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   OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06   

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OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06 (https://dejure.org/2007,9436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 LA 213/06 (https://dejure.org/2007,9436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 LA 213/06 (https://dejure.org/2007,9436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiederholung der bestandenen zweiten juristischen Staatsprüfung zur Notenverbesserung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5d Abs. 5 DRiG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 19 NJAG,NI; § 21a JAVO,NI ; § 22a JAVO,NI
    Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung bei bereits bestandenem zweiten juristischen Staatsexamen

  • Judicialis

    DRiG § 5 d Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; NJAG § 19; ; NJAVO § 21 a; ; NJAVO § 22 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholung der bestandenen zweiten juristischen Staatsprüfung zur Notenverbesserung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung bei bereits bestandenem zweiten juristischen Staatsexamen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3657
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 9 S 2623/92

    Erste juristische Staatsprüfung - Wiederholung der Prüfung zum Zwecke der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Dies hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte (vgl. hierzu Bayr. VGH, Beschl. v. 5.3.1986 - 3 N 85 A.2347 -, BayVBl. 1986, 530; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, juris = VBlBW 1993, 263; Hess. VGH, Urt. v. 29.12.1994 - 6 UE 2134/93 -, juris; zustimmend etwa Niehues, a. a. O., Rdnr. 747; Brehm/Zimmerling, a. a. O., Rdnr. 27 in Fußnote 104) eingehend und zutreffend dargelegt, sodass der Senat auf die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil verweist, denen er folgt.

    Er ist in dem hier einschlägigen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit befugt, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpfen will, es sei denn, dass die Unterschiede bzw. die Gemeinsamkeiten nach der Natur des in Rede stehenden Sachverhaltes bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise so erheblich sind, dass ihre Außerachtlassung als willkürlich und damit als gleichheitswidrig bezeichnet werden müsste (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 -, BVerfGE 99, 165, 177 = NVwZ 1999, 517 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, a. a. O., Beschl. v. 27.2.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419).

  • VGH Hessen, 29.12.1994 - 6 UE 2134/93

    Kein Anspruch auf Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zwecks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Dies hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte (vgl. hierzu Bayr. VGH, Beschl. v. 5.3.1986 - 3 N 85 A.2347 -, BayVBl. 1986, 530; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, juris = VBlBW 1993, 263; Hess. VGH, Urt. v. 29.12.1994 - 6 UE 2134/93 -, juris; zustimmend etwa Niehues, a. a. O., Rdnr. 747; Brehm/Zimmerling, a. a. O., Rdnr. 27 in Fußnote 104) eingehend und zutreffend dargelegt, sodass der Senat auf die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil verweist, denen er folgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1986 - 11 B 2628/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Anders als im Fall des Nichtbestehens der Prüfung (vgl. hierzu etwa OVG Münster, Beschl. v. 10.12.1986 - 11 B 2628/86 -, NJW 1987, 1505; weitere Nachweise aus der Rechtsprechung bei Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 26 und Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rdnr. 744) besteht in dem hier gegebenen Fall des Bestehens der Prüfung ein unmittelbarer rechtlicher Bezug zur Wahl eines bestimmten (juristischen) Berufes gerade nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2005 - 14 E 1206/05

    Antrag des Klägers auf Heraufsetzung des Streitwertes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus § 52 Abs. 2 GKG; in prüfungsrechtlichen Verfahren, bei denen es nicht um das Bestehen der Prüfung, sondern um eine Notenverbesserung einer bestandenen Prüfung geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG (bisher § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F.) in Ansatz zu bringen (vgl. etwa Beschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 - in gleicher Weise OVG Münster, Beschl. v. 20.3.2007 - 14 E 398/07 -, juris; Beschl. v. 21.9.2005 - 14 E 1206/05 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 40.92

    Unentgeltlichkeit der Lehrveranstaltungen eines Privatdozenten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Zwar beschränkt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 22.6.1994 - 6 C 40.92 -, BVerwGE 96, 136 = NVwZ 1995, 489 zum Fall der Verpflichtung von Privatdozenten zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen ohne Vergütung m. w. N.) der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht auf die rechtliche Ordnung der Ausbildung und des Zugangs zu einem Beruf.
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05

    Vorliegen eines Bewertungsfehlers bei der Korrektur einer Klausur für das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus § 52 Abs. 2 GKG; in prüfungsrechtlichen Verfahren, bei denen es nicht um das Bestehen der Prüfung, sondern um eine Notenverbesserung einer bestandenen Prüfung geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG (bisher § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F.) in Ansatz zu bringen (vgl. etwa Beschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 - in gleicher Weise OVG Münster, Beschl. v. 20.3.2007 - 14 E 398/07 -, juris; Beschl. v. 21.9.2005 - 14 E 1206/05 -, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 14 E 398/07

    Streitwertbestimmung in einem prüfungsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus § 52 Abs. 2 GKG; in prüfungsrechtlichen Verfahren, bei denen es nicht um das Bestehen der Prüfung, sondern um eine Notenverbesserung einer bestandenen Prüfung geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG (bisher § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F.) in Ansatz zu bringen (vgl. etwa Beschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 - in gleicher Weise OVG Münster, Beschl. v. 20.3.2007 - 14 E 398/07 -, juris; Beschl. v. 21.9.2005 - 14 E 1206/05 -, juris m. w. N.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Er ist in dem hier einschlägigen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit befugt, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpfen will, es sei denn, dass die Unterschiede bzw. die Gemeinsamkeiten nach der Natur des in Rede stehenden Sachverhaltes bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise so erheblich sind, dass ihre Außerachtlassung als willkürlich und damit als gleichheitswidrig bezeichnet werden müsste (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 -, BVerfGE 99, 165, 177 = NVwZ 1999, 517 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, a. a. O., Beschl. v. 27.2.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2006 - 2 LA 1259/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 9 S 505/92

    Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung unter den Voraussetzungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
    Er ist in dem hier einschlägigen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit befugt, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpfen will, es sei denn, dass die Unterschiede bzw. die Gemeinsamkeiten nach der Natur des in Rede stehenden Sachverhaltes bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise so erheblich sind, dass ihre Außerachtlassung als willkürlich und damit als gleichheitswidrig bezeichnet werden müsste (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 -, BVerfGE 99, 165, 177 = NVwZ 1999, 517 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, a. a. O., Beschl. v. 27.2.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 11 K 1830/18

    Studium in individueller Teilzeit; Vereinbarkeit der Limitierung der

    Die ausnahmsweise Gewährung eines weiteren Prüfungsversuchs zum Zweck der Notenverbesserung stellt damit eine bloße freiwillige Gewährung eines Prüfungsangebots dar, auf welche der Studierende "eigentlich" gar keinen Anspruch hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.1992 - 9 S 2623/92 - ESVGH 43, 131; Hess. VGH, Urteil vom 29.12.1994 - 6 UE 2134/93 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.07.2007 - 2 LA 213/06 - NJW 2007, 304; Bayer. VGH, Beschluss vom 08.09.2010 - 7 ZB 10.505 - juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.01.2013 - 2 A 58/12 - juris).

    Der Gesetzgeber ist in dem hier einschlägigen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit befugt, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpfen will, es sei denn, dass die Unterschiede bzw. die Gemeinsamkeiten nach der Natur des in Rede stehenden Sachverhaltes bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise so erheblich sind, dass ihre Außerachtlassung als willkürlich und damit als gleichheitswidrig bezeichnet werden müsste (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.07.2007, a.a.O.).

    Eine erforderliche Neuregelung könnte dann etwa auch dergestalt aussehen, dass der Normgeber die Möglichkeit der Notenverbesserung nach § 23 JAPrO gänzlich ausschließt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.07.2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Soweit der Kläger geltend macht, die grundsätzliche Bedeutung folge bereits aus der großen Anzahl gleichartiger Parallelfälle in seinem Kreisgebiet, ist ihm entgegenzuhalten, dass (allein) hieraus eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht abgeleitet werden kann (vgl. zum Zulassungsrecht: Senat, Beschluss vom 12. Juli 2007, - 2 LA 213/06 -, NJW 2007, 3657 [3659]; Beschluss vom 07. Februar 2008, - 2 LA 418/07-, Juris).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2012 - 112-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen

    Dass es in Bayern überhaupt die Möglichkeit gibt, die Zweite Juristische Staatsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung zu wiederholen, ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BayVGH vom 5.3.1986 = BayVBl 1986, 530 f.; NdsOVG vom 12.7.2007 = NJW 2007, 3657/3658; HessVGH vom 29.12.1994 Az. 6 UE 2134/93; VGH BW vom 22.12.1992 Az. 9 S 2623/92; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 747).

    Darin liegt ein grundlegender Unterschied, der eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Regelungen zur Prüfungswiederholung ausschließt, zumal der Verordnungsgeber - wie bereits ausgeführt - ohne Verfassungsverstoß schon von der Einräumung einer einmaligen Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung hätte absehen können (vgl. VGH BW vom 22.12.1992 Az. 9 S 2623/92; Hess VGH vom 29.12.1994 Az. 6 UE 2134/93; NdsOVG NJW 2007, 3657/3658; Niehues, a. a. O., RdNrn.

  • VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505

    Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

    Dem Verordnungsgeber steht hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit er eine verfassungsrechtlich ohnehin nicht gebotene (vgl. NdsOVG vom 12.7.2007 NJW 2007, 3657/3658; HessVGH vom 29.12.1994 Az. 6 UE 2134/93 ; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, RdNr. 747) Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung vorsieht, ein weiter Gestaltungsspielraum zu (VGH BW vom 22.12.1992 VBlBW 1993, 263/264; NdsOVG vom 12.7.2007, a.a.O., S. 3658).

    Dabei legt der Senat nicht den in Nr. 36.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) vorgesehenen Streitwert von 15.000 Euro für den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfungen zugrunde, sondern im Hinblick auf die geringere Bedeutung der Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung den Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 Euro (ebenso NdsOVG vom 12.7.2007, a.a.O. ; OVG NRW vom 20.3.2007 Az. 14 E 398/07 ; OVG Hamburg vom 17.7.2008 NVwZ-RR 2008, 851; OVG Saarl vom 22.1.2010 Az. 3 A 20/09 ).

  • OVG Sachsen, 29.01.2013 - 2 A 58/12

    Erste Juristische Staatsprüfung, Notenverbesserung

    Von dieser Auslegung des Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2007 - 2 LA 213/06 -, juris Rn. 5 ff.; BayVGH, Beschl. v. 5. März 1986, BayVBl. 1986, 530; VGH BW, Beschl. v. 22. Dezember 1992 - 9 S 2623/92 -, juris; HessVGH, Urt. v. 29. Dezember 1994 - 6 UE 2134/93 -, juris; vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004 Rn. 747 m. w. N.) ausgegangen.

    In prüfungsrechtlichen Verfahren, bei denen es nicht um das Bestehen der Prüfung, sondern um eine Notenverbesserung der bestandenen Prüfung geht, ist der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GG mangels konkreter Anhaltspunkte in Ansatz zu bringen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2007 a. a. O. Rn. 21; BayVGH, Beschl. v. 8. September 2010 - 7 ZB 10.505 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Beschl. v. 20. März 2007 - 14 E 398/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller

    Soweit der Beklagte im Übrigen geltend macht, die grundsätzliche Bedeutung folge aus der großen Anzahl ähnlich beschaffener Schulwege in seinem Zuständigkeitsbereich, ist ihm entgegenzuhalten, dass (allein) aus der Vielzahl von Parallelfällen der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ebenfalls nicht abgeleitet werden kann (Senat, Beschl. v. 12.7.2007 - 2 LA 213/06 -, NJW 2007, 3657, 3659; Meyer-Ladewig/ Rudisele, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., § 124 Rdnr. 30).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2010 - 2 M 166/10

    Notenverbesserungsverfahren zur Pflichtfachprüfung des Ersten juristischen

    Auch scheidet ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang schon von vornherein aus, weil der Benotung im Fall des Bestehens der Prüfung in der insoweit maßgeblichen rechtlichen Hinsicht eine objektiv berufsregelnde Tendenz nicht zukommt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 LA 213/06 -, zit. nach juris Rn. 5).

    Schließlich besteht nicht einmal ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Erhöhung der tatsächlichen Chancen auf dem Berufsmarkt gerade in der Form eines Notenverbesserungsverfahrens (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 LA 213/06 -, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, zit. nach juris Rn. 4; VGH Kassel, Urt. v. 29.12.1994 - 6 UE 2134/93 -, a.a.O Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den

    Soweit der Kläger im Übrigen geltend macht, die grundsätzliche Bedeutung folge bereits aus der großen Anzahl gleichartiger Parallelfälle in Niedersachsen sowie in den übrigen Bundesländern, ist ihm entgegenzuhalten, dass (allein) hieraus der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ebenfalls nicht abgeleitet werden kann (Senat, Beschl. v. 12.7.2007 - 2 LA 213/06 -, NJW 2007, 3657, 3659; Meyer-Ladewig/Rudisele, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., § 124 Rdnr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2019 - 2 OA 466/19

    Berufszugang; Berufszugangsprüfung; Notenverbesserung; Prüfung; Streitwert

    In der damit verbundenen Verringerung des Wertes gegenüber dem in Nr. 36.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NordÖR 2014, 11) genannten Wert von 15.000 EUR kommt die geringere Bedeutung einer Notenverbesserung im Vergleich zu einem Bestehen zum Ausdruck (vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2007 - 2 LA 213/06 -, juris Rn. 21, v. 12.4.2011 - 2 LA 241/10 -, V.n.b.; ebenso BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 38.92 -, juris Rn. 27; Urt. v. 19.5.2005 - 6 C 14.04 -, juris Rn. 39; OVG LSA, Beschl. v. 23.4.2019 - 3 L 41/19 -, juris Rn. 47; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 6.9.2018 - OVG 6 N 23.18 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2011 - 14 A 2302/10 -, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2020 - 9 S 1480/19

    Teilzeitstudiengänge werden für bestimmte Studierende angeboten und tragen dem

    OVG vom 12.07.2007 (2 LA 213/06, NJW 2007, 3657) angenommen hat, selbst wenn in dem vorliegenden Fall eine Benachteiligung der Klägerin unter Verletzung höherrangigen Rechts festgestellt werden müsste, hätte dies zunächst nur die Konsequenz, dass die von ihr beanstandete Regelung nicht zur Anwendung käme.
  • VG Karlsruhe, 20.07.2020 - 7 K 1865/20

    Anspruch auf Wiederholung des Tests für medizinische Studiengänge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2014 - 10 B 6.12

    Bachelorprüfung; Modulprüfung; Notenverbesserung; Wiederholung bestandener Module

  • OVG Sachsen, 15.12.2021 - 5 E 25/21

    Streitwert; Prüfungszulassung

  • VG Köln, 15.12.2020 - 6 K 12981/17
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