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OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.1994 - 2 M 3/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05
Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen
Entgegen der noch in der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2006 geäußerten Auffassung der Antragsteller ist die Rückwirkung der GS 2005 mit § 2 Abs. 2 KAG LSA (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 31. März 2000 - 1 K 12/00 - Beschlüsse v. 20. Januar 1994 - 2 M 3/93 - und v. 5. Juni 1996 - 2 M 71/04 - vgl. auch Rosenzweig/Freese, a.a.O. § 2 Rdnr. 35 ff.;… Driehaus, a.a.O. Bd. I, § 2 Rdnr. 33 ff., 41) vereinbar.Nur "satzungslose Zeiträume" können also nicht nachträglich beseitigt werden (OVG LSA, Beschlüsse v. 20. Januar 1994 - 2 M 3/93 - und v. 5. Juni 1996 - 2 M 71/04 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
Zur Rückwirkung von Abfallgebührensatzungen
Dabei verdient das Vertrauen insbesondere dann keinen Schutz, wenn eine rückwirkend erlassene abgabenrechtliche Regelung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1983 - BVerwG 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129, 131 f.; OVG LSA, Beschlüsse v. 20.01.1994 - 2 M 3/93 - und v. 05.06.1996 - 2 M 71/04 -).Denn wenn der Satzungsgeber eine Abgabensatzung beschlossen hat, muss der Abgabenpflichtige grundsätzlich von diesem Zeitpunkt an mit einer entsprechenden Regelung rechnen und sein Verhalten entsprechend einrichten (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 31. März 2000 - 1 K 12/00 - Beschlüsse v. 20. Januar 1994 - 2 M 3/93 - und v. 5. Juni 1996 - 2 M 71/04 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 2 Rdnr. 33 ff., 41).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 276/05
Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge
"Satzungslose Zeiträume" können also nicht nachträglich beseitigt werden (OVG LSA, Beschl. v. 20.01.1994 - 2 M 3/93 - und v. 05.06.1996 - 2 M 71/04 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05
Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge
"Satzungslose Zeiträume" können also nicht nachträglich beseitigt werden (OVG LSA, Beschl. v. 20.01.1994 - 2 M 3/93 - und v. 05.06.1996 - 2 M 71/04 -).