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   OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04 (https://dejure.org/2005,18103)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.04.2005 - 2 LB 61/04 (https://dejure.org/2005,18103)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 (https://dejure.org/2005,18103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung der Zweitwohnungssteuer als Einkommensverwendungssteuer von den Einkommensentstehungssteuern; Unterscheidung der Aufwendungen hinsichtlich Einkommenserzielung und Einkommensverwendung; Zeitpunkt der Prüfung des Vorliegens ...

  • Judicialis

    AO § 44; ; AmtsO § 3; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; KAG § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, 304 f) führt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass örtliche Aufwandsteuern (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen, sie also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern.

    "Reine Kapitalanlage" und "Mietnutzung" sind keine Rechtsbegriffe, sondern nur Fallgruppen, wobei der Fallgruppe "reine Kapitalanlage" die Inhaber einer Zweitwohnung unterfallen, die die Wohnung ausschließlich zur Einkommenserzielung vorhalten (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 305), während "Mischnutzung" bedeutet, dass die Wohnung sowohl für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten als auch fremdvermietet wird, d.h. sowohl Aufwand der Einkommenserzielung als auch Aufwand in der Form der Einkommensverwendung (konsumtiver Aufwand) betrieben wird.

    Letzteres würde im Extremfall dazu führen, dass der Zweitwohnungsinhaber, der sich die Nutzung der Zweitwohnung zunächst für den persönlichen Lebensbedarf offen gehalten hat, aber im Erhebungsjahr die Wohnung durchgehend an Feriengäste vermietet, zur vollen Jahressteuer heranzuziehen ist, obwohl nachweislich die Wohnung im Erhebungsjahr ausschließlich der Einkommenserzielung diente (so auch BVerwGE, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 309).

    Allerdings ist die bloße objektive tatsächliche und rechtliche Nutzungsmöglichkeit zur Verwirklichung des Steuertatbestandes nicht ausreichend (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 306).

    Der gesamte "objektive Sachverhalt" ist daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen lässt (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 307).

    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggf. auch auf Grund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 305).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    In Schleswig-Holstein entsteht die Zweitwohnungssteuer mit Ablauf des Erhebungsjahres (wie Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48).

    In Schleswig-Holstein entsteht die Zweitwohnungssteuer erst mit Ablauf des Erhebungsjahres (Urt. d. Senats v. 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48).

    Im Übrigen ist der Satzungsgeber nicht befugt, eine vom Landesgesetz abweichende Regelung über den Entstehungszeitraum zu treffen (vgl. im Einzelnen Urt. d. Senats v. 18.10.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Zwar verlangt die Zweitwohnungssteuer vor dem Hintergrund des sie legitimierenden Aufwandsbegriffs die Unterscheidung danach, welchem Zweck eine Wohnung dient, ist aber geklärt, dass sie jedenfalls auch zu Zwecken der eigenen Lebensführung genutzt wird, steht - wie ausgeführt - die Zweitwohnungssteuerpflicht im Grundsatz fest (so auch BVerwG, Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 -, KStZ 2005, 50).

    Soweit der Senat in einer späteren Entscheidung (Urt. v. 22.10.2003 - 2 LB 108/02 -, Die Gemeinde 2004, 71) im Anschluss an die geänderte Rechtsprechung des BFH zum Einkommensteuerrecht (Urt. v. 09.11.2001 - IX R 97/00 -, BFHE 197, 151) entschieden hat, dass Leerstandszeiten den Eigennutzungszeiten und den Vermietungszeiten anteilig zuzuordnen sind, ist dem das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.10.2004, a.a.O.) nicht gefolgt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.1991 - 2 L 118/91

    Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Soweit der Senat in einer älteren Entscheidung (Urt. v. 28.05.1991 - 2 L 118/91 -, Die Gemeinde 1991, 295) eine andere Auffassung vertreten hat, wird daran nicht festgehalten.
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Soweit der Senat in einer späteren Entscheidung (Urt. v. 22.10.2003 - 2 LB 108/02 -, Die Gemeinde 2004, 71) im Anschluss an die geänderte Rechtsprechung des BFH zum Einkommensteuerrecht (Urt. v. 09.11.2001 - IX R 97/00 -, BFHE 197, 151) entschieden hat, dass Leerstandszeiten den Eigennutzungszeiten und den Vermietungszeiten anteilig zuzuordnen sind, ist dem das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.10.2004, a.a.O.) nicht gefolgt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Solange die Satzung wirksam ist, ist die Gemeinde aus Gründen der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet, ihre Satzung anzuwenden und darf hiervon auch im Einzelfall nicht abweichen (Urt. d. Senats v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 -, NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Soweit der Senat in einer späteren Entscheidung (Urt. v. 22.10.2003 - 2 LB 108/02 -, Die Gemeinde 2004, 71) im Anschluss an die geänderte Rechtsprechung des BFH zum Einkommensteuerrecht (Urt. v. 09.11.2001 - IX R 97/00 -, BFHE 197, 151) entschieden hat, dass Leerstandszeiten den Eigennutzungszeiten und den Vermietungszeiten anteilig zuzuordnen sind, ist dem das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.10.2004, a.a.O.) nicht gefolgt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98

    Voraussetzungen einer Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuerpflichtigkeit für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Mit der Staffelung der Zweitwohnungssteuer entsprechend der Anzahl der Verfügbarkeitstage sollten Verfassungsverstöße vermieden werden, die eintreten können, wenn ausnahmslos, auch in den Fällen, in denen die Wohnung sowohl fremdvermietet als auch für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten wird (Mischnutzung) der Jahresmietwert der Steuerberechnung zugrunde gelegt wird (vgl. Urt. d. Senats v. 05.04.2000 - 2 L 160/98 -, Die Gemeinde 2000, 193 = NordÖR 2000, 299 = NVwZ-RR 2001, 683).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 346).
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
    Die Frage der Entstehung der Steuer ist allein nach Landesrecht zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1996 - 8 B 3.96 -, ZKF 1997, 110).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99

    Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung;

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00

    Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08

    Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer

    Dies sei eine Erkenntnis, "die sich aus der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer" ergebe, konkret aus dem Urteil des OVG Schleswig vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -.

    Eine andere rechtliche Bewertung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des OVG Schleswig vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 - (juris) zum Landesrecht in Schleswig-Holstein, wonach dort die Zweitwohnungssteuer mit Ablauf des Erhebungsjahres entsteht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05

    Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag,

    Er führt die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde und erlässt auch Steuerbescheide (vgl. Urt. d. Senats v. 20.04.2005 - 2 LB 61/04 - m.w.N.).

    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (Urt. d. Senats v. 20.04.2005 - 2 LB 61/04 -).

  • VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016

    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • VG Münster, 18.10.2006 - 9 L 667/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchbescheides; Festsetzung von

    Die hierfür unter anderem herangezogene Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 KL 112/99 -) zur dortigen Zweitwohnungssteuer und zur Erhebung von hierauf bezogenen Vorauszahlungen dürfte jedenfalls durch die nachfolgende Rechtsprechung dieses Gerichts (Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -, s. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Juni 2001 - 14 A 154/00 -, jeweils veröffentlicht in juris) mit dem Hinweis auf die Ermächtigung in § 11 KAG S-H i.V.m. § 38 AO nicht mehr tragfähig sein.

    vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 38 Rdn. 1; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. April 2005, a.a.O..

  • VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05

    Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage;

    Es ist anerkannt, dass für künftige Veranlagungszeiträume Anhaltspunkte aus vergangenen Veranlagungszeiträumen gewürdigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O.; dasselbe, Beschluss vom 2. Juni 1997 - 8 B 113.97 -, Juris; dasselbe, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 8 B 196.96 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1997, 157; OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -, Juris).
  • VG Schleswig, 23.02.2017 - 2 A 201/16

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 159/15

    Steuerrecht: Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Ferienhaus

    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • VG Schleswig, 20.12.2016 - 2 B 97/16

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Zweitwohnungssteuerbescheid

    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • VG Schleswig, 19.10.2017 - 2 B 50/17

    Heranziehung zu Zweitwohnungssteuer

    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • VG Schleswig, 09.01.2017 - 2 A 162/16

    Zweitwohnungsteuer - Aufenthalt des Steuerpflichtigen in der Wohnung trotz

    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • VG Schleswig, 19.01.2017 - 2 B 104/16

    Zweitwohnungsteuer - Aufenthalt des Steuerpflichtigen in der Wohnung trotz

  • VG Schleswig, 22.12.2016 - 2 A 47/16

    Kommunalrecht: Anfechtungsklage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid

  • VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16

    Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur

  • VG Schleswig, 17.03.2017 - 2 B 8/17

    Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 10.03.2017 - 2 B 7/17

    Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 8/16

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • VG Schleswig, 14.09.2016 - 2 B 65/16

    Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2007 - 2 LB 4/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine regelmäßig

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