Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2003 - 2 M 251/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erteilung einer Duldung; Bleiberecht eines Asylbewerbers für die Dauer seines Eheschließungsverfahrens; Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; Prüfung der Ehefähigkeit
Verfahrensgang
- VG Dessau - 4 B 110/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2003 - 2 M 251/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2003 - 2 M 251/03
Erst nach der Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen hat der Ausländer, wenn die Ehe im Geltungsbereich des Ausländergesetzes geführt werden soll, Anspruch darauf, dass ihm der Aufenthalt erlaubt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit: Beschl. v. 02.10.1984 - BVerwG 1 B 114.84 -, InfAuslR 1985, 130, m. w. N.). - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2003 - 2 M 251/03
Eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung kann ein einer Ausreiseverpflichtung entgegenstehendes zeitweiliges Bleiberecht eines Asylbewerbers für die Dauer seines Eheschließungsverfahrens begründen (BVerfG, Beschl. v. 16.05.1979 - 1 BvR 442/79 -), weil Art. 6 Abs. 1 GG auch das Recht schützt, eine Ehe zu schließen und das Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG bei Aufenthaltsentscheidungen mit zu würdigen ist (BVerfG, Beschl. v. 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58).