlagen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 4 B 185/17

    Windkraftanlage; Repowering; Landschaftsschutzgebiet, ; Vorranggebiet

  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 4 A 20/21

    Vergrämung einer Saatkrähenkolonie auf dem Friedhof

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11

    Zeitweilige Abschaltung von Windkraftanlagen zum Zwecke des Schutzes von

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 14.795

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2023 - 2 K 123/21

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 8 A 1205/14

    Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zum Zweck der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 22 CS 11.2783

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen wegen Artenschutz

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • VG Halle, 24.03.2011 - 4 A 46/10

    Auflage zur Abschaltung von Windkraftanlagen bei Tötungs- und Verletzungsrisiko

  • VG Arnsberg, 22.11.2012 - 7 K 2633/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung

  • VG Minden, 21.09.2022 - 9 K 4760/18
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VG Würzburg, 17.04.2012 - W 4 K 11.359

    Windkraftanlagen; immissionsrechtliche Genehmigung; in Aufstellung befindliches

  • VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13

    Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 179,38

  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

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