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OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 6/91 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 1991 - 2 L 6/91 (https://dejure.org/1991,12877)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Wählbarkeit und Eintragung ins Wählerverzeichnis in Schleswig-Holstein
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 58/91
Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Hauptwohnsitz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 6/91
Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowie im Interesse der reibungslosen Vorbereitung und Durchführung einer Wahl beschränkt sich die Tatsachenermittlungspflicht des Gemeindewahlleiters sowie des Gemeindewahlausschusses im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung - aus den §§ 24 ff GKWG ergibt sich nichts anderes - insoweit auf die Eintragung im Melderegister (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Senats zum Zweitwohnungssteuerrecht, wo es in den entsprechenden kommunalen Satzungen regelmäßig an einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Eintragung im Melderegister sogar fehlt, Urt. v. 25.6.1991 - 2 L 58/91 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 2 LB 39/07
Gemeindevertretung; Kommunalrecht; Melderecht; Sitzverlust; Wählbarkeit; …
Der Senat hat hierzu im Rahmen der Überprüfung einer Gültigkeit der Wahl (Urt. v. 17.09.1991 - 2 L 6/91 -, Die Gemeinde 1992, 82) folgendes ausgeführt:.