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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09 (https://dejure.org/2012,46537)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.09.2012 - 2 L 73/09 (https://dejure.org/2012,46537)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. September 2012 - 2 L 73/09 (https://dejure.org/2012,46537)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    So spricht etwa das Bundesverfassungsgericht von der "staatlichen Subventionierung privater Ersatzschulen" (vgl. Beschl. vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88 -, Rn. 33, m.w.N., zit. nach juris).
  • BVerwG, 30.03.1973 - VII B 39.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Dasselbe gilt für das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschl. vom 30.03.1973 - VII B 39.72 -, Rn. 1, zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2001 - 2 M 4/01
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Gegen die Überbezuschussung von Schulen in freier Trägerschaft spricht auch das im Verfassungsrecht verankerte Gebot des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln (vgl. Beschl. des Senats vom 16.02.2001 - 2 M 4/01 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2010 - 2 O 12/10

    Keine Beihilfe ohne Aufwendung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Übereinstimmend gilt für diese Unterstützungen, dass sie nur demjenigen gewährt werden, der die geltend gemachten Kosten auch tatsächlich aufwendet, wobei es keine Rolle spielt, ob der Aufwand zur Zeit der staatlichen Unterstützung bereits entstanden oder erst noch zu erwarten ist (vgl. zu § 80 LBG M-V: Beschl. des Senats vom 27.04.2010 - 2 O 12/10 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2010 - 2 L 165/06

    Anhörung des Betroffenen bei beabsichtigtem Widerruf eines Zuwendungsbescheides;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Im Wirtschaftsrecht ist es beispielsweise üblich, bei im Voraus gezahlten Subventionen nachträglich Aufwendungsnachweise vorzulegen; gelingt dies nicht, können Widerrufs- und Rückforderungsbescheide nach §§ 49, 49 a VwVfG (M-V) ergehen (vgl. Beschl. des Senats vom 11.06.2010 - 2 L 165/06 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 44/09

    Höhe der staatlichen Finanzierungshilfe zur Privatschulfinanzierung im Jahre 2005

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Der Senat hat bereits mit dem Urteil vom 23. August 2012 (Az.: 2 L 44/09) entschieden, dass der Finanzhilfeanspruch einer Schule in freier Trägerschaft auf den für sie geltenden Prozentsatz ihrer tatsächlichen Personalkosten in dem betreffenden Jahr beschränkt ist.
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Auch die Klägerin hat nicht dargetan, dass und weshalb bei der dafür erforderlichen Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 6 C 18/10 - JURIS) festzustellen wäre, dass der Gesetzgeber seine Schutz- und Förderpflicht zu Gunsten des Ersatzschulwesens gröblich vernachlässigt habe, so dass bei weiterer Untätigkeit der Bestand evident gefährdet wäre.
  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08

    Privatschulfinanzierung, Berechnung der Personalkosten, verfassungsrechtliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Es ist nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.01.2005 - 2 B 644/05 - JURIS; Urt. v. 01.12.2009 - 2 A 191/08 - JURIS) zulässig, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Angestellten der jeweiligen Tarifgruppe zugrunde zu legen.
  • OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02

    Bestehen eines Anspruchs auf Zugrundelegung gesonderter Durchschnittssätze für

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
    Dieser Ansatz ist jedenfalls von dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.09.2004 - 8 B 12.02 - JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

    In den Normen, mit denen die den Ersatzschulen zu gewährende Förderung der Höhe nach festgelegt wurde, namentlich in § 18 Abs. 2 PSchG 2003, hat der parlamentarische Gesetzgeber dann alle wesentlichen Fragen selbst geregelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2012, a.a.O., Rn. 5, und OVG MV, Urteil vom 25.09.2012 - 2 L 73/09 -, Juris, beide zu einer von § 18 Abs. 2 PSchG 2003 abweichenden Festlegung des Zuschusses gemäß §§ 127 ff. des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, bei der die Förderung von zu ermittelnden tatsächlichen Personalausgaben des Landes im vergangenen Haushaltsjahr und weiteren Berechnungen abhängt).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2018 - 2 K 18/14

    Schulrecht: Beschränkung des Finanzhilfebegriffs auf tatsächlich entstandene

    Die angegriffene Änderungsverordnung beruht nach ihrer Begründung auf der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zum SchuIG M-V 1996 (Urteil vom 23.08.2012 - 2 L 44/09 und Urteil vom 25.09.2012 - 2 L 73/09), wonach der Betrag der Finanzhilfe nicht höher sein darf als der für die jeweilige Schule geltende prozentuale Anteil an den tatsächlichen Personalausgaben dieser Schule.

    Selbst wenn diese Vorschriften an die früheren Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung anknüpfen und das in der Verwaltungspraxis zum Ausdruck gekommene Verständnis dieser Vorschriften weiterführen wollten, steht dem die - verfassungsrechtlich unbedenkliche - gegenteilige Auslegung der Vorgängerbestimmungen durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinen Urteilen vom 23.08.2012 - 2 L 44/09 und 25.09.2012 - 2 L 73/09 entgegen.

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   VG Minden, 05.03.2009 - 2 L 73/09   

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VG Minden, 05.03.2009 - 2 L 73/09 (https://dejure.org/2009,29763)
VG Minden, Entscheidung vom 05.03.2009 - 2 L 73/09 (https://dejure.org/2009,29763)
VG Minden, Entscheidung vom 05. März 2009 - 2 L 73/09 (https://dejure.org/2009,29763)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2004 - 19 B 1516/04

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung einer Schule für

    Auszug aus VG Minden, 05.03.2009 - 2 L 73/09
    vgl. dazu: OVG NRW, Beschluss vom 27.08.2004 - 19 B 1516/04 und 19 E 876/04 -, juris.
  • VG Minden, 10.12.2009 - 2 L 519/09

    Bestimmung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs eines Schülers anhand des in

    Die Kammer hat dazu bereits im Verfahren 2 L 73/09 bezüglich der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs beim Antragsteller mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Beschluss vom 5.3.2009 ausgeführt, es spreche für die Rechtswidrigkeit der Feststellung dieses Förderschwerpunktes, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt nicht der geeignete Förderort für den Antragsteller sei.
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