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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08   

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https://dejure.org/2008,7633
OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08 (https://dejure.org/2008,7633)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.11.2008 - 2 M 218/08 (https://dejure.org/2008,7633)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. November 2008 - 2 M 218/08 (https://dejure.org/2008,7633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; EMRK Art. 8; AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Verhältnismäßigkeit, Privatleben, EMRK, Integration, Roma, Serbien, Serben, Situation bei Rückkehr, Sprachkenntnisse, Verlängerung

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5 S. 2; ; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer": Inländer, faktischer; Abschiebung; Unmöglichkeit, rechtliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Gleichstellung eines geduldeten Ausländers mit einem faktischen Inländer

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Derartige Hindernisse können sich insbesondere aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, etwa aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).

    Nur wenn diese vorliegen und zusätzlich die Voraussetzungen des Satzes 2 hinzutreten, "soll" die Ausländerbehörde - in Fortführung und Ergänzung der Kann-Regelung des Satzes 1 - eine Aufenthaltserlaubnis erteilen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27.06.2006, a. a. O., S. 200).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06

    Abschiebung trotz langjährigen geduldeten Aufenthalts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, u. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Eigenschaft als "faktischer Inländer" neben der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, u. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Eigenschaft als "faktischer Inländer" neben der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind.
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat (vgl. Entsch. v. 07.10.2004 - 33743/03 [Dragan] -, NVwZ 2005, 1043; Entsch. v. 16.09.2004 - 11103/03 [Ghiban] -, NVwZ 2005, 1046) folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich noch kein Recht des Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten; die Vertragsstaaten haben vielmehr nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen das Recht, über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden.
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat (vgl. Entsch. v. 07.10.2004 - 33743/03 [Dragan] -, NVwZ 2005, 1043; Entsch. v. 16.09.2004 - 11103/03 [Ghiban] -, NVwZ 2005, 1046) folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich noch kein Recht des Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten; die Vertragsstaaten haben vielmehr nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen das Recht, über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2006 - 18 B 1539/06

    Aufenthaltserlaubnis Duldung Ausreise Abschiebung rechtliche Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Zielt das Begehren eines Ausländers - wie hier - letztlich auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise, so führt die Annahme, dass dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, zu einem Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung aus § 60a Abs. 2 AufenthG wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. OVG NW, Beschl. v. 01.08.2006 - 18 B 1539/06 -, Juris).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt indes bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt indes bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Die Vorschrift regelt nämlich die von § 8 Abs. 1 und 2 AufenthG abweichende Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; sie setzt daher zwingend voraus, dass der Ausländer bereits über eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis verfügt (VGH BW, Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200; NdsOVG, Beschl. v. 27.06.2005 - 11 ME 96/05 -, InfAuslR 2005, 381).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anforderungen zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
    Die Vorschrift regelt nämlich die von § 8 Abs. 1 und 2 AufenthG abweichende Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; sie setzt daher zwingend voraus, dass der Ausländer bereits über eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis verfügt (VGH BW, Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200; NdsOVG, Beschl. v. 27.06.2005 - 11 ME 96/05 -, InfAuslR 2005, 381).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 2 ME 186/10

    Androhung der Abschiebung eines Ausländers durch die Ausländerbehörde und

    Insoweit ist abzuwägen zwischen der faktischen Integration (Verwurzelung) des betroffenen Ausländers im Bundesgebiet unter Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse wie etwa Aufenthaltsstatus, Lebensalter, wirtschaftliche und soziale Sozialisation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufs- und Schulverhältnisse einerseits und seiner Entwurzelung vom Land seiner Staatsangehörigkeit, ebenfalls unter Berücksichtigung seines Lebensalters und seiner persönlichen Fähigkeiten andererseits (BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - BVerwG 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, juris Langtext Rdnr. 6 f.; vgl. hierzu auch Burr, in GK-AufenthG, a. a. O., § 25 Rdnr. 143 ff., jeweils m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 04.05.2011 - 9 B 112/11

    Ausländerrecht; Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Täuschung über

    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. v. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349; OVG LSA, B. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 - juris).

    Im Einzelfall lässt sich die Unzumutbarkeit der Ausreise und damit ein Anspruch auf Legalisierung eines langjährigen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet ableiten (vgl. hierzu im Einzelnen: Burr in: GK AufenthG, II - § 25 Rdnr. 143 ff.), wobei nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. B. v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, juris, B. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, juris, B. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 - sowie B. v. 08.11.2010 - 2 O 148/10 - jeweils.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    Zudem ist von Bedeutung, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (OVG LSA, Beschl. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, juris RdNr. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 LA 278/09

    Relevanz einer Kausalität zwischen Täuschung und Unterlassung oder Verzögerung

    Insoweit ist abzuwägen einerseits zwischen der faktischen Integration (Verwurzelung) des betroffenen Ausländers im Bundesgebiet unter Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse wie etwa Aufenthaltsstatus, Lebensalter, wirtschaftliche und soziale Sozialisation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufs- und Schulverhältnisse und andererseits seiner Entwurzelung vom Land seiner Staatsangehörigkeit, ebenfalls unter Berücksichtigung seines Lebensalters und seiner persönlichen Fähigkeiten (BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - BVerwG 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, juris Langtext Rdnr. 6 f.; vgl. hierzu auch Burr, in: GK-AufenthG, a. a. O., § 25 Rdnr. 143 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10

    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14

    Unzumutbarkeit der Rückkehr bei faktischem Inländer

    Zudem ist von Bedeutung, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, juris RdNr. 7).
  • VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher

    Zudem ist von Bedeutung, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staates seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen beziehungsweise dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2008, 2 M 218/08, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 2 M 198/09

    Weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Beendigung der Ehe

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, [...], m. w. Nachw.) ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Eigenschaft als "faktischer Inländer" neben der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind.
  • VG München, 23.03.2009 - M 25 K 08.3531

    Ausländischer Straftäter mit deutscher Ehefrau; Ermessensausweisung;

  • VG Potsdam, 06.09.2012 - 8 L 163/12

    Duldung

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