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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03   

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https://dejure.org/2003,26550
OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03 (https://dejure.org/2003,26550)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.09.2003 - 2 M 157/03 (https://dejure.org/2003,26550)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. September 2003 - 2 M 157/03 (https://dejure.org/2003,26550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-Verf § 10 III 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 5 III; ; GG Art. 12 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanspruch von Professoren auf einen Aushang am Schwarzen Brett für Lehrveranstaltungen; Verfahrensmäßige Voraussetzungen für einen Erwerb von Leistungsnachweisen als Inhalt der Lehrfreiheit und Wissenschaftsfreiheit; Begriff der "Wissenschaft"; Bezeichnung einer ...

Verfahrensgang

  • VG Halle - 4 B 78/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03
    Dieses insoweit mit Art. 5 Abs. 3 GG wortgleiche Grundrecht steht als Abwehrrecht jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist (BVerfG, Urt. v. 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 -, BVerfGE 35, 79 [125, 127]).

    Gewährleistet wird dadurch ein von staatlicher Fremdbestimmung freier Bereich persönlicher und autonomer Verantwortlichkeit des einzelnen Wissenschaftlers und ein Schutz vor staatlichen Einwirkungen auf den Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse (BVerfG, Urt. v. 29.05.1973, a. a. O., S. 112, 113).

    Voraussetzung ist nur, dass es sich dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (BVerfG, Urt. v. 29.05.1973, a. a. O., S. 113).

    Das Bundesverfassungsgericht sieht als wesentlichen Inhalt der Lehrfreiheit die Abhaltung von Lehrveranstaltungen, deren inhaltliche und methodische Gestaltung, sowie das Recht auf Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen an (BVerfG Urt. v. 29.05.1973, a. a. O., S. 113).

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 147.63

    Kraftfahrzeugführer - Unaufklärbarkeit - Schwächeanfall - Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03
    Aufgabe des Staates ist es hingegen, mittels der Prüfungsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, die an eine Qualifikation für bestimmte Berufe gestellt werden (BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - BVerwG VII C 147.63 -, BVerwGE 20, 235 [237]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03
    Aber auch der Hochschullehrer ist in die Institution der Universität eingebunden und muss sich, bedingt durch das Zusammenwirken mit den anderen Grundrechtsträgern und mit Rücksicht auf den Ausbildungszweck der Universität Einschränkungen gefallen lassen (BVerfG, Beschl. v. 07.10.1977 - 1 BvR 1289/78 -, BVerfGE 55, 37 [68]).
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 151.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03
    Aufgabe des Staates ist es hingegen, mittels der Prüfungsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, die an eine Qualifikation für bestimmte Berufe gestellt werden (BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - BVerwG VII C 147.63 -, BVerwGE 20, 235 [237]).
  • OVG Berlin, 25.10.1979 - III B 6.78

    Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis; unzulässige Kommentierung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 M 157/03
    Die Hochschullehrer haben daher einen Anspruch auf Aufnahme von ihnen entworfener Erläuterungen oder Kommentare zu den Lehrveranstaltungen nur nach Maßgabe des für eine Beteiligung der Hochschullehrer von der Universität entwickelten Verfahrens (so auch OVG Berlin, Urt. v. 25 10.1979 - III B 6.78 -, nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2008 - 3 M 263/07

    Abhalten von Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen

    Folglich hat der Antragsteller als Hochschulprofessor generell einen Rechtsanspruch darauf, Lehrveranstaltungen abhalten zu können (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16.09.1993 - 2 M 157/03 - juris).
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