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   OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 13/05   

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https://dejure.org/2005,26298
OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 13/05 (https://dejure.org/2005,26298)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2005 - 2 LB 13/05 (https://dejure.org/2005,26298)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2005 - 2 LB 13/05 (https://dejure.org/2005,26298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenausgleichsanspruch für einen Platz im Ganztagskindergarten; Berechnung des Kostenausgleichs im Hinblick auf Kostenunterschiede bei einzelnen Kindertagesstätteneinrichtungen; Begrenzung des Kostenausgleichs durch § 25a Abs. 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG); ...

  • Judicialis

    KiTaG § 25 a Abs. 4 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2021 - 3 LB 1/21

    Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen Kindertagesstätte

    Zugleich soll die streitige Vorschrift eine interessengerechte Finanzierung des pluralen Angebots an Kindertagesstätten über Gemeindegrenzen hinweg sicherstellen, ohne dass finanzschwache Wohngemeinden im Verhältnis zu finanzstarken Standortgemeinden mit unangemessenen Kosten belastet werden (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -, juris Rn. 23 ff.).

    Wenn aber schon keine Vergleichbarkeit zweier Einrichtungen gegeben ist, so fehlt zur Bestimmung der Höhe des Kostenausgleichs das Anknüpfungskriterium (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -, juris Rn. 25f.: der seinerzeit zuständige Senat hatte bereits ausgeführt: "Erst wenn die so geforderte Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit festgestellt werden, können die jeweiligen Ausgleichsbeträge zueinander in Beziehung gesetzt werden.").

    Beim Vergleich sind im Rahmen einer Gesamtschau auch die Ausstattung und die Trägerschaft zu berücksichtigen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -, juris Rn. 25).

    Es handelt sich - entgegen der Auffassung der Beklagten - bei der "S." auch nicht um eine derart außergewöhnlich kostenträchtige Einrichtung im Sinne einer "Luxusausstattung", dass sich eine Vergleichsbetrachtung verböte (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -, juris Rn. 26).

    Das Verfahren ist nicht gemäß § 188 Satz 2 Hs. 1 VwGO gerichtskostenfrei (st. Rspr. OVG Schleswig, vgl. Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -, juris Rn. 27 und 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, juris Rn. 35).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2005 - 2 LB 1/05

    Der Kostenerstattungsanspruch aus § 25a KTagStG SH kann an den Einrichtungsträger

    Nach den vom Kläger in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben sind die durch die verschiedenen Betreuungszeiten verursachten Kostenunterschiede nur geringfügig (vgl. zur Anwendung des § 25 a Ab s. 4 Satz 1 KiTaG Urt. des Senats v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -).
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