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   OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99 (https://dejure.org/2000,16769)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 L 64/99 (https://dejure.org/2000,16769)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 (https://dejure.org/2000,16769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 360/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Wenn der Satzungsgeber vorliegend die sich seit Mitte 1999 abzeichnende Tendenz in der Rechtsprechung, in Fällen der Kombination von Eigennutzung und Vermietung an andere eine differenzierende Steuerbemessung zu verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655), zum Anlass für eine entsprechende Neuregelung unter rückwirkender Erfassung nur der noch nicht erledigten Verfahren genommen hat, konnte er sich ebenfalls auf diese Überlegung stützen.

    Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer kann nur eine Wohnung sein, die (auch) der Einkommensverwendung (privater Aufwand) und nicht allein der Einkommenserzielung dient (std. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, a.a.O.).

    Einer als Jahressteuer angelegten Zweitwohnungssteuer-Erhebung liegt erkennbar die Annahme (annähernd) ganzjährigen privaten Aufwands in Gestalt jedenfalls einer bestehenden ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit zugrunde (BVerwG, Urt. v. 30.06.1999, a.a.O.).

    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.06.1999, a.a.O.) ein Festhalten an dem Jahresmietwert als Bemessungsgröße für den privaten Aufwand (nur) dann unangemessen, wenn schon eingangs des Steuerjahres eindeutig feststeht, daß eine Nutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben kann.

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Der Steuermaßstab ist jedoch nicht daraufhin zu überprüfen, ob der Ortsgesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG, Beschl. v. 18.05.1971 - 1 BvL 7, 8/69 -, BVerfGE 31, 119, 130).

    Die Willkürgrenze ist erst dort überschritten, wo ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG, Beschl. v. 18.05.1971, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    (im Anschluß an BVerfG, Beschl. v. 14.03.1963 - 1 BvL 28/62 -, E 15, 313).

    Die darin liegende Ungleichbehandlung knüpft an sachlich begründete Kriterien an und ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Beschl. v. 14.03.1963 - 1 BvL 28/62 -, E 15, 313).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Bei einer Zweitwohnung, die - wie hier - vom Inhaber selbst an Dritte weitervermietet wird, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wohnung auch für Zwecke der eigenen Erholung und der Erholung von Angehörigen vorgehalten wird (Schl.-H. OVG, Beschl. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NordÖR 2000, 86; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1998 - 2 S 112/97 -, KStZ 1999, 211, 212).

    Eine "Bagatellgrenze" für die Dauer von Kurzzeitaufenthalten des Inhabers in der Wohnung könnte allenfalls für solche Fälle in Betracht gezogen werden, in denen die (sonstigen) objektiven Umstände dafür sprechen, dass die Wohnung allein der Einkommenserzielung (sog. "Kapitalanlage") dient (OVG Schleswig, 2 L 17/99, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    In diesem Sinne kommt es für den Nachweis der subjektiven Zweckbestimmung nur auf objektive äußere Kriterien an (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, 305).

    Sie können die nach den objektiven, nach außen in Erscheinung getretenen, verfestigten und von Dritten nachprüfbaren Umständen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, a.a.O.) zu Beginn des Steuerjahres zu treffende Einschätzung, ob der Inhaber der Wohnung der Zweitwohnungssteuer unterliegt oder ob die Zweitwohnung als (eine) Kapitalanlage zu betrachten ist, nur bestätigen, soweit sich die Umstände nicht geändert haben, oder bei veränderten Umständen eine andere Entscheidung für die Zukunft rechtfertigen.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Da es weiterhin Sache des Satzungsgebers ist, im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag sowie auf die Steuergerechtigkeit die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275.79 -, BVerfGE 65, 325, 348), lassen sich durchgreifende Einwände gegen die Heranziehung zur Jahressteuer bei mehr als 180 Verfügungstagen noch nicht erheben.".
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Danach sind gemischte Aufwendungen der Privatsphäre zuzurechnen und können Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Ferienwohnung nur die zeitanteiligen Werbungskosten gegenübergestellt werden (vgl. BFH, Urt. v. 12.09.1995 - IX R 117/92 -, DStR 1996, 215).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Bei der Ausgestaltung des Steuermaßstabes ist der steuererhebenden Gemeinde ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 -, BVerfGE 81, 108, 117, Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87 -, BVerfGE 85, 238, 244 jeweils zur Steuergleichheit).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Bei der Ausgestaltung des Steuermaßstabes ist der steuererhebenden Gemeinde ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 -, BVerfGE 81, 108, 117, Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87 -, BVerfGE 85, 238, 244 jeweils zur Steuergleichheit).
  • BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Zu einer vergleichbaren Satzungsregelung hat der Senat im Urteil vom 05. April 2000 - 2 L 160/98 - (Die Gemeinde 2000, 193 = NordÖR 2000, 299 = SchlHA 2000, 202; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG 11 B 43.00, Beschl. v. 17.08.2000) Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98

    Voraussetzungen einer Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuerpflichtigkeit für

  • OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93

    Zweitwohnungssteuer; Vorhalten einer Zweitwohnung; Abgrenzung zur reinen

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97

    Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage

  • BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17

    Zweitwohnungssteuer - Vermutung der Vorhaltung für Zwecke der persönlichen

    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, Ls. und Rn. 10, juris; Senatsurteile vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 30, juris, und vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 27/05 - [unveröffentlicht]; Senatsbeschlüsse 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).

    Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 -, Rn. 4, juris; Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 32, juris; Senatsbeschlüsse vom 3. August 2007 - 2 LA 55/07 -, vom 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum auch - wenngleich nur kurzzeitig - genutzt hat (BVerwG v. 31.10.1990 - 8 B 74.90 -, Buchholz 401.61; Senatsurt. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NVwZ-RR 2000, 634, Urt. v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 -, Die Gemeinde 2002, 156), zumal schon das bloße Vorhalten für den persönlichen Bedarf den Steuertatbestand erfüllt (BVerwG v. 20.03.1992 - 8 B 132.91 - Senatsurt. v. 25.07.1991 - 2 L 75/91 - Urt. v. 05.04.2000 - 2 L 74/99 -).
  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage

    Sie können die nach den objektiven, nach außen in Erscheinung getretenen, verfestigten und von Dritten nachprüfbaren Umständen zu Beginn des Steuerjahres zu treffende Einschätzung, ob der Inhaber der Wohnung der Zweitwohnungsteuer unterliegt oder ob die Wohnung als reine Kapitalanlage zu betrachten ist, nur bestätigen, soweit sich die Umstände nicht geändert haben, oder bei veränderten Umständen eine andere Entscheidung für die Zukunft rechtfertigen (OVG SH vom 18.10.2000 Az. 2 L 64/99 in juris RdNr. 31).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2003 - 2 LA 44/03
    Gegen die Vorgehensweise, von einer allgemeinen rückwirkenden Inkraftsetzung einer Norm abzusehen und sie rückwirkend nur auf noch nicht bestandskräftig gewordene Bescheide anzuwenden, bestehen keine rechtlichen Bedenken (Urt. d. Senats v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 - Die Gemeinde 2002, 156, im Anschluss an BVerfGE 15, 313).
  • VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00

    Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung

    Im Urteil vom selben Tag im Verfahren 2 L 64/99 und in zwei späteren Entscheidungen des OVG (vom 15.11.2000 - 2 L 114/00 - und 04.12.2000 - 2 M 43/00 -) heißt es, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Zweitwohnungsinhaber der Steuer dem Grunde nach unterliegt, der Beginn des Erhebungsjahres ist.
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