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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 (https://dejure.org/2004,19739)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.03.2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 (https://dejure.org/2004,19739)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 (https://dejure.org/2004,19739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Dienstpostenkonkurrenz; Vorliegen eines Anordnungsgrundes; Effektiver Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren; Anspruch eines Beamten auf bestimmte Aufgaben; Berücksichtigung der so genannten "Tarifautomatik"; Beachtung des ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; BAT-O § 22 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2002 - 2 M 34/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03
    Es muss so erheblich sein, dass es unzumutbar erscheint, den Antragsteller auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verweisen, wobei insbesondere der aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitende Anspruch auf effektiven Rechtsschutz zu berücksichtigen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 31.07.2002 - 2 M 34/02 -, NZA-RR 2003, 628).

    Sollte eine Höhergruppierung trotz der Befristung der Übertragung auf fünf Jahre in Betracht gezogen werden, könnte die entsprechende Änderung des Arbeitsvertrages mit einer auflösenden Bedingung versehen werden, etwa des Inhalts, das die Änderung entfällt, wenn der Antragsgegner (rechtskräftig) verurteilt würde, die Stelle mit dem Antragsteller zu besetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 31.07.2002 aaO.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95

    Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03
    Ob, wenn der Sachverhalt so läge, daraus ein Anordnungsgrund abzuleiten wäre (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 06.02.1998 - 1 W 33/97 -, zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.03.1997 - 1 Bs 23/99 -, NordÖR 1999, 251; OVG Koblenz, Beschluss vom 04.05.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ 1996, 51), kann aber hier auf sich beruhen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03
    Einschränkungen mögen zwar gelten, wenn der Dienstherr einen Dienstposten im Wege der Bestenauslese besetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.07.2002 - 2 M 15/02 -).
  • OVG Saarland, 06.02.1998 - 1 W 33/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Angestellter; Schaffung vollendeter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03
    Ob, wenn der Sachverhalt so läge, daraus ein Anordnungsgrund abzuleiten wäre (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 06.02.1998 - 1 W 33/97 -, zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.03.1997 - 1 Bs 23/99 -, NordÖR 1999, 251; OVG Koblenz, Beschluss vom 04.05.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ 1996, 51), kann aber hier auf sich beruhen.
  • OVG Hamburg, 03.03.1999 - 1 Bs 23/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03
    Ob, wenn der Sachverhalt so läge, daraus ein Anordnungsgrund abzuleiten wäre (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 06.02.1998 - 1 W 33/97 -, zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.03.1997 - 1 Bs 23/99 -, NordÖR 1999, 251; OVG Koblenz, Beschluss vom 04.05.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ 1996, 51), kann aber hier auf sich beruhen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2003 - 2 M 26/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03
    Sowohl Beamte als auch Angestellte sind grundsätzlich aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (vgl. zu Beamten: Beschluss des Senats vom 04.06.2003 - 2 M 26/02 -).
  • VG Berlin, 22.01.1996 - 35 A 1608.95

    Anspruch einer seit über zwei Jahren geduldeten Familie mit bosnischer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03
    Ob, wenn der Sachverhalt so läge, daraus ein Anordnungsgrund abzuleiten wäre (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 06.02.1998 - 1 W 33/97 -, zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.03.1997 - 1 Bs 23/99 -, NordÖR 1999, 251; OVG Koblenz, Beschluss vom 04.05.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ 1996, 51), kann aber hier auf sich beruhen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben vielmehr unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Februar 2006 - Az.: 1 M 24 und 25/06 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. März 2004 - Az: 2 M 212/03, 2 O 121/03, zitiert nach juris.web [m. w. N.]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12

    Konkurrentenklage - vorläufige Übertragung des Dienstpostens an Mitbewerber

    Wird - wie im Streitfall - zunächst nur um die Besetzung eines Dienstpostens gestritten, ohne dass dessen endgültige Besetzung beabsichtigt ist, sei eine Korrektur dieser Auswahlentscheidung im Hauptsacheverfahren ohne weiteres möglich (OVG Mecklenburg-Vorpommern 18.03.2004 - 2 M 212/03 - juris., OVG Thüringen 31.03.2003 - 2 EO 545/02 -NVwZ-RR 2004, 52; 05.02.1998 - 2 EO 594/96 -DÖV 1998, 607; OVG Rheinland-Pfalz 04.051995 - 2 B 11102/95 -,NVwZ-RR 1996, 51; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.1997 - 4 S 73/97 - juris).
  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

    Dem kann regelmäßig nicht entgegengehalten werden, der durch die vorläufige Wahrnehmung des ausgeschriebenen Dienstpostens erlangte Bewährungsvorsprung dürfe schlicht bei einer Wiederholung des Auswahlverfahrens keine Berücksichtigung finden (so aber für den Sonderfall einer von vornherein auf fünf Jahre befristeten Übertragung eines höherwertigen Amtes: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.03.2004 - 2 M 212/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2005 - 1 B 1450/05

    Konkurrieren eines Beamten und eines Angestellten um eine freie Arbeitsstelle;

    OVG Mecklenburg Vorpommern, Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03 u.a. -, juris.
  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

    Die umstrittenen Aufgaben könnten vorbehaltlich des Ausgangs des vom Antragsteller noch zu betreibenden Konkurrentenstreitverfahrens übertragen werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 18.3.2004, 2 M 212/03).

    Selbst eine vorübergehende Übertragung des Dienstpostens wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne eine Verletzung der Rechte des Antragstellers möglich, weil die Beigeladene auf dem vorübergehend übertragenen Dienstposten einen Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu ihren Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.9.2011, 2 VR 3/11, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 11.5.2009, 2 VR 1/09, juris Rn. 4; a.A. OVG Greifswald, Beschl. v. 18.3.2004, 2 M 212/03, juris Rn. 21).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dabei mit Blick auf das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG namentlich dann in Betracht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg des Hauptsacheverfahrens spricht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 123 Rn. 14 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 -, zitiert aus juris, Rn. 10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2007 - 2 M 153/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die in Aussicht gestellte Besetzung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies bei einer Dienstpostenkonkurrenz allerdings grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Übertragung des Dienstpostens auf den ausgewählten Bewerber im Falle des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 1. November 2007 - 2 M 116/07 - und v. 18. März 2004 - 2 M 212/03 - ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 -, zitiert aus juris, Rn. 7 m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschl. vom 17. Februar 2006 - 1 M 24/06 -, zitiert aus juris, Rn. 6; ebenso für das Soldatenrecht BVerwG, Beschl. 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, Rn. 39 m.w.N.; vgl. auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 1158).

    Bleibt der etwaige Bewährungsvorsprung der Beigeladenen bei einer neuerlichen Auswahlentscheidung dagegen unberücksichtigt, droht dem Antragsteller keine (irreversible) Verletzung in seinen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 GG mit der Folge, dass der Anordnungsgrund zu verneinen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 1. November 2007 und v. 18. März 2004, a.a.O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 17. Februar 2006, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25. Juni 2007, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass für eine begehrte Rückgängigmachung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ein Anordnungsgrund besteht, wenn darin eine vorweggenommene Beförderungsentscheidung zu Gunsten des Konkurrenten zu sehen ist, die den geltend gemachten Anspruch des Beamten jedenfalls erschweren könnte (Senatsbeschluss vom 5. März 2007 - 4 S 9.06 - S. 2 EA; vgl. ferner VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 3 CE 06.3004 - Juris Rn. 19 und Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - Juris Rn. 27 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 S 1997/05 - Juris Rn. 3 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; OVG Weimar, Beschluss vom 31. März 2003, a.a.O., für den Fall, dass - wie hier nach Ablauf des haushaltsrechtlichen Wartejahres - mit der Vergabe des Dienstpostens eine unmittelbare Ernennungsentscheidung verbunden ist; OVG Münster, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 1 B 2499/02 - Juris Rn. 5 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 2 B 11557/02 - Juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 5. März 1997 - 1 TG 5123/96 - Juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. April 1994 - 3 M 26/94 - Juris Rn. 20; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2006 - 1 M 25/06 - Juris Rn. 10; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 - Juris Rn. 21 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. April 1989 - 1 W 7/89 - Juris Rn. 14 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben vielmehr unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Februar 2006 - Az.: 1 M 24 und 25/06 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. März 2004 - Az: 2 M 212/03, 2 O 121/03, zitiert nach juris.web [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Februar 2006 - Az.: 1 M 24 und 25/06 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. März 2004 - Az: 2 M 212/03, 2 O 121/03, zitiert nach juris.web [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Landessozialgericht;

  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 E 10.02207

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten; Erfüllung des konstitutiven

  • VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454

    Konkurrentenstreit um Besetzung einer Beförderungsstelle als Beratungslehrkraft

  • VG Magdeburg, 08.10.2019 - 5 B 405/18

    Anordnungsgrund bei Vergabe eines höherwertigeren Dienstpostens

  • VG Cottbus, 12.05.2022 - 4 L 88/22
  • VG Schleswig, 28.01.2010 - 12 B 92/09

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer beamtenrechtlichen

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