Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 LB 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abtretung eines Kostenerstattungsanspruches aus § 25a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) der Standortgemeinde an den Einrichtungsträger; Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Ganztagsplatz; Ersetzung der Anzeige der Personensorgeberechtigten durch die ...
- Judicialis
BGB § 398; ; KiTaG § 25 a
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 17.11.2003 - 15 A 104/02
- OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 LB 1/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 LB 1/05
Die Kostenausgleichsregelung des § 25 a KiTaG ist öffentlich-rechtlicher Art. Die Vorschriften des BGB über die Abtretung einer Forderung sind - mit Ausnahme des § 411 BGB - auf öffentlich-rechtliche Forderungen nicht unmittelbar, sondern nur unter Beachtung der Besonderheiten der jeweils einschlägigen Rechtsmaterie anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 30.10.1992 - 7 C 24.92 -, NJW 1993, 1610 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 86/95
Ganztagskindertagesstätte; Bedarf; Bedarfsdeckung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 LB 1/05
Daher könnte es an der "Ursächlichkeit" im Sinne der Entscheidung des 5. Senats vom 18. September 1995 ( - 5 L 86/95 - SchlHA 1996, 256) fehlen, d.h. dass das Kind selbst dann die Kindertagesstätte des Klägers in ... besucht hätte, wenn es in der Wohngemeinde ein ausreichendes Angebot gegeben hätte. - OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 13/05
Kappung, Kindertagesstätte, Kosten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 LB 1/05
Nach den vom Kläger in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben sind die durch die verschiedenen Betreuungszeiten verursachten Kostenunterschiede nur geringfügig (vgl. zur Anwendung des § 25 a Ab s. 4 Satz 1 KiTaG Urt. des Senats v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2005 - 2 LB 4/05
Hortplatz; Kostenausgleich; Anzeigepflicht; Kenntnis; bedarfsdeckendes Angebot
Zur rechtlichen Bedeutung der Anzeige der Personensorgeberechtigten, es solle ein Platz außerhalb der Wohngemeinde belegt werden (wie z.B. 2 LB 1/05).Wenn auch der Wortlaut der Vorschrift eine Ausnahme dafür nicht ausdrücklich vorsieht - die Einschränkung "in der Regel" bezieht sich nach der Stellung im Satzgefüge allein auf "mindestens 3 Monate vorher" -, ist die Kenntniserlangung durch andere Umstände der Anzeige gleichzustellen (Urt. d. Senats v. 21.09.2005 - 2 LB 1/05 -).
Dem steht schon entgegen, dass § 25 a Abs. 2 KiTaG nicht als rechtsvernichtende Einwendung ausgestaltet ist, sondern als anspruchsausfüllende Norm von den Gerichten selbständig zu prüfen ist (Urt. d. Senats v. 21.09.2005 - 2 LB 1/05 -).
- VG Schleswig, 11.06.2012 - 15 A 17/12
Kostenerstattungsanspruch nach § 25a KTagStG SH
Diese Praxis ist vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 21.09.2005 - 2 LB 1/05) auch ausdrücklich für zulässig erachtet worden. - OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2021 - 3 LB 1/21
Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen Kindertagesstätte
Aufgrund der rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts vereinbarten Abtretung des der Standortgemeinde A-Stadt gegenüber der Wohngemeinde zustehenden Anspruchs (vgl. 25a Abs. 1 Satz 1 KiTaG a.F.) an den Kläger ist dieser aktivlegitimiert, den Anspruch gegenüber der Beklagten geltend zu machen (vgl. zur Zulässigkeit der Abtretung der Erstattungsforderung: OVG Schleswig, Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 1/05 -, juris Rn. 28).