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   OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22   

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OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22 (https://dejure.org/2022,33684)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.11.2022 - 2 LA 52/22 (https://dejure.org/2022,33684)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. November 2022 - 2 LA 52/22 (https://dejure.org/2022,33684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstiegsfortbildung; berufliche Bildung; Berufsbetreuer; Curator de jure; gleichwertiger Fortbildungsabschluss; Weiterbildungsmaßnahme; Zertifikat

  • rechtsportal.de

    Förderungsfähigkeit einer von Technischer Hochschule angebotener Fortbildungsmaßnahme mit Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fortbildungsmaßnahme Curator de jure der Hochschule Deggendorf

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Hamburg, 02.11.2021 - 4 Bf 183/20

    Förderungsfähige Fortbildungsmaßnahme an einer technischen Hochschule

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG a.F. Fortbildungsabschlüsse nach landesrechtlichen Regelungen ausdrücklich als förderfähig anerkannt und über die Vorgabe, dass diese den Fortbildungsabschlüssen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG a.F. gleichwertig sein müssen, hinaus keine Eingrenzung der Förderung auf bestimmte, bundesweit einheitlich angebotene Qualifikationen in etablierten Berufsbildern vorgenommen (vgl. Hamb. OVG, Beschl. v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris Rn. 27).

    Insofern erfolgen grundsätzlich alle Prüfungen, die die Hochschule abnimmt, aufgrund einer als Satzung erlassenen Prüfungsordnung (Hamb. OVG, Beschl. v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris Rn. 19).

    Dass die Hochschulen für die akademische Bildung zuständig sind, liegt auf der Hand, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sie nicht auch Weiterbildungsmaßnahmen wie die streitgegenständliche anbieten dürfen (Hamb. OVG, Beschl. v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 31).

    Die Weiterbildungsmaßnahme ist bereits von ihrer Konzeption als spezielle weiterbildendende Studien zum Erwerb beruflicher Teilqualifikationen nach Art. 56 Abs. 6 Nr. 3 BayHSchG nicht auf einen akademischen Abschluss, der den Bezug von Ausbildungsförderung nach dem AFBG ausschließen würde, ausgerichtet (im Ergebnis ebenso Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris Rn. 7 ff., OVG Hamburg, Beschl v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 51 ff.).

    Seine Auffassung, es handele sich um einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG entspricht - soweit ersichtlich - der zu dieser Frage ergangenen einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Hamb. OVG, Beschl. v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris; Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 51 ff.).

  • VG Düsseldorf, 16.09.2021 - 1 K 3022/20

    Weiterbildung zum "Zertifizierten Berufsbetreuer - Curator de Jure"

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Dass die Hochschulen für die akademische Bildung zuständig sind, liegt auf der Hand, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sie nicht auch Weiterbildungsmaßnahmen wie die streitgegenständliche anbieten dürfen (Hamb. OVG, Beschl. v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 31).

    Die Weiterbildungsmaßnahme ist bereits von ihrer Konzeption als spezielle weiterbildendende Studien zum Erwerb beruflicher Teilqualifikationen nach Art. 56 Abs. 6 Nr. 3 BayHSchG nicht auf einen akademischen Abschluss, der den Bezug von Ausbildungsförderung nach dem AFBG ausschließen würde, ausgerichtet (im Ergebnis ebenso Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris Rn. 7 ff., OVG Hamburg, Beschl v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 51 ff.).

    Es entspricht dem dargestellten Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes der Stärkung der Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg, eine Weiterbildungsmaßnahme nicht allein deswegen die Förderfähigkeit abzusprechen, weil sie von einer Hochschule ausgerichtet wird (VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 53 ff.).

    Die Vorschrift bezieht sich damit ausdrücklich auf die Vertiefung bestehender und den Erwerb neuer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf ein bestimmtes Berufsbild (ebenso VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 43).

    Seine Auffassung, es handele sich um einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG entspricht - soweit ersichtlich - der zu dieser Frage ergangenen einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Hamb. OVG, Beschl. v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris; Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 51 ff.).

  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168

    Aufstiegsfortbildung zum "Zertifizierten, Berufsbetreuer"

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Ob ein Fortbildungsabschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen den in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG a.F. in Bezug genommen Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung gleichwertig - d.h. qualitativ vergleichbar (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris Rn. 12) - ist, ist nach Inhalt, Umfang und Ziel der Fortbildung unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zu ermitteln.

    Daraus ist zunächst zu folgern, dass eine Förderung nur für Maßnahmen gewährt werden kann, die nicht auf einen akademischen Hochschulabschluss gerichtet sind (vgl. BT-Drs. 13/3698, S. 15; Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris Rn. 4); deren Förderungsfähigkeit richtet sich nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz ( BAföG ).

    In formaler Hinsicht setzt die Gleichwertigkeit voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme, entsprechend den in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG a.F. geregelten Prüfungen, gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung hinführt (Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris Rn. 5; OVG NW, Beschl. v. 30.06.2020 - 12 A 3003/19, juris Rn. 41).

    Die Weiterbildungsmaßnahme ist bereits von ihrer Konzeption als spezielle weiterbildendende Studien zum Erwerb beruflicher Teilqualifikationen nach Art. 56 Abs. 6 Nr. 3 BayHSchG nicht auf einen akademischen Abschluss, der den Bezug von Ausbildungsförderung nach dem AFBG ausschließen würde, ausgerichtet (im Ergebnis ebenso Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris Rn. 7 ff., OVG Hamburg, Beschl v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 51 ff.).

    Seine Auffassung, es handele sich um einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG entspricht - soweit ersichtlich - der zu dieser Frage ergangenen einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Hamb. OVG, Beschl. v. 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z, juris; Bay. VGH , Beschl. v. 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20, juris Rn. 51 ff.).

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (BVerfG, Beschl. v. 19.07.2010 - 1 BvR 1634/04, juris Rn. 62).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Dementsprechend verlangt das darauf bezogene Darlegungserfordernis aus § 124 Abs. 5 Satz 2 VwGO , dass sich der Zulassungsantragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.2022 - 5 B 1/22, juris Rn. 3; Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9 und Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 , § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
  • BVerwG, 13.09.2022 - 5 B 1.22

    Erstrecken der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht auch auf die betrieblichen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Dementsprechend verlangt das darauf bezogene Darlegungserfordernis aus § 124 Abs. 5 Satz 2 VwGO , dass sich der Zulassungsantragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.2022 - 5 B 1/22, juris Rn. 3; Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9 und Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 , § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Dementsprechend verlangt das darauf bezogene Darlegungserfordernis aus § 124 Abs. 5 Satz 2 VwGO , dass sich der Zulassungsantragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.2022 - 5 B 1/22, juris Rn. 3; Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9 und Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 , § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
  • OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21

    Einbürgerungsausschluss; ernstliche Zweifel; Facebook; Facebook-Like; Gefällt

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht und dass sie entscheidungserheblich ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 16.09.2022 - 2 LA 398/21, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 14.12.2011 - 5 B 32.11

    Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Abschlussprüfung

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Durch die Einbeziehung der beruflichen Aufstiegsfortbildung in die Förderung soll auch in der beruflichen Bildung dem Einzelnen die volle Entfaltung seiner Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten ermöglicht werden und darüber hinaus die betriebliche Ausbildung gesichert sowie die berufliche Bildung aufgewertet werden (BVerwG, Beschl. v.14.12.2011 - 5 B 32/11, juris Rn. 11 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs.
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.09.2021 - 2 LA 198/21, juris Rn. 9; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 12 A 3003/19
  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16

    Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten

  • VG Düsseldorf, 05.01.2024 - 21 K 6504/21

    Aufstiegsfortbildung, Förderung, Finanzfachwirt (FH), Hochschule Schmalkalden,

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 04.06.2021 - 12 ZB 21.1168 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (OVG HH), Beschluss vom 02.11.2021 - 4 Bf 183/20.Z -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 03.11.2022 - 2 LA 52/22 -, juris.
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