Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2000

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   OVG Berlin, 18.10.2000 - 2 M 15.00   

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https://dejure.org/2000,14683
OVG Berlin, 18.10.2000 - 2 M 15.00 (https://dejure.org/2000,14683)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 M 15.00 (https://dejure.org/2000,14683)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 M 15.00 (https://dejure.org/2000,14683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • archive.org PDF

    Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses - Bearbeitung von Petitionen - Verwaltungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben

    Von den "parlamentarischen Aufgaben" erfasst sind auch solche dem Landtag verfassungsrechtlich zugewiesenen Tätigkeiten, die über die eigentliche Gesetzgebungstätigkeit hinausgehen (vgl. zum IFG des Bundes Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 1 Rn. 193 m.w.N.; zum Berliner IFG OVG Berlin, Beschl. v. 18.10.2000 - 2 M 15/00 - LKV 2001, 279).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2016 - 2 K 2240/15

    Recht des Petenten auf gerichtliche Überprüfung der Behördenauskünfte an den

    Darüber hinaus besteht kein Anspruch darauf, dass das Petitionsverfahren in einer bestimmten Art und Weise durchgeführt wird (OVG Berlin, Beschl. v. 18.10.2000 - 2 M 15.00 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 K 2073/13 -, juris).
  • VG Berlin, 22.04.2010 - 2 K 98.09

    Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes in Petitionsverfahren und

    Daher besteht nach der Rechtsprechung der Kammer gegenüber dem Bundestag kein Anspruch auf Zugang zu den Informationen, die der Petitionsausschusses bei der Prüfung und Bescheidung von Petitionen im Sinne des Art. 17 GG erlangt hat (vgl. Urteil der Kammer vom 10. Januar 2008 - VG 2 A 112.07 - vgl. zum Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und zu § 2 Abs. 1 S. 2 IFG Bln auch OVG Berlin, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - OVG 2 M 15.00 - DVBl. 2001, 313 f., und Beschluss der Kammer vom 14. September 2009 - VG 2 K 153.09 - vgl. ferner Rossi, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 1 Rn. 60).
  • VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13

    Zum Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eines Petenten in

    Diese Vorschrift ist allerdings nicht auf das Petitionsverfahren anzuwenden, da es sich bei dem Petitionsverfahren um ein parlamentarisches Verfahren und nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 10 LVwVfG handelt (OVG Berlin, Beschluss vom 18.10.200, - 2 M 15.00 -, ).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2000 - 2 M 15/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2000 - 2 M 15/00 (https://dejure.org/2000,30014)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.07.2000 - 2 M 15/00 (https://dejure.org/2000,30014)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 2 M 15/00 (https://dejure.org/2000,30014)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 B 41/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2000 - 2 M 15/00
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