Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 63/03 |
Zitiervorschläge
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. April 2004 - 2 LB 63/03 (https://dejure.org/2004,23293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung der Eltern bei gebotener Erziehungshilfe zu einem Kostenbeitrag über die durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen hinaus ; Unbilligkeit der Gewährung von Sozialleistungen an Unterhaltsberechtigte; Überdurchschnittliches Einkommen und ...
- Judicialis
SGB VIII § 94 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.04.2003 - 15 A 242/02
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 63/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 27/96
Zum Kostenbeitrag der Eltern bei Heimunterbringung - zur Unterbrechung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 63/03
Sie modifiziere insoweit die allgemeine Regelung des § 93 Abs. 2. Daraus wird deutlich, dass die Hilfen im Sinne des § 94 Abs. 1 SGB VIII nicht nur unabhängig von Einkommen und Vermögen der betroffenen Kinder oder Jugendlichen und ihrer Eltern gewährt werden, sondern zugleich erreicht werden soll, dass die jeweilige Belastung vor und während der Hilfeleistung für die Betroffenen unverändert bleibt (vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 27.08.1997 - 5 L 27/96 -, SchlHA 1997, 286). - OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98
Berücksichtigung von Schulden; Kostenbeitrag der Eltern; Heimkosten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 63/03
So können etwa Schulden beitragsmindernd berücksichtigt werden, wenn sie als "Rückkehrhilfe" in die Familie gedacht sind (so OVG Lüneburg, Urt. v. 26.05.1999 - 4 L 4442/98 -, FEVS 51, 136).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - 12 A 4321/04 Soweit abweichend davon in Betracht gezogen worden ist, auf der Grundlage des § 94 Abs. 2 SGB VIII a.F. - etwa unter dem Gesichtspunkt der Unbilligkeit der Gewährung von Sozialleistungen - eine Heranziehung von Eltern mit hohem Einkommen über die durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendung hinaus, für gerechtfertigt zu halten, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. April 2004 - 2 LB 63/03 -, FEVS 56, 119; Wiesner, a.a.O., Rdnr. 23 zu § 94; Mrozynski, SGB VIII, 3. Aufl., Rdnr. 4 zu § 94; Kunkel, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 94, und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Heranziehung zu den Kosten und zur Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB VIII, NDV 1993, 46, 49, folgt der Senat dem nicht, weil dem Gesetz nicht zu entnehmen ist, dass eine Kostenbeitragspflicht auch über den Ausgleich ersparter Aufwendungen hinaus bestehen soll.