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   OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03   

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https://dejure.org/2005,21626
OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03 (https://dejure.org/2005,21626)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.2005 - 2 LB 109/03 (https://dejure.org/2005,21626)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 (https://dejure.org/2005,21626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Abfallbeseitigungsgebühren; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Sondergebühr für die Anmeldung von Müllbehältern; Abgrenzung von Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren; Ausformungen des Kostendeckungsprinzips im Abfallrecht; ...

  • Judicialis

    LAbfWG SH § 5 Abs. 1 S. 3; ; KAG SH § 6 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03
    Dass der Beklagte auch (Mehrheits-) Gesellschafter der AWS ist und Gesellschafter der MVA-GmbH war, ändert an der Stellung der AWS als Dritte und der MVA-GmbH als Subunternehmer des Dritten nichts (siehe hierzu auch Urt. des Senats v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, SchlHAnz. 1998, 264).

    Weder kann der Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Unternehmen, die im Bereich (hier) der Abfallentsorgung tätig sind, durch Benutzungsgebühren finanziert werden (siehe hierzu auch Urt. des Senats v. 24.06.1998, a.a.O., zur Verzinsung des Stammkapitals) noch findet eine Abschreibung statt.

    Die Beauftragung der AWS im Jahre 1995 war vergaberechtswidrig (siehe Urt. des Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

    Dass diese Leistungen für den Gebührenschuldner nicht kostenlos sind, hat der Senat mit Urteil vom 24.06.1998 (a.a.O.) ebenfalls entschieden.

    Wie der Senat aber bereits in seiner Entscheidung vom 24.06.1998 (a.a.O.) ausgeführt hat, kamen für die Auftragsvergabe wie für die Beteiligung an der AWS mehrere Unternehmen in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03
    Die Entscheidung des OVG Münster (Urt. v. 15.12.1994 - 9 A 2251/93 -, NVwZ 1995, 1238) steht dem nicht entgegen.

    Dies ist bei der Anwendung des Preisrechts (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. v. 15.12.1994 a.a.O. und Urt. v. 04.10.2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684), erst Recht aber bei der Bemessung eines angemessenen Preises auf Selbstkostenbasis zu berücksichtigen (siehe hierzu auch Ebisch/Gottschalk, a.a.O., Nr. 52 LSP Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00

    Querfinanzierung der Biotonne

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03
    Dies ist bei der Anwendung des Preisrechts (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. v. 15.12.1994 a.a.O. und Urt. v. 04.10.2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684), erst Recht aber bei der Bemessung eines angemessenen Preises auf Selbstkostenbasis zu berücksichtigen (siehe hierzu auch Ebisch/Gottschalk, a.a.O., Nr. 52 LSP Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03
    Soweit das OVG Lüneburg (Urt. v. 22.01.1999 - 9 L 180/97 -, NVwZ 1999, 1128) einen vertraglich vereinbarten kalkulierten Gewinn in Höhe von 5% der vorkalkulatorisch ermittelten Selbstkosten unbeanstandet gelassen hat, hat es keine Veranlassung gesehen, sich mit dem Sinn und Zweck des Unternehmerwagnisses auseinander zu setzen.
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03
    Im Übrigen dürfte die freihändige Vergabe der Durchführung der Abfallbeseitigung an die AWS auch gemeinschaftsrechtswidrig gewesen sein (vgl. EuGH, Urt. v. 11.01.2005 - Rs C-26/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Marktpreise lassen sich deshalb allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit (vgl. zu dieser Frage OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.2.2005 - 2 LB 109/03 - Juris Rn. 83; HessVGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - NVwZ-RR 2000, 243; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197a).

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.2.2005 - 2 LB 109/03 - Juris; Ebisch/Gottschalk, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen, 7. Aufl., § 1 VO Pr Nr. 30/53 Rn. 110).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG will die Gebührenzahler davor schützen, durch die Veranschlagung von nicht erforderlichen Kosten überhöhte Gebühren zu zahlen, aber nicht einen Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen sanktionieren (vgl. Urteil des Senats vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris, Rn. 81).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Die Rechtsprechung zum sogenannten Regiekostenvergleich hat sich durch diese Gesetzesänderung erledigt (OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 -, Juris).

    Dies rechtfertigt die Forderung, den Restbuchwert des Vermögensgegenstandes, soweit er den buchmäßigen Restwert übersteigt, dem Gebührenhaushalt gutzubringen (OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005- 2 LB 109/03 -, Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG will die Gebührenzahler davor schützen, durch die Veranschlagung von nicht erforderlichen Kosten überhöhte Gebühren zu zahlen, aber nicht einen Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen sanktionieren (vgl. Senatsurt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 -, juris).

    Die Berücksichtigung der Faktoren Stundenlohn eines Facharbeiter und Preisindices für Dieselkraftstoff und Energiekosten erscheint auch sachgerecht, weil die Kosten der zu erbringenden Leistungen davon maßgeblich bestimmt werden (vgl. hierzu Senatsurt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 - a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall grundsätzlich bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 - 8 VO PR Nr. 30/53, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45; OVG S-H, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris Rn. 53 m.w.N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

    Die Rechtsprechung zum sogenannten Regiekostenvergleich hat sich durch diese Gesetzesänderung erledigt (OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 -, Juris).

    Dies rechtfertigt die Forderung, den Restbuchwert des Vermögensgegenstandes, soweit er den buchmäßigen Restwert übersteigt, dem Gebührenhaushalt gutzubringen (OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005- 2 LB 109/03 -, Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

    Die Rechtsprechung zum sogenannten Regiekostenvergleich hat sich durch diese Gesetzesänderung erledigt (OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 -, Juris).
  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

    Preisanpassungs- bzw. -gleitklauseln dieser Art sind bei langfristiger Bindung an einen Fremdleister in gebührenrechtlicher Hinsicht grundsätzlich zulässig (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteile vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, Rn. 96, und vom 13. Februar 2008, a. a. O., Rn. 52; Hess. VGH, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, Rn. 33; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2012 - 5 K 1944/12 -, Rn. 135 f.; VG Köln, Urteil vom 22. November 2016, a. a. O., Rn. 71, jeweils juris).
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall grundsätzlich bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 - 8 VO PR Nr. 30/53, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45; OVG S-H, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris Rn. 53 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall grundsätzlich bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 - 8 VO PR Nr. 30/53, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45; OVG S-H, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris Rn. 53 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
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