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   OVG Schleswig-Holstein, 04.11.2004 - 2 LA 98/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.11.2004 - 2 LA 98/04 (https://dejure.org/2004,34503)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 LA 98/04 (https://dejure.org/2004,34503)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 LA 98/04 (https://dejure.org/2004,34503)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 217/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.11.2004 - 2 LA 98/04
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.2004 - 2 LA 98/04
    Diesem Personenkreis ist es verwehrt, im Einzelfall nachzuweisen, sich nur für einen kürzeren Zeitraum als 28 Tage im Erhebungsgebiet aufgehalten zu haben (Urteil des Senats vom 4.10.1995 - 2 L 197/94 -, Die Gemeinde 1996, 80).

    Die Regelung ist gerechtfertig, weil es kaum durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar wäre, den tatsächlichen Aufenthalt über das Jahr bzw. die gesamte Saison zu überwachen und festzustellen (Urteil des Senats vom 4.10.1995, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    Da es sich bei diesem Pauschbetrag um einen Ersatzmaßstab handelt, der sich aus der Summe der Tagessätze für die angenommene Anzahl von Aufenthaltstagen errechnet, und es sich hierbei um eine Typisierung, nicht um eine widerlegliche Vermutung handelt, hat dies zur Folge, dass auch derjenige der Ferienwohnungsinhaber den vollen Betrag der Jahreskurabgabe zu zahlen hat, der nachweisen kann, dass er sich weniger Tage dort aufgehalten hat als für die Jahreskurabgabe zugrunde gelegt worden ist (Urteil des Senats vom 4.10.1995 - 2 L 197/94 - SchlHA 1996, 50 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 4.11.2004 - 2 LA 98/04 -).
  • VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08

    Anerkanntes Gebiet; Erhebungsgebiet; Erstattung; Gebiet; Jahreskurbeitrag;

    Da es sich bei diesem Pauschbetrag um einen Ersatzmaßstab handelt, der sich aus der Summe der Tagessätze für die angenommene Anzahl von Aufenthaltstagen errechnet, und es sich hierbei um eine Typisierung, nicht um eine widerlegliche Vermutung handelt, hat dies zur Folge, dass auch derjenige der Ferienwohnungsinhaber den vollen Betrag der Jahreskurabgabe zu zahlen hat, der nachweisen kann, dass er sich weniger Tage dort aufgehalten hat als für die Jahreskurabgabe zugrunde gelegt worden ist (Urteil des Senats vom 4.10.1995 - 2 L 197/94 - SchlHA 1996, 50 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 4.11.2004 - 2 LA 98/04 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2006 - 2 LA 124/05

    Betriebsgesellschaft, Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts,

    Wird die Vermutung nicht widerlegt oder ein Aufenthalt in der Wohngelegenheit eingeräumt, fingiert die Satzung - unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer - (unwiderlegbar) die Dauer des Aufenthalts im Erhebungsgebiet, so dass in pauschaler Form die Jahreskurabgabe erhoben werden darf (Urt. des Senats v. 04.10.1995, - 2 L 197/94 -, Die Gemeinde 1996, 80 ff = KStZ 1996, 215 ff; Beschluss des Senats vom 04.11.2004, - 2 LA 98/04 -).
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