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   AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11   

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https://dejure.org/2012,11870
AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11 (https://dejure.org/2012,11870)
AG Backnang, Entscheidung vom 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11 (https://dejure.org/2012,11870)
AG Backnang, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11 (https://dejure.org/2012,11870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Diebstahl mit Waffen, Beisichführen, Taschenmesser

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Annahme einer Beuteerhaltungsabsicht bei fehlender Entledigung des Diebesgutes durch einen auf frischer Tat betroffenen Diebstahlstäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1; StGB § 252
    Grundsätze zur Annahme einer Beuteerhaltungsabsicht bei fehlender Entledigung des Diebesgutes durch einen auf frischer Tat betroffenen Diebstahlstäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das berufsbedingt geführte Teppichmesser

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Dieb und das Teppichmesser

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.11.2003 - 1 Ss 361/03

    Räuberischer Diebstahl: Beweiswürdigung zur Beutesicherungsabsicht

    Auszug aus AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass allein aus der Tatsache, dass der auf frische Tat betroffene Täter die Beute nicht vor oder spätestens bei der Gewaltanwendung zur Ermöglichung seiner Flucht weggeworfen hat, nicht auf die Absicht der Beutesicherung geschlossen werden kann (KG Berlin, StV 2004, 67).
  • KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07

    Diebstahl mit Waffen: Gewohnheitsmäßiges Mitsichführen eines objektiv

    Auszug aus AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11
    Dies versteht sich bei einem Teppichmesser, das der Angeklagte nach seiner unwiderlegten Einlassung bei seiner zum Tatzeitpunkt bereits seit zehn Jahren ausgeübten Erwerbstätigkeit täglich mit sich führt, um die von ihm als Fahrer ausgelieferten Pakete zu öffnen oder andere Verpackungs- und Sicherungsmaterialien durchzuschneiden, nicht von selbst (vergleiche hierzu auch den Beschluss des KG Berlin vom 31.10.2007, 1 Ss 422/07, für ein seit etwa einem Jahr gewohnheitsmäßig mitgeführtes Taschenmesser mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

    Auszug aus AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11
    Befindet sich Diebesgut in einer Hosentasche, so legt dies die Möglichkeit nahe, dass es einem Täter während der Auseinandersetzung mit einer zu seiner Festnahme bereiten und gewillten Person nicht möglich ist, sich seiner Beute zu entledigen (OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2004, 91 Ss 200/04).
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