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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 2 M 273/04   

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https://dejure.org/2004,23719
OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 2 M 273/04 (https://dejure.org/2004,23719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.05.2004 - 2 M 273/04 (https://dejure.org/2004,23719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 2 M 273/04 (https://dejure.org/2004,23719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 242 IX

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeiträge für eine Teil-Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des § 242 Abs. 9 des Baugesetzbuchs; Zulässigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Kosten eines erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 2 M 273/04
    Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen in ihrer gesamten Ausdehnung (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 2 M 273/04
    Dem Antragsteller ist insbesondere nicht darin zu folgen, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.10.2002 (BVerwG 9 C 2.02, LKV 2003, 227) zu den Voraussetzungen des § 242 Abs. 9 des Baugesetzbuchs - BauGB 98 - i. d. F. d. Bek.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04

    Umfang der Verweisung auf die Abgabenordnung durch das Kommunalabgabengesetz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, DVBl 2003, 338) - der sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. z. B. Beschl. v. 17.05.2004 - 2 M 273/04 -) - gebietet § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB neben einer isolierten Betrachtung der Teileinrichtungen zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage: Stets ausgeschlossen ist das Erschließungsbeitragsrecht danach für einzelne, am 03.10.1990 bereits hergestellte Teileinrichtungen.

    Das Merkmal der Fertigstellung setzt aber unabhängig von einem Ausbauprogramm oder den Ausbaugepflogenheiten jedenfalls voraus, dass die Anlage oder die Teileinrichtung in ihrer gesamten Ausdehnung ausgebaut war (vgl. OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629; Beschl. v. 17.05.2004 - 2 M 273/04 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - 2 L 219/03

    Endgültige Herstellung verlangt Bestehen der Teil-Einrichtung auf ganzer Länge -

    Das Merkmal der Fertigstellung setzt unabhängig von einem Ausbauprogramm oder den Ausbaugepflogenheiten jedenfalls voraus, dass die Anlage oder die Teileinrichtung in ihrer gesamten Ausdehnung ausgebaut war (vgl. OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629; Beschl. v. 17.05.2004 - 2 M 273/04 -).
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