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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06   

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https://dejure.org/2006,18008
OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06 (https://dejure.org/2006,18008)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.05.2006 - 2 M 132/06 (https://dejure.org/2006,18008)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 2 M 132/06 (https://dejure.org/2006,18008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauNVO § 15; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung im Einklang mit Rücksichtnahmegebot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baurechtlicher Nachbarstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übereinstimmung der Baugenehmigung oder des Bauvorhabens in der genehmigten Gestalt und Nutzung mit dem Rücksichtnahmegebot; Interessenabwägung der beiderseitigen Belange bei der Feststellung der Einhaltung des Rücksichtnahmegebots; Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baurechtlicher Nachbarstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06
    Daher kann der Nachbar beispielsweise eine Baugenehmigung mit Erfolg anfechten, wenn ein Bauvorhaben mit seinem Nutzungszweck unzulässig ist und deshalb eine zulässige Nutzung offensichtlich vorgeschoben wird (sog. "Etikettenschwindel", vgl. Nds.OVG, Urt. v. 26.04.1993 - 6 L 169/90 -, OVGE MüLü Bd. 33, 430; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NdsBauO, 7. Aufl., § 72 RdNr. 142) oder wenn eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte versehen wird, die als bloße Zielvorgabe von vornherein ungeeignet sind, einen ausreichenden Nachbarschutz sicher zu stellen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.07.1998 - 7 B 956/98 - NVwZ 1998, 980).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.1993 - 6 L 169/90

    Abstellraum; Nebengebäude; Nachbargrenze; Aufenthaltsraum; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06
    Daher kann der Nachbar beispielsweise eine Baugenehmigung mit Erfolg anfechten, wenn ein Bauvorhaben mit seinem Nutzungszweck unzulässig ist und deshalb eine zulässige Nutzung offensichtlich vorgeschoben wird (sog. "Etikettenschwindel", vgl. Nds.OVG, Urt. v. 26.04.1993 - 6 L 169/90 -, OVGE MüLü Bd. 33, 430; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NdsBauO, 7. Aufl., § 72 RdNr. 142) oder wenn eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte versehen wird, die als bloße Zielvorgabe von vornherein ungeeignet sind, einen ausreichenden Nachbarschutz sicher zu stellen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.07.1998 - 7 B 956/98 - NVwZ 1998, 980).
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