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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03   

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https://dejure.org/2003,24640
OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03 (https://dejure.org/2003,24640)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.06.2003 - 2 M 198/03 (https://dejure.org/2003,24640)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 2 M 198/03 (https://dejure.org/2003,24640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 78 I Nr. 2; ; VwGO § 80 IV 3; ; VwGO § 82 I; ; VwGO § 88; ; AO § 164; ; AO § 165 I 2; ; AO § 169 II 1 Nr. 2; ; AO § 171 X; ; AO § 175 I Nr. 1; ; GewStG § 11 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung der Steuerfestsetzungsfrist; Aussetzung wegen "unbilliger Härte"; Sofortige Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 6 B 194/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2002 - 2 M 293/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
    Eine "unbillige" Härte im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - OVG NW, Beschl. v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617; BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988 - Nr. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; Funke-Kaiser, in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, a.a.O., § 80 RdNrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
    Eine "unbillige" Härte im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - OVG NW, Beschl. v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617; BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988 - Nr. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; Funke-Kaiser, in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, a.a.O., § 80 RdNrn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2001 - 2 M 451/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
    Sind Zweifel fast ausgeschlossen, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, dürfte eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig sein, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 -, BFHE 92, 314 ff.).
  • VGH Bayern, 25.01.1988 - 6 CS 87.03857

    Erschließungsbeitragsrecht: Stundung von Erschließungsbeiträgen, Unbillige Härte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
    Eine "unbillige" Härte im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - OVG NW, Beschl. v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617; BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988 - Nr. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; Funke-Kaiser, in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, a.a.O., § 80 RdNrn.
  • BFH, 24.04.1967 - VI B 3/66

    Rechtsmittel bei der Ablehnung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
    Sind Zweifel fast ausgeschlossen, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, dürfte eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig sein, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 -, BFHE 92, 314 ff.).
  • VG München, 05.05.2008 - M 10 S 08.1508

    AdV-Antrag gegen Gewerbesteuerbescheid, der mit Einwendungen gegen

    In diesem Fall muss der Steuerpflichtige, der der Ansicht ist, zur Zahlung der Steuer nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage zu sein, Erlass, Stundung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.6.2003, Az. 2 M 198/03, zit. nach juris m.w.N.).
  • VG München, 02.07.2008 - M 10 S 08.1150

    Erwerbszweitwohnung; Schätzung der ortsüblichen Miete; Mietspiegel; sozial

    Sollte der Antragsteller von der Möglichkeit der Ratenzahlung keinen Gebrauch machen und die Antragsgegnerin mit der Vollstreckung der rückständigen Steuern beginnen, müsste der Antragsteller die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.6.2003, Az. 2 M 198/03).
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