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   OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96   

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https://dejure.org/1998,4230
OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96 (https://dejure.org/1998,4230)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.1998 - 2 L 79/96 (https://dejure.org/1998,4230)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 2 L 79/96 (https://dejure.org/1998,4230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung; Ausbaubeitragssatzung; Kostenersparnis

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 87/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 9 M 7369/95

    Straßenausbaubeitragssatzung; Beitragsmaßstab; Tiefenbegrenzungsregelung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
    Auch Außenbereichsnutzungen sind grundsätzlich in den Vorteilsausgleich einzubeziehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.1996, Die Gemeinde 1997, 145, 146, Driehaus, EuA, § 34 Rdnr. 25).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
    Bei dieser Sachlage liegt in der Stellung des beschränkten Betrages keine Teilrücknahme; vielmehr ist die Berufung von vornherein als im Umfang des gestellten Antrages eingelegt anzusehen (vgl. - für das Revisionsverfahren - BVerwG, Urt. v. 20.06.1991, NJW 1992, 703).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 9 B 53.95

    Vergleichbarkeit der Gruppenverfolgung tamilischer Frauen einer bestimmten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
    Dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat das Verwaltungsgericht mit Beschluß vom 27. Juni 1995 (Az.: 9 B 53/95 (91)) teilweise stattgegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1985 - 3 A 2710/83

    Maßstab; Ersatzmaßstab; Frontmetermaßstab; Größe; Grundstück;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
    Für diese Grundstücke wird aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit ein Ersatzmaßstab gefordert (BVerwG, Urt. v. 18.04.1986, DÖV 1987, S.27; OVG NW, Urt. v. 21.02.1985, DÖV 1985, S. 1073; Thiem/Böttcher, KAG, § 8 Rdnr. 634).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93

    Satzungsgeber; Verteilungsmaßstab; Straßenbaubeitrag; Grundstücksnutzung; Straße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
    Jedenfalls ist nämlich für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (OVG Schleswig, Urt. v. 21.12.1993 -2 L 185/93-).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
    Dieser - mit gleichem Inhalt sowohl aus dem Landesrecht als auch dem Bundesrecht (Gleichbehandlungsprinzip) herzuleitende - Grundsatz verlangt allerdings keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d.h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung als sogenannte typische Fälle (vgl. statt vieler BVerwG, Urt. v. 25.08.1982 8 C 54.81 -, DVBI. 1983, 46).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
    Das im Hinblick auf den namentlich unter der Geltung des Preußischen Fluchtliniengesetzes bislang angewandten Frontmetermaßstab möglicherweise entstandene Vertrauen von Grundstückseigentümern, es werde bei der endgültigen Abrechnung nach Fertigstellung der Straße nicht zu einem Maßstabswechsel kommen, sollte nicht enttäuscht werden (BVerwG, Urt. v. 12.09.19841 NVwZ 1985, 277).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Ihnen kommt dabei ein Gestaltungsspielraum zu, der von den Verwaltungsgerichten nur im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben des KAG sowie allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien, etwa die aus Art. 3 GG abzuleitenden Gebote der hinreichenden Abgabengerechtigkeit und Abgabengleichheit, zu überprüfen ist (vgl. Urt. des Senats v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, NordÖR 1998, 268; s. a. BVerwG, Beschl. v. 22.03.2007 - 10 BN 5.06 -, NVwZ 2007, 955).

    Dieser - mit gleichem Inhalt sowohl aus dem Landesrecht als auch dem Bundesrecht (Gleichbehandlungsprinzip) herzuleitende - Grundsatz verlangt allerdings keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d.h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung als so genannte typische Fälle (vgl. Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, NordÖR 1998, 268 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Rspr.: OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, 220, 224, - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268, 272, in juris Rn. 48 f. und Urt. v. 10.08.2012 - 4 LB 22/11 - VG Schleswig, Einzelrichter-Urt. v. 27.06.2008 - 9 A 333/05 - und v. 19.04.2011 - 9 A 134/08 - s.a. Habermann a.a.O. Rn. 304).

    Stellt der Satzungsgeber mithin in rechtlich annehmbarer Weise auf die überwiegenden Nutzungsarten ab, kommt es darauf an, ob die Straße überwiegend einer der genannten Verkehrsarten dient (vgl. schon OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268 in juris Rn. 34, 36; Beschl. der Kammer v. 08.08.2012 - 9 B 20/12 - Hess. VGH, Beschl. v. 21.03.2012 - 5 A 1892/11.Z - in juris Rn. 5; vgl. auch Habermann a.a.O. Rn. 206).

    Insoweit hat das OVG Schleswig klargestellt, dass die in verschiedenen Ausbaubeitragssatzungen identisch verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe nicht einer unterschiedlichen Auslegung zugeführt werden können (Urt. v. 11.02.1998 a.a.O. Rn. 39, dem folgend Beschl. der Kammer v. 08.08.2012 - 9 B 20/12 -).

    Stellt der Satzungsgeber - wie hier - auf die überwiegenden Nutzungsarten ab, kann es sein, dass erhebliche, aber die Straßenfunktion nicht prägende Nutzungen bei der Klassifizierung unbeachtlich bleiben (OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 a.a.O. Rn. 36 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 25.01.2016 - 9 A 189/14

    Straßenausbaubeitrag nach Fahrbahnerneuerung mit der Frage der Verkehrsbedeutung

    Auch wenn es eine zweckmäßigere Einteilung der Straßen geben mag (etwa nach Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen), ist diese Einteilung vom Satzungsermessen der Gemeinde gedeckt (OVG Schleswig, Urteil vom 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, NordÖR 1998, 268 ff; vgl. auch Habermann a.a.O. Rn. 206 und 335 ff.).

    Ziel oder/und Quelle des Verkehrs liegen innerhalb des Ortes, aber außerhalb der Einrichtung (OVG Schleswig, Urteil vom 11.02.1998 a.a.O. und Habermann a.a.O. Rn. 337).

    Nach dessen Urteil vom 11.02.1998 (a.a.O.) wäre die Satzung auch für den Fall, dass es keine solche Straße mehr geben solle, anwendbar und auch nicht so auszulegen, dass dann die Straßen mit dem relativ größten Anteil am Durchgangsverkehr in die günstigste Kategorie einzuordnen seien.

    Die Berufung ist gemäß § 124a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, da die Entscheidung vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 11.02.1998 (2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268 ff.) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

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