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   OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05 (https://dejure.org/2006,7496)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.03.2006 - 2 LB 9/05 (https://dejure.org/2006,7496)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 2006 - 2 LB 9/05 (https://dejure.org/2006,7496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mit der Erhebung von Benutzungsgebühren beauftragter Privater als Verwaltungshelfer; Erlass eines Gebührenbescheids durch eine juristische Person des Privatrechts (Stadtwerke AG); Erlass von Verwaltungsakten im Namen des Einrichtungsträgers (Gebührengläubigers); An den ...

  • Judicialis

    KAG SH § 6; ; LVwG SH § 106

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebung der Benutzungsgebühren durch Privaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Er genüge damit auch den Anforderungen, die das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 - aufgestellt habe.

    Anders als in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Verfahren 2 L 29/00, in dem die Stadtwerke ein Eigenbetrieb der Gemeinde waren, geht es hier nicht um einen Verstoß gegen das Erfordernis des § 108 Abs. 3 LVwG.

    Da der Widerspruchsbescheid nur die Regelung enthält, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird, mithin vom Bestand des Ursprungsbescheides ausgeht, kann er nicht als erstmaliger Heranziehungsbescheid angesehen werden (vgl. Senatsurt. v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239 = SchlHA 2002, 51).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Nach ständiger Rechtsprechung dienen Grundgebühren im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 1 KAG der Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (Senatsurt. v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311; Urt. v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

    Zwar führt nach der Rechtsprechung des Senats die Nichtigkeit einer Grundgebührenregelung regelmäßig auch zur Nichtigkeit der Zusatzgebührenregelung, weil es dem Satzungsgeber überlassen bleiben muss, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er ggf. für die Grundgebühr vorsehen will (Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Urt. v. 22.10.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Beim Aufstellen von Verkehrszeichen und -einrichtungen ist der Bauunternehmer an die Anordnungen der zuständigen Behörde gebunden; im Falle der Abweichung sind von ihm aufgestellte Vorschriftszeichen grundsätzlich nichtig (BVerwG, Urt. v. 26.06.1970 - VII C 10.70 -, E 35, 334; Hentschel, a.a.O., § 45 StVO Rdnr. 45).

    Daher ist sie nicht gemäß § 113 Abs. 1 LVwG nichtig, sondern schlicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1970, a.a.O.).

  • BFH, 27.06.1986 - VI R 23/83

    Keine Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bei fehlendem Bekanntgabewillen des für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Abgabenbescheid ist der nach § 110 Abs. 1 LVwG bekannt gegebene Verwaltungsakt im Sinne von § 106 Abs. 1 LVwG (vgl. BFH, Urt. v. 27.06.1986 - VI R 23/83 -, NVwZ 1987, 632), also eine bestimmte Maßnahme einer Behörde im Sinne von § 3 Abs. 2 LVwG.

    Vielmehr kann eine hoheitliche Maßnahme im Sinne von § 106 Abs. 1 LVwG gemäß §§ 110 Abs. 1, 112 Abs. 1 LVwG grundsätzlich nur auf Grund der Einzelfallentscheidung eines die Behörde repräsentierenden Amtsträgers wirksam werden (vgl. BFH, Urt. v. 27.06.1986, a.a.O., VGH München, Beschl. v. 17.11.1991 - 11 B 91.2603 -, NVwZ-RR 1992, 515; Stelkens u.a., a.a.O., § 35 Rdnr. 37 f und 37 h).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Zwar ist es auch zulässig, die Kosten der Mitbenutzung nach Maßgabe der Gebührensätze des Einrichtungsträgers zu ermitteln (Senatsbeschl. v. 15.12.2000 - 2 L 105/00 -, NordÖR 2001, 175), doch ist das nicht zwingend.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - 2 L 76/00
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Diese sind gemäß § 5 Abs. 5 KAG neben einer Verwaltungsgebühr gesondert zu erstatten, bei Benutzungsgebühren hingegen in die Kalkulation der Zusatzgebühr einzustellen (vgl. Senatsurt. v. 19.12.2001 - 2 L 76/00 -, SchlHA 2002, 190).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Zwar führt nach der Rechtsprechung des Senats die Nichtigkeit einer Grundgebührenregelung regelmäßig auch zur Nichtigkeit der Zusatzgebührenregelung, weil es dem Satzungsgeber überlassen bleiben muss, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er ggf. für die Grundgebühr vorsehen will (Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Urt. v. 22.10.2003, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Es sind daher - obwohl nicht mengenbezogen - Kosten der laufenden Leistungserbringung durch die Stadtwerke und damit typische variable Kosten (vgl. Senatsurt. v. 21.01.2004 - 2 KN 7/02 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Bedenken gegen die Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr bestehen aber deswegen, weil die Verhältnisse im Gebiet der Beklagten hinsichtlich der Abwasserbeseitigung große Unterschiede aufweisen und die Gleichbehandlung einer Wohnung mit einem großen Gewerbebetrieb mit hohem Wasserverbrauch, der als eine Abrechnungseinheit behandelt wird, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senatsurt. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, Die Gemeinde 2005, 46 = NordÖR 2003, 424 = SchlHA 2003, 255 = ZKF 2003, 154; Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
    Es bedarf bei der Erhebung von Grund- und Zusatzgebühren einer Zuordnung der Kostenmassen auf die jeweils abgegoltenen Leistungen (Senatsurt. v. 17.01.2001 - 2 L 9/00 -, Die Gemeinde 2002, 100 = NordÖR 2001, 307 = SchlHA 2001, 293), mithin regelmäßig einer Neukalkulation der Zusatzgebühr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01

    Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr,

  • VGH Bayern, 17.12.1991 - 11 B 91.2603
  • StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01

    Die Gewährleistung der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Ob das Handeln des Unternehmens der Straßenverkehrsbehörde jedenfalls dann zuzurechnen ist, wenn die Behörde diesem Vorgehen - gegebenenfalls konkludent durch widerspruchslose Hinnahme nach einer Anzeige seitens des Privaten - zugestimmt hat, kann dahinstehen (vgl. etwa VG Köln, Urteil vom 05.02.2009 - 20 K 3610/07 - , im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ; sowie VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 30.11.1989 - 18 A 105.87 -, NZV 1990, 248; BayVGH, Beschluss vom 17.12.1991 - 11 B 91.2603 -, NZV 1992, 382 ; OVG SH, Urteil vom 15.03.2008 - 2 LB 8/05 -, NordÖR 2006, 263 ; a.A. Bettermann, a.a.O., S.69 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Aufgabenzuständigkeit und -verantwortung bleiben bei dem Träger öffentlicher Verwaltung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2006 - 2 LB 9/05 -, juris Rn. 36; Hessischer VGH, Urteil vom 26.05.2020 - 9 C 2796/16.N -, juris Rn. 105; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 1 Rn. 134; Di Fabio, Verwaltung und Verwaltungsrecht zwischen gesellschaftlicher Selbstregulierung und staatlicher Steuerung, VVDStRL 56, 235 ; Sellmann, Privatisierung mit oder ohne gesetzliche Ermächtigung, NVwZ 2008, 817).
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, 2 LB 9/05, NordÖR 2006, S. 263 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 12.01.1998, 6 K 1284/96, LKV 1999, S. 241; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002, 4 BS 341/02, …

    Auch in weiteren Entscheidungen, denen ähnliche Konstellationen zu Grunde lagen, wurden die jeweiligen Verwaltungsakte als rechtswidrig angesehen (OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265; VG Leipzig, a. a. O., S. 241; BayVGH, 17.02.1999, 4 B 96.1710, NVwZ 1999, S. 1122 [1123]; ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.

    Eine inhaltliche Überprüfung und Zustimmung, die im Übrigen jeder Rechtsverteidigung der zuständigen Behörde immanent ist, genügt indessen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, a. a. O., BVerwGE 35, 334 [343]); OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265).

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