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   OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08 (https://dejure.org/2009,7407)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 (https://dejure.org/2009,7407)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 (https://dejure.org/2009,7407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamwerden eines Bescheides über einen Straßenausbaubeitrag als Erledigung eines Rechtsstreits über die Anfechtung einer Vorauszahlungserhebung nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG); Abgrenzung der Regelungsgehalte eines Bescheides über einen Straßenbaubeitrag sowie ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 8
    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08
    Bei Adressatenidentität löst die Festsetzung der endgültigen Abgabe die Festsetzung der Vorauszahlung ab (BFH, Beschl. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, BFHE 172, 9 = BStBl II 1994, 38 = BB 1993, 2290).

    Soweit zum Steuerrecht vertreten wird, dass die Aufhebung eines (Jahres-) Steuerbescheides nicht zur Folge habe, dass an seine Stelle wieder die Festsetzungen der Vorauszahlungsbescheide maßgeblich würden (BFH, Urt. v. 29.11.1984 - V R 146/93 -, BFHE 143, 101/103; Beschl. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.), ist dies wegen der grundsätzlichen Unterschiede auf das Beitragsrecht nach § 8 KAG nicht übertragbar.

    Insoweit mag im Steuerrecht der Auffassung, die Festsetzung des Vorauszahlungsbescheides wirke fort, mit Recht entgegengehalten werden, das die Festsetzung - von Umsatzsteuervoranmeldungen abgesehen - ein lediglich geschätztes Steuersoll für einen zeitlich eingegrenzten Veranlagungszeitraum betreffe (BFH, Beschl. v. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.) und kein Grund bestehe, dass sie weiterhin aufrechterhalten bleibe, wenn die endgültige Steuer für diesen Veranlagungszeitraum entstanden sei (BFH, Beschl. v. 03.06.1995 - GrS 3/93 -, BFHE 178, 11/15).

  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08
    Der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Bescheides über die Erhebung einer Vorauszahlung nach § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG erledigt sich nicht durch Wirksamwerden des Bescheides über den endgültigen Beitrag (Abgrenzung zum Steuerrecht, vgl. BFHE 143, 101).

    Soweit zum Steuerrecht vertreten wird, dass die Aufhebung eines (Jahres-) Steuerbescheides nicht zur Folge habe, dass an seine Stelle wieder die Festsetzungen der Vorauszahlungsbescheide maßgeblich würden (BFH, Urt. v. 29.11.1984 - V R 146/93 -, BFHE 143, 101/103; Beschl. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.), ist dies wegen der grundsätzlichen Unterschiede auf das Beitragsrecht nach § 8 KAG nicht übertragbar.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08
    Insoweit mag im Steuerrecht der Auffassung, die Festsetzung des Vorauszahlungsbescheides wirke fort, mit Recht entgegengehalten werden, das die Festsetzung - von Umsatzsteuervoranmeldungen abgesehen - ein lediglich geschätztes Steuersoll für einen zeitlich eingegrenzten Veranlagungszeitraum betreffe (BFH, Beschl. v. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.) und kein Grund bestehe, dass sie weiterhin aufrechterhalten bleibe, wenn die endgültige Steuer für diesen Veranlagungszeitraum entstanden sei (BFH, Beschl. v. 03.06.1995 - GrS 3/93 -, BFHE 178, 11/15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Daran wird deutlich, dass das Schleswig-Holsteinische Landesrecht die gesetzliche Möglichkeit einer Trennung zwischen der Festsetzung der Abgabe in Form der Zweitwohnungssteuerveranlagung und der Zahlungsverpflichtung als Zweitwohnungssteuervorauszahlung vorsieht mit der Konsequenz, dass beiden Bescheiden unterschiedliche Regelungsinhalte zu kommen (vgl. auch zum Beitragsbescheid, Urteil des Senats vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 35 ff. und zum Gebührenbescheid, Urteil des Senats vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 -, juris, Rn. 44; zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. September 2017 a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    Der Festsetzungsbescheid ist die verbindliche Feststellung des geschuldeten Abgabenbetrages, der Leistungsbescheid die Heranziehung oder amtliche Aufforderung zur Zahlung (Urteil des Senats vom 27.1.2009 - 2 LB 43/08 -, Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, § 11 Rdnr. 191, 284).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Insofern kommt es im Hinblick auf die hier interessierende Frage der Erledigung des Vorausleistungsbescheids darauf an, ob der Vorausleistungsbescheid und der endgültige Bescheid an unterschiedliche Adressaten gerichtet sind (VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 67 ff., 72 zu der § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB entsprechenden Regelung in § 25 Abs. 3 Satz 2 KAG BW; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG SH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 1998 - 15 A 7071/95 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 18. April 2019 - 6 L 327/16 -, juris Rn. 5).

    Nur bei Adressatenidentität vermag die Festsetzung des endgültigen Beitrags die Festsetzung der Vorausleistung abzulösen (BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 ZB 20.2742 -, juris Rn. 4; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG SH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, Rn. 38 und 43).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Soweit dagegen im Hinblick auf den Zweck der Vorauszahlung, der Gemeinde bereits vor dem Entstehen der endgültigen Beitragspflicht und deren Festsetzung die für den Ausbau notwendigen Mittel zu verschaffen, eingewendet wird, dass für die Erledigung des Vorauszahlungsbescheides die Bestandskraft des endgültigen Bescheides maßgeblich sei, weil andernfalls bei einer Aufhebung des endgültigen Bescheides und der Annahme einer dennoch bereits eingetretenen Erledigung des Vorauszahlungsbescheides der Rechtsgrund für eine bereits erbrachte Vorauszahlung entfalle und die Gemeinde womöglich verpflichtet sei, die Vorauszahlung zu erstatten (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - juris Rn. 37 ff.; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 21 Rn. 47 ff.), überzeugt diese Ansicht nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16

    Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer

    Dem Kläger ist deshalb weiterhin das erforderliche Rechtsschutzinteresse für die von ihm erhobene Anfechtungsklage zuzusprechen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11

    Vorauszahlung für Anschlussbeitrag; Erstattung; Eintritt der

    Der Senat hat dagegen bereits in seinem Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - ausgeführt, dass den Vorauszahlungen nach § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG die Funktion eines besonderen Vorfinanzierungsinstruments zukommt.

    Der Senat hat zudem bereits in seinem Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - ausgeführt, dass die im Steuerrecht hinsichtlich des Verhältnisses der Festsetzungen von Vorauszahlungen und endgültigen Festsetzungen geltenden Grundsätze nicht ohne Weiteres auf das Beitragsrecht nach § 8 KAG übertragen werden können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

    Daran wird deutlich, dass das Schleswig-Holsteinische Landesrecht die gesetzliche Möglichkeit einer Trennung zwischen der Festsetzung der Abgabe in Form der Zweitwohnungssteuerveranlagung und der Zahlungsverpflichtung als Zweitwohnungssteuervorauszahlung vorsieht mit der Konsequenz, dass beiden Bescheiden unterschiedliche Regelungsinhalte zu kommen (vgl. auch zum Beitragsbescheid, Urteil des Senats vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, Rn. 35 ff und zum Gebührenbescheid, Urteil des Senats vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 - juris, Rn. 44).
  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 1 A 7/11

    Abfallgebührenrecht; Zulässigkeit einer Mindestentleerungsgebühr

    Abweichend hiervon wird zwar im Beitragsrecht in jüngster Zeit mit Blick auf Besonderheiten dieser Abgabenart zum Teil die Meinung vertreten, die Erledigung eines Vorausleistungsbescheids setze - anders als im Steuer- und Gebührenrecht - voraus, dass der endgültige Bescheid bestandskräftig geworden ist(OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.1.2009 - 2 LB 43/08 -, juris; ebenfalls befürwortend: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 43. Erg.lfg. September 2010, § 8 Rdnr. 147 m.w.N.).
  • VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18

    Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei

    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

    Ob nach rückwirkender Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides auch dessen Ablösungswirkung im Hinblick auf den Vorausleistungsbescheid entfällt, weil von ihm - mit Wirkung ex tunc - keine Rechtswirkungen mehr ausgehen (so OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 38; VG SH, Urteil v. 27.08.2018 - 4 A 173/17, juris Rn. 35; HessVGH, Beschluss v. 08.09.2011 - 5 A 1197/11.Z , juris Rn. 4 ), ist für die Frage, ob Erledigung mit Erlass oder Bestandskraft des endgültigen Bescheides eintritt, nicht entscheidend.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09

    Abwassergebühr - zur Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch den

    In Übereinstimmung damit vertritt das OVG Schleswig (Urt. v. 27.1.2009 - 2 LB 43/08 - NVwZ-RR 2009, 627) für das Straßenausbaubeitragsrecht die Meinung, der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Vorauszahlungsbescheids erledige sich nicht durch das Wirksamwerden des Bescheids über den endgültigen Beitrag.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 67/14

    Rückzahlung einer bestandskräftig gewordenen Vorausleistung, wenn sie gezahlt

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 199/21

    Anspruch auf vorläufige Zustimmung zur Mitwirkung beim Katastrophenschutz

  • VG Gießen, 10.07.2009 - 8 L 1315/09

    Gebührenunterdeckung

  • VG Köln, 15.05.2018 - 14 K 5451/16
  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 6 K 922/16

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Gießen, 26.05.2009 - 8 L 312/09

    Entwässerungsgebühr

  • VG Schwerin, 03.05.2011 - 4 A 292/11

    Trinkwasserbeiträge; Erlass des endgültigen Abgabenbescheids;

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