Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2001 - 2 M 312/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 M 74/02
Ankündigung der Abschiebung muss Frist nur seit Auslauf der Duldung wahren
Dem Zweck der Ankündigung, dem betroffenen Ausländer die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig auf die Beendigung des Aufenthalts einzustellen und seine persönlichen Angelegenheiten zu ordnen, ist Genüge getan, wenn die Ankündigung einen Monat vor der Abschiebung - ohne Nennen eines bestimmten Termins - ausgesprochen wird (so bereits OVG LSA, Beschl. v. 06.10.1999 - B 2 S 189/99 - und v. 02.11.2001 - 2 M 312/01 -).