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   VG Münster, 21.03.2007 - 2 L 93/07   

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https://dejure.org/2007,11896
VG Münster, 21.03.2007 - 2 L 93/07 (https://dejure.org/2007,11896)
VG Münster, Entscheidung vom 21.03.2007 - 2 L 93/07 (https://dejure.org/2007,11896)
VG Münster, Entscheidung vom 21. März 2007 - 2 L 93/07 (https://dejure.org/2007,11896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Feuerbestattungsanlage mit 13 Stellplätzen; Einhaltung von Abstandsflächen auf einem Nachbargrundstück; Verletzung des nachbarschützenden Gebietsgewährleistungsanspruches

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Baustopp für Krematorium im Gewerbegebiet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krematorium darf in einem Gewerbegebiet errichtet werden - Anlieger scheitern mit Klage auf Baustopp

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2005 - 8 B 11345/05

    Genehmigungsfähigkeit eines privat betriebenen Krematoriums im Industriegebiet;

    Auszug aus VG Münster, 21.03.2007 - 2 L 93/07
    vgl. auch zur ausnahmsweisen Zulassung in Industriegebieten: OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 28. Oktober 2005, - 8 B 11345/05-, BauR 2006, 336; Bay.VGH, Urteil vom 30. Juni 2005, -15 BV 04.576-, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, -4 B 71/05-,BauR 2006, 659.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2006 - 10 A 930/05

    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

    Auszug aus VG Münster, 21.03.2007 - 2 L 93/07
    vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2006, - 10 A 930/05-, mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 15 BV 04.576

    Krematorium im Gewerbegebiet regelmäßig unzulässig

    Auszug aus VG Münster, 21.03.2007 - 2 L 93/07
    vgl. auch zur ausnahmsweisen Zulassung in Industriegebieten: OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 28. Oktober 2005, - 8 B 11345/05-, BauR 2006, 336; Bay.VGH, Urteil vom 30. Juni 2005, -15 BV 04.576-, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, -4 B 71/05-,BauR 2006, 659.
  • BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05

    Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher

    Auszug aus VG Münster, 21.03.2007 - 2 L 93/07
    vgl. auch zur ausnahmsweisen Zulassung in Industriegebieten: OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 28. Oktober 2005, - 8 B 11345/05-, BauR 2006, 336; Bay.VGH, Urteil vom 30. Juni 2005, -15 BV 04.576-, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, -4 B 71/05-,BauR 2006, 659.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 7 B 1360/01
    Auszug aus VG Münster, 21.03.2007 - 2 L 93/07
    vgl. insoweit nur: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 17. Mai 2002 - 7 B 1360/01 - und vom 7. August 2000 - 10 B 919/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 7 A 1298/09

    Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für

    Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom 21. März 2007 (2 L 93/07) ab, die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der erkennende Senat durch Beschluss vom 15. August 2007 (7 B 554/07) zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Pläne sowie der Gerichtsakten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (VG Münster - 2 L 93/07 -, OVG NRW - 7 B 554/07 -) verwiesen.

  • VG Münster, 24.04.2009 - 10 K 149/08

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Einäscherungsanlage mit Pietätsraum in einem als

    Mit Beschluss vom 21. März 2007 - 2 L 93/07 -, auf dessen Inhalt verwiesen wird, lehnte das Gericht den Antrag ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 2 L 93/07 (OVG NRW 7 B 554/07) sowie auf die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen schließt sich das Gericht auch nach nochmaliger, nicht nur summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage den Ausführungen im Beschluss des Einzelrichters der 2. Kammer vom 21. März 2007 - 2 L 93/07 - an und macht sich darüber hinaus die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Beschluss vom 15. August 2007 - 7 B 554/07 - angestellten Erwägungen zu eigen.

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