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   OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99   

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OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99 (https://dejure.org/1999,3533)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.08.1999 - 2 M 2045/99 (https://dejure.org/1999,3533)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. August 1999 - 2 M 2045/99 (https://dejure.org/1999,3533)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 3 B 44/99
  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 5 M 4824/98

    Bewerberauswahl; Bewertungsmaßstab; Leistungsgrundsatz; Neubescheidungsanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99
    Der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung kommt aber dennoch nicht in Betracht; denn es ist nicht glaubhaft gemacht, dass die Vermeidung dieses Fehlers mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Auswahl des Antragstellers führen kann, der Antragsteller mit anderen Worten dann eine realistische Chance hat, ausgewählt zu werden (vgl. zu dieser Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung eingehend OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 - sowie Senatsbeschl. v. 21.12.1994 - 2 M 6910/94 -).

    Da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich von Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen und der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist, müssen für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen (Senatsbeschl. v. 30.12.1994 - 2 M 6573/94 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 - 5 M 1532/95 -, Nds.VBl 1995, 212; Beschl. v.18.3.1999, a.a.O.).

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgeblichen Richtlinien vom 4. Januar 1996 (Nds.MBl. S. 169 - BRLPol - Nr. 4.3) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des beschließenden Gerichts vom 18. März 1999 (OVG 5 M 4824/98) zu Grunde lag; dort lagen eindeutig dokumentierte für das Gesamturteil wesentliche Leistungssteigerungen seit der letzten Regelbeurteilung vor.

    Es muss vielmehr die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit bestehen, dass der Antragsteller bei Vermeidung des festgestellten Ermessensfehlers ausgewählt wird (vgl. hierzu im Einzelnen, OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 - ebenso Senatsbeschl. v. 21.12.1994 - 2 M 6910/94 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99
    Da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich von Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen und der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist, müssen für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen (Senatsbeschl. v. 30.12.1994 - 2 M 6573/94 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 - 5 M 1532/95 -, Nds.VBl 1995, 212; Beschl. v.18.3.1999, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts lässt sich eine starre zeitliche Grenze, bei der die erforderliche Aktualität einer Beurteilung verloren geht, nicht generell festlegen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995, a.a.O, Nds.VBl. 1995 212).

    Dies wird in der neueren Rechtsprechung erst bei noch längeren Zeitspannen angenommen (vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 a.a.O., Nds.VBl. 1995, 212: fast vier Jahre bzw. fast fünf Jahre).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    In diesem Sinne: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, DÖD 2000, 116.

    vgl. Niedersächsischen OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, a.a.O.; Schnellenbach, ZBR 1997, 169 (173).

    Darüber, ob - wie der Antragsteller meint - auch die Länge bzw. Kürze des letzten Regelbeurteilungszeitraumes maßgeblichen Einfluss darauf haben kann, inwieweit es dem Dienstherrn gestattet ist, einer Bewerberauswahl das Ergebnis der letzten Regelbeurteilung zugrunde zu legen, zumindest dahin tendierend auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, a.a.O., braucht der Senat hier nicht abschließend zu befinden.

    vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, a.a.O. - dort für einen Beurteilungszeitraum von 15 Monaten - .

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG -, a.a.O.; OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 2 M 172/00

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vom 4. Januar 1996 (- BRLPol -, Nds. MBl. S. 169) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.11.1999, aaO; Beschl. v. 05.08.1999 - 2 M 2045/99 -).

    Je länger der Beurteilungszeitraum allerdings zurückliegt und je kürzer er ist, umso eher besteht die Gefahr, dass die betreffende Beurteilung keine hinreichende Aussagekraft mehr für den Vergleich der miteinander konkurrierenden Bewerber hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 05.08.1999, aaO).

    Es kann offen bleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilung der Antragstellerin, nämlich der 1. Juni 1997, im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung des Antragsgegners (Dezember 1999) 2 ½ Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilung als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, aaO; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 05.08.1999, aaO; Beschl. v. 18.03.1999 - 5 M 4824/98 -).

    Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass die Antragstellerin bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung) ausgewählt wird (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.03.1999, aaO; ebenso Beschl. v. 09.02.2000, aaO; Beschl. v. 03.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 05.08.1999, aaO).

    Ob eine solche Situation gegeben ist, ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.2000, aaO; Beschl. v. 05.08.1999, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien, wie die hier maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vom 4. Januar 1996 (- BRLPol-, Nds. MBl. S. 169) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -).

    Je länger der Beurteilungszeitraum allerdings zurückliegt und je kürzer er ist, um so eher besteht die Gefahr, dass die betreffende Beurteilung keine hinreichende Aussagekraft mehr für den Vergleich der miteinander konkurrierenden Bewerber hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

    Es kann offenbleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen (1.6.1997) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (Mai 1999) nahezu zwei Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -).

    Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass der Antragsteller bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen zeitnaher dienstlicher Beurteilungen der Bewerber) ausgewählt wird (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.; ebenso Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 3.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

    Ob eine solche Situation gegeben ist, ist auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Nds OVG, Beschl. .v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    1995, 212; Beschl. v. 05.08.1999 - 2 M 2045/99 -, NdsVBl.

    2000, 151 = DÖD 2000, 116; Beschl. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 - Beschl. v. 10.09.2004 - 5 ME 87/04 -).

  • VG Lüneburg, 19.08.2002 - 1 B 38/02

    Aktuelle Beurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlverfahren;

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien, wie die hier maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vom 4. Januar 1996 (- BRLPol-, Nds. MBl. S. 169) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -).

    Je länger der Beurteilungszeitraum allerdings zurückliegt und je kürzer er ist, um so eher besteht die Gefahr, dass die betreffende Beurteilung keine hinreichende Aussagekraft mehr für den Vergleich der miteinander konkurrierenden Bewerber hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

    ... Es kann offenbleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen (1.6.1997) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (Mai 1999) nahezu zwei Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

    Je länger der Beurteilungszeitraum zurückliegt und je kürzer er ist, um so eher besteht die Gefahr, dass die betreffende Beurteilung keine hinreichende Aussagekraft mehr für den Vergleich der miteinander konkurrierenden Bewerber hat (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.5.1995 - 5 ME 1532/95 -, NdsVBl 1995, 212; Beschl. 5.8.1999 - 2 ME 2045/99 - DÖD 2000, 116).

    Denn sonst ist der im Hinblick auf den Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 NBG) gebotene aktuelle Leistungsvergleich nicht möglich (vgl. OVG Lüneburg, DÖD 2000, 116; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120; OVG Münster, Beschl. v. 19.09.2001 - 1 B 704/01 -, NVwZ-RR 2002, 594).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01
    vgl. zum Problem: OVG Schl.-H., Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, NVwZ-RR 1999, 652; Nds. OVG Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 L 7973/95 -, NVwZ-RR 1999, 654, und Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, DÖD 2000, 116; Hess. VGH, Beschluss vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 -, ZBR 1994, 82; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93 -, ZBR 1994, 83.
  • VG Lüneburg, 10.01.2003 - 1 B 52/02

    Amtszulage; Ausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Auswahlvermerk;

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien, wie die hier maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vom 4. Januar 1996 (- BRLPol-, Nds. MBl. S. 169) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -).

    Je länger der Beurteilungszeitraum allerdings zurückliegt und je kürzer er ist, um so eher besteht die Gefahr, dass die betreffende Beurteilung keine hinreichende Aussagekraft mehr für den Vergleich der miteinander konkurrierenden Bewerber hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.)..." 4. Zutreffend hat die Antragsgegnerin angesichts des festgestellten Gleichstandes bei den aktuellen Beurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen sodann auf Hilfskriterien abgestellt, u.zw.

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Danach komme es insbesondere darauf an, ob der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag andere Aufgaben wahrgenommen oder ob seit der letzten dienstlichen Beurteilung in Bezug auf die Verwendung des Bediensteten einschneidende Änderungen eingetreten seien (vgl. NdsOVG, Beschlüsse vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11; vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - beide [...]; vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - IÖD 2009, 90; und bereits: Beschluss vom 05.08.1999 - 2 M 2045/99 DÖD 2000, 116; OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 M 125/10 - [...]).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgebliche Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst (BRLPol) vom 29. Dezember 1999 (Nds. MBl. 2000, 127 ff.) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds VBl. 2000, 151 ff.; Beschl. v. 22.2.2000 - 2 M 3526/99 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 7; Beschl. v. 24.2.2000 - 2 M 172/00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 21.11.2002 - 1 B 67/02

    Aktualität; aktuelle Beurteilung ; Aussagekraft; Auswahlentscheidung;

  • VG Lüneburg, 08.03.2005 - 1 B 77/04

    Aktueller Leistungsvergleich; Auswahlfehler; Auswahlverfahren; auswärtiger

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

  • VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05

    Auswahlentscheidung ohne Einholung einer aktuellen dienstlichen Beurteilung.

  • VG Kassel, 23.06.2003 - 7 G 1679/02
  • VG Oldenburg, 02.09.2003 - 6 B 3123/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - aktuelle Beurteilungen

  • VG Oldenburg, 19.08.2003 - 6 B 2764/03

    Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten - aktuelle

  • VG Lüneburg, 22.11.2005 - 1 B 51/05

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Beförderungsauswahl;

  • VG Stade, 21.05.2004 - 3 B 769/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Übertragung eines Dienstpostens; Verletzung

  • VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03

    Aktuelle Beurteilung; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

  • VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03

    Aktualitätserfordernis; aktuelle Beurteilung; Anordnungsanspruch;

  • VG Lüneburg, 04.02.2009 - 1 B 60/08

    Konkurrentenstreit; KonkurrentenKonkurrentenstreit: Anlassbeurteilungen;

  • VG Lüneburg, 24.01.2006 - 1 B 45/05

    Aktuelle Beurteilung; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; Ausschreibung;

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