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   OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07   

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OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07 (https://dejure.org/2007,15956)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2007 - 2 LA 439/07 (https://dejure.org/2007,15956)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 2 LA 439/07 (https://dejure.org/2007,15956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Anonymitätsprinzip im Prüfungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 S. 1 NJAVO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Zuteilung der aus einem anderen Prüfungsjahrgang stammenden Prüfungskennziffer an einen Prüfungswiederholer; Anforderungen an die Entscheidungsgründe; Anforderungen an den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Verstoß gegen das ...

  • Judicialis

    NJAVO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NJAVO § 5
    Anonymität; Kennziffer; Prüfung; Wiederholer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuteilung der aus einem anderen Prüfungsjahrgang stammenden Prüfungskennziffer an einen Prüfungswiederholer; Anforderungen an die Entscheidungsgründe; Anforderungen an den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Verstoß gegen das ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird ( BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1997, - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 1, 1).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992, - 1 BvR 168/89, 1 BvR 1509/89, 1 BvR 638/90, 1 BvR 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 L 141/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    So liegen etwa in den Fällen, in denen zwar die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung ersichtlich unzutreffend ist, eine andere tragfähige Begründung sich dem Senat aber ohne weiteres aufdrängt, ernstliche Zweifel im Sinne des Zulassungsrechts nicht vor (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Juni 2005, - 1 L 141/05 -, Juris).

    Aus dem Abstellen auf die Ergebnisrichtigkeit folgt auch, dass dann, wenn eine Entscheidung in sie selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. Februar 1990, - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310, § 153 VwGO, Nr. 22; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. März 2007, - 2 LA 1234/06 -, V.n.b.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Juni 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass verfassungsrechtliche Maßstäbe, etwa die Chancengleichheit oder der Grundsatz der fairen Behandlung der Prüflinge (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG), nicht eine Kenntnis der negativen Bewertung von Teilleistungen durch andere Prüfer verbieten und auch nicht die Kenntnis der Prüfer davon, dass ein Prüfling Wiederholer ist oder dass der Prüfung ein Verwaltungsstreitverfahren vorausgegangen ist (BVerwG, Beschluss vom 3. April 1997, - BVerwG 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    Aus dem Abstellen auf die Ergebnisrichtigkeit folgt auch, dass dann, wenn eine Entscheidung in sie selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. Februar 1990, - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310, § 153 VwGO, Nr. 22; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. März 2007, - 2 LA 1234/06 -, V.n.b.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Juni 2005, a.a.O.).
  • BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird ( BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1997, - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 1, 1).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Januar 2006, - 2 LA 1259/04 -).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 6 B 49.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Prüfer die von ihnen zu bewertenden Leistungen unvoreingenommen und mit der nötigen Sorgfalt bewerten (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1996, - BVerwG 6 B 49.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 364).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 11 LA 345/07

    Zuständiges Verfahren zur Klärung von allgemein gegen die Verfassungsmäßigkeit

    Selbst wenn einzelne entscheidungstragende Gründe des Verwaltungsgerichts hinreichend in Frage gestellt werden, kommt die Zulassung der Berufung deshalb nicht in Betracht, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen, ohne weiteres auf der Hand liegenden Gründen als richtig erweist und sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen lässt, dass die angestrebte Berufung keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2007 - 2 LA 439/07 -, abrufbar in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit im Internet unter "www.dbovg.niedersachsen.de"; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.3.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, 385 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller

    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die angefochtene Entscheidung in sich selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, muss im Hinblick auf jeden dieser Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und auch gegeben sein (Senat, Beschl. v. 10.7.2007 - 2 LA 439/07 - Beschl. v. 6.3.2007 - 2 LA 1234/06 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 2 LA 313/19

    Anonymität; juristische Staatsprüfung; Klausur; Mantelbogen; Prüfer; Prüfling;

    Dem hat sich der Senat angeschlossen (vgl. Senatsbeschl. v. 10.7.2007 - 2 LA 439/07 -, n.v.).
  • VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021

    Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1

    Hierin liegt weder ein Abweichen von den Vorgaben der JAPO noch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. hierzu z.B. BVerwG v. 10.6.1983, Az. 7 B 48/82, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 175; BVerwG v. 30.1.1995, Az. 6 C 1/92, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788; BVerwG v. 3.4.1997, Az. 6 B 4/97, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379; BVerwG v. 10.10.2002, Az. 6 C 7/02, NJW 2003, 1063 = BayVBl 2003, 507 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402; NdsOVG v. 10.7.2007, Az. 2 LA 439/07, juris; BayVGH v. 29.12.1992, Az. 3 B 92.399, juris; BayVGH v. 18.3.2005, Az. 7 ZB 04.3027; VG München v. 12.7.2005, Az. M 4 K 04.4328; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl., RdNrn.
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