Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.1998 - 2 M 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,46574
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.1998 - 2 M 13/98 (https://dejure.org/1998,46574)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 (https://dejure.org/1998,46574)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 2 M 13/98 (https://dejure.org/1998,46574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,46574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09

    Konkurrentenstreit - Zur Inzidentkontrolle der dienstlichen Beurteilung des

    Eine derartige Überprüfung kann auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und im Hinblick auf die Beurteilung des ausgewählten Bewerbers erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 09.10.2003 - 2 M 105/03 -, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 -).

    In diesem Sinne durchschlagend sind jedoch solche Fehler, die die dienstliche Beurteilung im Sinne ihrer Zweckbestimmung, die gerade darin besteht, als Grundlage für Personalentscheidungen zu dienen, unbrauchbar macht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.05.1998, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02
    Die gerichtliche Nachprüfung von Personalauswahlentscheidungen ist inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, insbesondere darauf, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 L 11.82 -, E 68, 109; Beschlüsse des Senats vom 23.06.1997 - 2 M 41/97 -, vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 - und vom 30.01.2001 - 2 M 95/00 - VGH Mannheim, Beschluß vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, DRiZ 1997, 151).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02

    Stellenhebung, Stellenbesetzung, Professur

    Die gerichtliche Nachprüfung von Personalauswahlentscheidungen ist inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, insbesondere darauf, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 L 11.82 -, E 68, 109; Beschlüsse des Senats vom 23.06.1997 - 2 M 41/97 -, vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 -und vom 30.01.2001 - 2 M 95/00 - VGH Mannheim, Beschluß vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, DRiZ 1997, 151).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht