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   OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01   

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https://dejure.org/2003,12083
OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01 (https://dejure.org/2003,12083)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.02.2003 - 2 LA 2951/01 (https://dejure.org/2003,12083)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 2 LA 2951/01 (https://dejure.org/2003,12083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamter; Kürzung der Versorgungsbezüge; Versorgungsabschlag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 3 BeamtVG; § 85 Abs. 5 BeamtVG; Art.1 Nr. 5 BeamtVG-ÄnderungsG; Art.33 Abs. 5 GG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Ruhegehaltssatz; Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Grundsätze des Berufsbeamtentums; Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes; Verfassungswidrige Abschlagsregelung; Dienst- und Treueverhältnis; Höchstversorgung

  • Judicialis

    BeamtVG § 14 III; ; BeamtVG § 85 V; ; GG Art. 3 I; ; GG Art. 33 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ruhegehaltssatz; Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Grundsätze des Berufsbeamtentums; Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes; Verfassungswidrige Abschlagsregelung; Dienst- und Treueverhältnis; Höchstversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2042
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 6.91

    Anhebung eines Ruhegehaltssatzes in Fällen der Beurlaubung ohne Dienstbezüge -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01
    Vielmehr entspricht es dem Charakter des durch diese Bestimmung geschützten Dienst- und Treueverhältnisses, wenn der Gesetzgeber die Höchstversorgung davon abhängig macht, dass der Beamte bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leistet (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Frage des Versorgungsabschlages in Fällen von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge, BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - BVerwG 2 C 2.98 -, ZBR 1998, 357, 358; Urt. v. 27.02.1992 - BVerwG 2 C 6.91 -, ZBR 1992, 249; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.04.2000 - 5 L 845/97 -).

    Der Umstand, dass diese Beamten nicht vorzeitig ausscheiden, ist bei Regelung der Rechtsverhältnisse für das beamtenrechtliche Dienst- und Treueverhältnis, bei dem der Dienst bis zur gesetzlichen Altersgrenze das Leitbild bildet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., S. 249), ein sachlich einleuchtender, gewichtiger Grund, der die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung rechtfertigt.

    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Regelung lässt sich aber, wie ausgeführt, auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Fällen eines Versorgungsabschlages (Urt. v. 23.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 27.02.1992, a.a.O.) eindeutig bereits im Zulassungsverfahren bejahen (ebenso VGH München in seinem die Zulassung ablehnenden Beschluss v. 16.08.2000 - 3 ZB 00.1844 -).

  • VGH Bayern, 16.08.2000 - 3 ZB 00.1844
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01
    Die Antragsbegründung des Klägers gibt dem Senat keinen Anlass, die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Ausführungen in Zweifel zu ziehen (für Verfassungsmäßigkeit der hier zu beurteilenden Versorgungsabschlagsregelung auch VGH München, Beschl. v. 16.08.2000 - 3 ZB 00.1844 - VG Freiburg, Urt. v. 07.12.2000 - 9 K 1930/99 - VG Bremen, Urt. v. 21.09.2000, 2 K 2106/98; Plog-Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG/BeamtVG, § 14 BeamtVG, RdNr. 19; Kümmel/Ritter, BeamtVG, § 14 RdNr. 29, 30, 31).

    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Regelung lässt sich aber, wie ausgeführt, auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Fällen eines Versorgungsabschlages (Urt. v. 23.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 27.02.1992, a.a.O.) eindeutig bereits im Zulassungsverfahren bejahen (ebenso VGH München in seinem die Zulassung ablehnenden Beschluss v. 16.08.2000 - 3 ZB 00.1844 -).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01
    Vielmehr entspricht es dem Charakter des durch diese Bestimmung geschützten Dienst- und Treueverhältnisses, wenn der Gesetzgeber die Höchstversorgung davon abhängig macht, dass der Beamte bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leistet (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Frage des Versorgungsabschlages in Fällen von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge, BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - BVerwG 2 C 2.98 -, ZBR 1998, 357, 358; Urt. v. 27.02.1992 - BVerwG 2 C 6.91 -, ZBR 1992, 249; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.04.2000 - 5 L 845/97 -).

    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Regelung lässt sich aber, wie ausgeführt, auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Fällen eines Versorgungsabschlages (Urt. v. 23.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 27.02.1992, a.a.O.) eindeutig bereits im Zulassungsverfahren bejahen (ebenso VGH München in seinem die Zulassung ablehnenden Beschluss v. 16.08.2000 - 3 ZB 00.1844 -).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01
    Dabei bewertet der Senat den Streitwert entsprechend der Praxis bei sonstigen Streitigkeiten wegen eines sogenannten Teilstatus (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999 - BVerwG 2 B 53.99 -, NWVBl. 2000, 176 ff.) mit dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz, wie sie sich nach dem angefochtenen Bescheid bei Berechnung der Versorgungsbezüge mit und ohne Versorgungsabschlag ergibt (monatlich 201, 11 DM x 26 = 5.228,86 DM = 2.673,47 EUR).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 130/00 -, DVBl 2000, 1458 ff.; Sen. Beschl. v. 17.12.2002 - 2 LA 3319/01 -).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 LA 2951/01 -,.
  • VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01

    Abschlag; Anwartschaft; Beamter; Dienstunfähigkeit; erhöhtes Ruhegehalt;

    Denn der Versorgungsabschlag steht mit Verfassungsrecht im Einklang (OVG Lüneburg, NJW 2003, 2042; vgl. auch Battis, NVwZ 2001, 1250).
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