Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 LA 415/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 63 VwGO; § 100 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO
Unzulässigkeit eines Prozesskostenhilfeantrags aufgrund fehlender Unterschrift des Antragstellers; Erfolg der Anhörungsrüge aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Erforderlichkeit einer schriftlichen Erteilung der ... - Judicialis
VwGO § 100; ; VwGO § 152 a; ; VwGO § 152 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; VwGO § 67 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 88 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Akteneinsicht; Anhörungsrüge; Bevollmächtigung; Prozessvollmacht; rechtliches Gehör; Schriftlichkeit; Unterzeichnung, handschriftliche; Vertretungserfordernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit eines Prozesskostenhilfeantrags aufgrund fehlender Unterschrift des Antragstellers; Erfolg der Anhörungsrüge aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Erforderlichkeit einer schriftlichen Erteilung der ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 14.12.2006 - 6 A 3640/06
- OVG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 LA 415/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84
Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 LA 415/07
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger ist vom Senat mehrfach auf das Fehlen einer wirksamen Prozessvollmacht hingewiesen worden (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Urt. v. 22.1.1985 - 9 C 105.84 -, BVerwGE 71, 20 = NJW 1985, 92). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.02.1979 - VIII B 22/78
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 LA 415/07
Jedenfalls aber hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger dadurch, dass er trotz mehrfacher Aufforderung seitens des Gerichts eine von den Klägern unterschriebene und damit wirksame Prozessvollmacht nicht vorgelegt hat, berechtigte Zweifel an der wirksamen Bevollmächtigung hervorgerufen (vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.2.1979 - VIII B 22/78 -, DÖV 1979, 835).