Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999

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   OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99 (https://dejure.org/2000,16580)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 L 70/99 (https://dejure.org/2000,16580)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 L 70/99 (https://dejure.org/2000,16580)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Ferner ist die Zulässigkeit der Hochrechnung nach Maßgabe der Wohnungsmieten aller privaten Haushalte allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, 356).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Dass die Zweitwohnungssteuer nach der Jahresrohmiete bemessen werden darf, entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96

    Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete; Indexierung; Preisindex

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Dieser Aufwand ist nicht nach einem Wirklichkeitsmaßstab zu erfassen; durch die Anknüpfung an die Jahresrohmiete wird er gleichsam normativ quantifiziert (Urt. d. Senats v. 26.08.1997 - 2 L 45/96 -, Die Gemeinde 1998, 189).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschl. v. 27.01.1999 - 2 L 84/97 -, Die Gemeinde 1999, 107 = NordÖR 1999, 423 = NVwZ-RR 2000, 319; Urt. v. 15.12.1999 - 2 L 191/98 -, NordÖR 2000, 211).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Solange die Satzung wirksam ist, ist der Beklagte aus Gründen der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet, die Satzung der Gemeinde anzuwenden, und darf hiervon auch im Einzelfall nicht abweichen (OVG Schleswig, Urt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 -, NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190, zum Ausbaubeitrag).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschl. v. 27.01.1999 - 2 L 84/97 -, Die Gemeinde 1999, 107 = NordÖR 1999, 423 = NVwZ-RR 2000, 319; Urt. v. 15.12.1999 - 2 L 191/98 -, NordÖR 2000, 211).
  • BFH, 13.11.1981 - III R 116/78

    Einheitswertbescheid - Grundstück

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Diese erforderlichen Feststellungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Gegenstand je eines Verwaltungsaktes, der selbständig mit Rechtsbehelfen anfechtbar ist und selbständig bestandskräftig werden kann (BFH, Urt. v. 10.12.1986 - II R 88/85 -, E 148, 329, 330; Urt. v. 13.11.1981 - III R 116/78 -, E 135, 85, 87).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Aus den Auskünften zu den Verfahren 2 L 67/99, 2 L 71/99 und 2 L 72/99, die in der mündlichen Verhandlung auch des vorliegenden Verfahrens erörtert wurden, ist ersichtlich, dass das zuständige Finanzamt sich bei der Ermittlung der Jahresrohmiete an dem "Mietspiegel" der Oberfinanzdirektion Kiel vom 07. August 1967 orientiert.
  • BFH, 10.12.1986 - II R 88/85

    Selbständigkeit der in einem Einheitswertbescheid getroffenen Feststellungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Diese erforderlichen Feststellungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Gegenstand je eines Verwaltungsaktes, der selbständig mit Rechtsbehelfen anfechtbar ist und selbständig bestandskräftig werden kann (BFH, Urt. v. 10.12.1986 - II R 88/85 -, E 148, 329, 330; Urt. v. 13.11.1981 - III R 116/78 -, E 135, 85, 87).
  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
    Dagegen bestehen keine Einwendungen, denn diese Handhabung fördert die Gleichmäßigkeit der Bewertung (vgl. dazu BFH, Urt. v. 10.08.1984 - III R 41/75 -, DB 1985, 471).
  • BVerwG, 12.02.2001 - 9 B 6.01

    Gleichmäßigkeit der Bewertung und Berechnung der Zweitwohnungssteuer - Verstoßes

    Er leitet dies aus dem Vergleich von Wertansätzen des Finanzamtes ab, die in diesem und in dem Verfahren OVG 2 L 70/99 der Berechnung der Zweitwohnungssteuer zugrunde gelegt worden sind.

    Die Beschwerde legt nicht dar, weshalb es sich dem Oberverwaltungsgericht von dessen Rechtsstandpunkt aus hätte aufdrängen müssen, Erkenntnisse aus dem Verfahren OVG 2 L 70/99 in das vorliegende Verfahren einzubeziehen.

    Aus welchen sonstigen Gründen es sich dem Oberverwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen, die Akten des Verfahrens OVG 2 L 70/99 beizuziehen, lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen.

  • VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00

    Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung

    Ebenso wenig geht es in der Sache zu Lasten der Klägerin, dass die zur Erschütterung der Vermutung führenden Erklärungen und Angaben z.T. erst im Klageverfahren eingeführt wurden und der Beklagten bei Erlass der angefochtenen Bescheide noch nicht bekannt waren (vgl. Urteil des OVG Schleswig vom 18.10.2000 - 2 L 70/99 -).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99   

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https://dejure.org/1999,17701
OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99 (https://dejure.org/1999,17701)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.09.1999 - 2 L 70/99 (https://dejure.org/1999,17701)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 1999 - 2 L 70/99 (https://dejure.org/1999,17701)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1997 - 2 M 6/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung können sich auch aus Tatsachen ergeben, die im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt worden sind; derartige Tatsachen und ihre Entscheidungserheblichkeit sind substantiiert darzulegen (Beschl. d. Senats v. 27.02.1997 - 2 M 6/97 -, NordÖR 1998, 31).

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung können sich auch aus Tatsachen ergeben, die im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt worden sind; derartige Tatsachen und ihre Entscheidungserheblichkeit sind substantiiert darzulegen (Beschl. d. Senats v. 27.02.1997 - 2 M 6/97 -, NordÖR 1998, 31).

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Ferner ist die Zulässigkeit der Hochrechnung nach Maßgabe der Wohnungsmieten aller privaten Haushalte allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, 356).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1998 - 3 K 1802/97

    Einleitung eines Passentzugsverfahren gegen einen Steuerflüchtigen; Verletzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Bei Heranziehung des Mieters zu einer Zweitwohnungsteuer besteht zwischen der Offenbarung und der Durchführung des Verfahrens der zu fordernde unmittelbare funktionale Zusammenhang (vgl. hierzu FG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 29.05.1998 - 3 K 1802/97 -, zitiert nach JURIS).
  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Nur wenn auf diesem Wege keine Ergebnisse zu erreichen sind, ist - ersatzweise - auf Mietspiegel der örtlichen Finanzämter, Einzelgutachten oder - ganz hilfsweise - auf die Kostenmiete abzustellen (vgl. BFH, Urt. v. 10.08.1984 - III R 41/75 -, BStBl. 1985 II, 36, 38).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Daß die Zweitwohnungsteuer nach der Jahresrohmiete bemessen werden darf, entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, zitiert nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.1998 - 9 L 5136/97

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Veränderung der Rechtslage; Antragsfrist; Frist

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Daher braucht in diesem Verfahren nicht entschieden zu werden, ob im Rahmen einer auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Zulassung nicht nur Tatsachen nachgetragen werden können, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits vorlagen, sondern auch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zu berücksichtigen wäre (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 03.11.1998 - 9 L 5136/97 -, Nds. VBl. 1999, 91 m.z.N. zu den kontroversen Auffassungen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits dann, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung erstrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (Beschl. d. Senats v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, NordÖR 1999, 285).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96

    Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete; Indexierung; Preisindex

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
    Dadurch wird gewährleistet, daß die Steuergrundlage, nämlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, wie sie in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf in Gestalt einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommt, hinreichend genau erfaßt wird (Urt. d. Senats v. 26.08.1997 - 2 L 45/96 -, Die Gemeinde 1998, 189).
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