Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2010 - 2 LB 27/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Einleiten von Kondensaten aus Brennwertkesseln in eine Abwasseranlage; Bemessung der Gebühr für das Einleiten von Kondensaten aus Brennwertkesseln in eine Abwasseranlage anhand eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 6 Abs. 1
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Einleiten von Kondensaten aus Brennwertkesseln in eine Abwasseranlage; Bemessung der Gebühr für das Einleiten von Kondensaten aus Brennwertkesseln in eine Abwasseranlage anhand eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abwassergebühr für den Brennwertkessel
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 119
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Schleswig, 24.08.2005 - 4 A 172/04
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2010 - 2 LB 27/09
Im Übrigen wies der Beklagte den Widerspruch des Klägers unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24.08.2005 (Az. 4 A 172/04, juris) als unbegründet zurück.Mit seiner vom Senat zugelassenen Berufung trägt der Beklagte vor, das ATV-Arbeitsblatt sei das einzige Regelwerk für die Einleitung von Kondensatmengen aus Brennwertkesseln, für das nach der bisherigen Rechtsprechung (Urteil VG Schleswig vom 24.08.2005 a.a.O.) eine tatsächliche Vermutung bestehe, dass es inhaltlich und fachlich richtig sowie allgemein anerkannt sei.
Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt des Verwaltungsvorgangs des Beklagten sowie auf die Gerichtsakte - auch im Verfahren 4 A 172/04 - Bezug genommen.
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
Bemessung von Niederschlagswassergebühren
Ein Verstoß dagegen liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (…vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 -" NJW 1978, 933/935;… BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 -" BVerwGE 31, 33/34;… Senatsurt. v. 22.09.1994, a.a.O.), Senatsurt. v. 06.06.1996 - 2 K 1/95 - s. a. Senatsurt. v. 03.06.2010 - 2 LB 27/09 -, KStZ 2010, 215 = SchlHA 2011, 38).