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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 2 M 30/06   

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https://dejure.org/2006,10841
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 2 M 30/06 (https://dejure.org/2006,10841)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.08.2006 - 2 M 30/06 (https://dejure.org/2006,10841)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. August 2006 - 2 M 30/06 (https://dejure.org/2006,10841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Hochschullehrers zur Übernahme von Lehrveranstaltungen außerhalb des Kernbereichs seines Fachs zur Sicherstellung des notwendigen Lehrangebots der Hochschule; Notwendigkeit der Abdeckung der Aufgabenübertragung von der in der Ruferteilung enthaltenen ...

  • Judicialis

    HRG § 43; ; LHG M-V § 32 Abs. 2; ; LHG M-V § 57; ; GG Art 5 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Freiburg, 20.09.2004 - 1 K 1910/03

    Verpflichtung eines Professors der Fachhochschule, auch in Querschnittsmaterien

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 2 M 30/06
    Ob sich dieser hier - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - nach § 80 Abs. 5 VwGO richtet oder ob eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, hängt davon ab, ob die streitige Anweisung als (belastender) Verwaltungsakt zu bewerten ist oder ob es sich lediglich um eine als Umsetzung zu behandelnde Aufgabenzuteilung handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.02.2000 - 2 M 4574/99, 5 M 120/00 -, DVBl. 2000, 713; VG Freiburg, Urt. v. 20.09.2004 - 1 K 1910/03 -, zit. nach juris; vgl. zur Abgrenzung allgemein Beschl. des Senats v. 24.07.1998 - 2 M 32/98 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.1998 - 2 M 32/98

    Amtsanwalt, Dienstleistungsauftrag, Laufbahnwechsel, Verwaltungsakt, Widerruf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 2 M 30/06
    Ob sich dieser hier - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - nach § 80 Abs. 5 VwGO richtet oder ob eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, hängt davon ab, ob die streitige Anweisung als (belastender) Verwaltungsakt zu bewerten ist oder ob es sich lediglich um eine als Umsetzung zu behandelnde Aufgabenzuteilung handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.02.2000 - 2 M 4574/99, 5 M 120/00 -, DVBl. 2000, 713; VG Freiburg, Urt. v. 20.09.2004 - 1 K 1910/03 -, zit. nach juris; vgl. zur Abgrenzung allgemein Beschl. des Senats v. 24.07.1998 - 2 M 32/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2000 - 5 M 4574/99

    Aufgabenbereich; Aufgabengebiet; Aufgabenänderung; Bekenntnisbindung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 2 M 30/06
    Ob sich dieser hier - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - nach § 80 Abs. 5 VwGO richtet oder ob eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, hängt davon ab, ob die streitige Anweisung als (belastender) Verwaltungsakt zu bewerten ist oder ob es sich lediglich um eine als Umsetzung zu behandelnde Aufgabenzuteilung handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.02.2000 - 2 M 4574/99, 5 M 120/00 -, DVBl. 2000, 713; VG Freiburg, Urt. v. 20.09.2004 - 1 K 1910/03 -, zit. nach juris; vgl. zur Abgrenzung allgemein Beschl. des Senats v. 24.07.1998 - 2 M 32/98 -).
  • BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 216/07

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. August 2006 - 2 M 30/06 -,.
  • VG Köln, 02.07.2009 - 6 L 783/09

    Bestehen derVerpflichtung eines Professors zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.1.2009 - 2 B 403/08 -, juris Rn. 15; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.8.2006 - 2 M 30/06 -, ZBR 2007, 313.

    vgl. OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 25.08.2006 - 2 M 30/06 - ZBR 2007, 313.

  • OVG Sachsen, 16.01.2009 - 2 B 403/08

    Hochschullehrer; Professor; Weisung; Lehrveranstaltung; Berufung; Fachgebiet;

    Der Fachbereich hat dabei allerdings den durch das jeweilige Dienstverhältnis des betroffenen Hochschullehrers vorgegeben Rahmen zu beachten (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 25.8.2006 - 2 M 30/06 - juris).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 216/07

    Wiederholen einer einstweiligen Anordnung für die Dauer von weiteren sechs

    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. August 2006 - 2 M 30/06 -,.
  • BVerfG, 14.02.2008 - 1 BvR 216/07

    Erneute Wiederholung einer eA zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung der

    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. August 2006 - 2 M 30/06 -,.
  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 216/07

    Erneute Wiederholung einer eA zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung der

    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. August 2006 - 2 M 30/06 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 15. Februar 2006 - 1 B 83/06 -, c) die Anordnung des Rektors der Hochschule Wismar vom 20. Dezember 2005 - Re/3120-04/002 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13

    Untersagung der Abhaltung von Lehrveranstaltung durch einen wissenschaftlichen

    Gegenstand des Verfahrens ist kein statusrechtlicher Streit im Sinne des § 52 Abs. 5 GKG, sondern die Unterlassung der Übertragung von Lehrveranstaltungen, was nur den Ansatz des Auffangstreitwertes nach § 52 Abs. 2 GKG rechtfertigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 16.01.2009 - 2 B 403/08 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.08.2006 - 2 M 30/06 -, juris).
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