Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8777
OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00 (https://dejure.org/2000,8777)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.07.2000 - 2 M 3/00 (https://dejure.org/2000,8777)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 2 M 3/00 (https://dejure.org/2000,8777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Sofortvollzug eines wasserrechtlichen Einleitungsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob die (schriftliche) Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 , Abs. 3 VwGO "nachgeschoben" werden kann (bejahend: OVG Bremen, Beschl. v. 25.03.1999, 1 B 65/99, NordÖR 1999, 284; VGH Kassel, Beschl. v. 17.05.1984, 3 TH 971/84, DVBl. 1984, 794 und Beschl. v. 02.09.1988, 12 TH 3533/87, ZAR 1988, 185 ; verneinend: VGH Mannheim, Beschl. v. 17.07.1990, 10 S 1121/90, Juris, OVG Koblenz, Beschl. v. 30.01.1985, NVwZ 1985, 1077 [allerdings für den Fall einer fehlenden Begründung]), kann - im genannten Sinne - zur Beschwerdezulassung wegen Grundsatzbedeutung führen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90

    Begründung des Sofortvollzugsinteresses - keine Heilung durch Nachschieben von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob die (schriftliche) Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 , Abs. 3 VwGO "nachgeschoben" werden kann (bejahend: OVG Bremen, Beschl. v. 25.03.1999, 1 B 65/99, NordÖR 1999, 284; VGH Kassel, Beschl. v. 17.05.1984, 3 TH 971/84, DVBl. 1984, 794 und Beschl. v. 02.09.1988, 12 TH 3533/87, ZAR 1988, 185 ; verneinend: VGH Mannheim, Beschl. v. 17.07.1990, 10 S 1121/90, Juris, OVG Koblenz, Beschl. v. 30.01.1985, NVwZ 1985, 1077 [allerdings für den Fall einer fehlenden Begründung]), kann - im genannten Sinne - zur Beschwerdezulassung wegen Grundsatzbedeutung führen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1992 - 3 O 64/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Hinsichtlich der Ordnungsverfügung vom 13. Januar 2000 ist der sog. Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG anzusetzen; eine Herabsetzung ist (auch) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unzulässig (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 23.01.1992 - 3 O 64/91 -, AnwBl. 1992, 281).
  • VGH Hessen, 17.05.1984 - 3 TH 971/84
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob die (schriftliche) Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 , Abs. 3 VwGO "nachgeschoben" werden kann (bejahend: OVG Bremen, Beschl. v. 25.03.1999, 1 B 65/99, NordÖR 1999, 284; VGH Kassel, Beschl. v. 17.05.1984, 3 TH 971/84, DVBl. 1984, 794 und Beschl. v. 02.09.1988, 12 TH 3533/87, ZAR 1988, 185 ; verneinend: VGH Mannheim, Beschl. v. 17.07.1990, 10 S 1121/90, Juris, OVG Koblenz, Beschl. v. 30.01.1985, NVwZ 1985, 1077 [allerdings für den Fall einer fehlenden Begründung]), kann - im genannten Sinne - zur Beschwerdezulassung wegen Grundsatzbedeutung führen.
  • OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99

    Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Zur Begründung des Sofortvollzugs einer Verfügung, die zur "Abwehr" einer nicht erlaubten Wasserbenutzung erlassen wird, können auch standardisierte Begründungselemente genutzt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999, 1 B 25/99, NordÖR 1999, 374).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 3433/93

    Regeln der Technik; Baubestimmungen; DIN; Abwasseranlage; Errichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Für Kleinkläranlagen ist dementsprechend - ohne weiteres Ermessen - die Einhaltung der Regeln der Technik durchzusetzen, damit vermeidbare Verunreinigungen von Oberflächengewässern oder des Grundwassers nicht zu besorgen sind (vgl. Beschl. des Senats v. 10.09.1998, 2 L 199/98 [n.v.]; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.1996, 3 L 3422/93, ZfW 1997, 190/191); dies erfolgt präventiv im Erlaubnisverfahren (insbesondere durch Nebenbestimmungen) und im Übrigen durch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§ 110 LWG ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1992 - 4 M 44/92

    Zulässigkeit einer erneuten Anordnung des Sofortvollzugs nach Beschluss über die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Zwar entfalten Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 VwGO eine sachliche Bindungswirkung für die Behörde, sie hindern diese in Fällen eines fehlerhaft angeordneten Sofortvollzugs aber nicht, die Anordnung später mit fehlerfreier Begründung erneut zu treffen (OVG Schleswig, Beschl. v. 21.05.1992, 4 M 44/92, NVwZ-RR 1992, 590/591 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.04.1996, 1 S 776/96, DÖV 1996, 839).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 1 S 776/96

    Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung wegen Begründungsmangels ohne weitere

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Zwar entfalten Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 VwGO eine sachliche Bindungswirkung für die Behörde, sie hindern diese in Fällen eines fehlerhaft angeordneten Sofortvollzugs aber nicht, die Anordnung später mit fehlerfreier Begründung erneut zu treffen (OVG Schleswig, Beschl. v. 21.05.1992, 4 M 44/92, NVwZ-RR 1992, 590/591 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.04.1996, 1 S 776/96, DÖV 1996, 839).
  • OVG Hamburg, 16.08.1999 - 3 Bs 164/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Dies ist i.d.R. nur bei solchen Fragestellungen der Fall, die das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (als solches) betreffen (OVG Schleswig, Beschl. v. 05.07.1997, 5 M 49/97; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.08.1999, 3 Bs 164/99, NordÖR 1999, 445).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.1992 - 4 L 76/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
    Hinsichtlich der Ordnungsverfügung vom 13. Januar 2000 ist der sog. Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG anzusetzen; eine Herabsetzung ist (auch) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unzulässig (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 23.01.1992 - 3 O 64/91 -, AnwBl. 1992, 281).
  • VGH Hessen, 02.09.1988 - 12 TH 3533/87

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Sofortvollzug und Ergänzung

  • OVG Saarland, 19.11.2003 - 1 M 2/03

    Planfeststellungsbeschluss: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Da der betreffende Planfeststellungsbeschluss mit Rücknahme der von der Klägerin gegen ihn erhobenen Klage (2 M 3/00; Einstellungsbeschluss vom 26.3.2001) Bestandskraft erlangt hat, kann die Klägerin insoweit eine Verletzung ihrer Rechte nicht mehr geltend machen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2004 - 1 MB 23/04

    Zurückstellung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage für einen

    Ob die i. Z. m. der Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO angeführten Erwägungen sachlich zutreffen, ist keine Frage der ausreichenden Begründung der Sofortvollzugsanordnung, sondern der (summarischen) Prüfung der Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes (vgl. Beschl. des 2. Senats v. 27.07.2000, 2 M 3/00, NordÖR 2000, 372).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2005 - 1 MB 16/05

    Begründung des Sofortvollzugs einer Ordnungsverfügung bei naturschutzrechtlichen

    In Fällen der vorliegenden Art genügt es für die Begründung des Sofortvollzugs, wenn naturschutzrechtliche Gefährdungen vorliegen, die - wenn sie sich bestätigen - nicht oder nur schwer rückgängig zu machende Veränderungen des zu erhaltenden Naturzustandes bewirken (vgl. Beschl. des 2. Senats vom 27.05.1998, 2 M 1/98, NordÖR 1998, 454 und vom 27.07.2000, 2 M 3/00, NordÖR 2000, 372).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht