Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Sozialhilfekosten; Qualifizierung eines Schreibens als Verwaltungsakt; Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung; Begriff der Verrechnung; Umzug sozialhilfebedürftiger Personen in ein anderes Kreisgebiet; Prüfung der Überschreitung der Bagatellgrenze
- Judicialis
BSHG § 107 Abs. 2; ; BSHG § 111 Abs. 2; ; LVwG SH § 106 Abs. 1; ; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; ; VwGO § 42 Abs. 1; ; VwVfG § 35 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.06.2003 - 6 A 107/01
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98
Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03
Er hat sich dort "bis auf Weiteres" zunächst im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufgehalten, hatte bis zur Rückkehr in die eheliche Wohnung dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, FEVS 49, 443) und somit in ... einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I begründet, wenn auch - wegen der Versöhnung mit seiner Ehefrau - letztlich nur für kurze Zeit.Es kann ausgeschlossen werden, dass sie sich dort i.S.d. § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I unter Berichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.03.1999, a.a.O.) "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufgehalten und dort den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatte, vielmehr dürfte der Aufenthalt in einem "Männerheim" für eine Frau nur als ein vorübergehendes Verweilen zu qualifizieren sein.
- BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 15.02
Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03
Die Klägerin kann ihrer Kostenerstattungspflicht auch nicht entgegenhalten, dass ein (erneuter) Umzug eines Hilfeempfängers innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des nunmehr zuständigen örtlichen Sozialhilfeträgers die gemäß § 107 BSHG entstandene Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers nicht beendet (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.2003 - 5 C 15.02 -, BVerwGE 117, 364).Diese Erstattungspflicht nach § 27 FAG endete bei entsprechender Anwendung des § 107 BSHG in Fällen des Umzugs innerhalb des Kreisgebietes ebenso wie die Erstattungspflicht des bisherigen Sozialhilfeträgers in direkter Anwendung des § 107 BSHG endet, wenn die hilfebedürftige Person während des der Kostenerstattung zugrunde liegenden Zeitraums von 2 Jahren (§ 107 Abs. 2 BSHG) in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialhilfeträgers verzieht (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 06.02.2003, a.a.O.;… LPK-BSHG, 6. Aufl., § 107 Rdnr. 20).
- BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03
Auch wenn daraus noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass allein deshalb die Schreiben nicht als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind, gibt dieser Umstand zumindest den Hinweis, dass der Absender sie nicht als Verwaltungsakte verstanden wissen wollte (BVerwG, Urt. v. 26.06.1987 - 8 C 21/86 -, BVerwGE 78, 3).Der Beklagte hat auch keinen öffentlich-rechtlichen, hoheitlichen Leistungsgrund angeführt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.06.1987, a.a.O.).
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03
Die Aufrechnungserklärung ist für sich allein noch kein Verwaltungsakt (BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218).