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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04 (https://dejure.org/2004,21572)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.11.2004 - 2 M 337/04 (https://dejure.org/2004,21572)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. November 2004 - 2 M 337/04 (https://dejure.org/2004,21572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 I 1; ; LSA-KAG § 13 I Nr. 3b; ; LSA-KAG § 13a; ; AO § 121; ; AO § 126 I Nr. 2; ; AO § 126 II; ; VwGO § 80 IV 3; ; VwGO § 80 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Heilung einer unzutreffenden Berechnung des Nutzungsfaktors durch einen Computerfehler; Bestimmung der Voraussetzungen einer Einordnung eines Grundstücks im Straßenausbaubeitragsrecht als überwiegend gewerblich genutzt; Unterscheidung bei Altenheimen ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04
    Bei der Frage, ob ein Grundstück im Straßenausbaubeitragsrecht überwiegend gewerblich genutzt wird, ist von einem Begriff "Gewerbe" auszugehen, der über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfasst, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, dass sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere In-Anspruch-Nahme der Anbaustraße auslösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.1998 - BVerwG 8 C 12.96 -, BVerwGE 106, 147).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 23.01.1998 - BVerwG 8 C 12.96 -, BVerwGE 106, 147) ist die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags wegen gewerblicher Nutzung eines im qualifiziert beplanten Wohngebiet gelegenen, doppelt erschlossenen Grundstücks ausnahmsweise dann unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende, sondern ausschließlich über die andere Anbaustraße abgewickelt wird und ohne Veränderung der für die Gemeinde eindeutig erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nur abgewickelt werden kann.

  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86

    Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04
    Es entspricht zwar einem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass der Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann in der Lage ist, seine Rechte sachgerecht zu verteidigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.1987 - 1 WB 105.86 -, BVerwGE 83, 345).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03

    Keine Aussetzung wegen unbilliger Härte bei fehlender Erfolgsaussicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04
    Bestehen - wie hier - keine Zweifel, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg mehr, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht mehr zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (Beschl. d. Sen. v. 10.09.2003 - 2 P 422/03 - Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 -, BFHE 92, 314 ff.).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04
    Bestehen - wie hier - keine Zweifel, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg mehr, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht mehr zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (Beschl. d. Sen. v. 10.09.2003 - 2 P 422/03 - Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 -, BFHE 92, 314 ff.).
  • BFH, 24.04.1967 - VI B 3/66

    Rechtsmittel bei der Ablehnung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04
    Bestehen - wie hier - keine Zweifel, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg mehr, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht mehr zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (Beschl. d. Sen. v. 10.09.2003 - 2 P 422/03 - Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 -, BFHE 92, 314 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05

    Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als

    Der zum Straßenausbaubeitragsrecht ergangene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. November 2004 (- 2 M 337/04 -) stehe dem nicht entgegen.

    Der zum (Straßen)Ausbaubeitragsrecht ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. November 2004 (- 2 M 337/04 -) lässt sich nicht entnehmen, dass Altenpflegeheime zur Unterbringung alter Menschen dienten und keine Wohngebäude seien.

  • VG München, 13.07.2021 - M 28 K 19.841

    Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag - Anfechtungsklage

    Eine den sog. grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung, die auf die (tatsächliche überwiegende) "gewerbliche" Nutzung von Grundstücken abhebt, ist daher dahin auszulegen, dass vom Begriff "Gewerbe" über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfasst werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, dass sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1987 - 8 C 85/86 - juris Rn. 31 ff. zum Erschließungsbeitragsrecht; OVG SA, B.v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - juris Rn. 8 zum Straßenausbaubeitragsrecht).

    Dazu gehören neben Arztpraxen andere Büros selbständiger Berufe, Verwaltungsgebäude, Krankenhausgebäude und Schulgebäude (vgl. OVG SA, B.v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - juris Rn. 8).

    Bei der Feststellung einer derartigen "gewerbeähnlichen" Nutzung ist auf die Art der Nutzung und den dadurch typischerweise ausgelösten Verkehr abzustellen und nicht etwa auf den Zielverkehr und Quellverkehr im jeweiligen Einzelfall, so dass beispielsweise auch etwa eine schlecht gehende Arztpraxis zu Recht als "gewerbeähnlich" einzustufen ist (vgl. OVG SA, B.v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - juris Rn. 8).

  • VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1280

    Ansatz eines Artzuschlages (bejaht), ambulant betreute Wohngemeinschaft für

    Demnach sind sowohl Altenheime als auch Altenpflegeheime als gewerbeähnlich einzustufen (vgl. OVG LSA, B.v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - juris Rn. 9 ff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 18, Rn. 67), da das erforderliche Pflegepersonal bei diesen Heimtypen eine mit einer Wohnnutzung nicht mehr zu vergleichende Inanspruchnahme der Anbaustraße auslöst.

    Abzustellen ist daher auf den typischerweise zusätzlich ausgelösten Verkehr und nicht etwa auf den Ziel- und Quellverkehr im jeweiligen Einzelfall, sodass auch etwa eine schlecht gehende Arztpraxis zu Recht als "gewerbeähnlich" einzustufen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 11.01.2012 - 9 A 35/10

    Ausbaubeitrag - Kein Artzuschlag bei Vermietung von Ferienwohnungen)

    Entscheidend ist danach der allgemeine Charakter der Nutzung und nicht der individuelle Umfang des Verkehrs gerade zum Zeitpunkt der Entstehung des Beitragsanspruchs (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 11.12.1987 - 8 C 85/86 - BVerwGE 78, 321; VGH Kassel, Urt. v. 24.11.1994 - 5 UE 255/94 - NVwZ-RR 1995, 350; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 36 Rn. 5 mit § 18 Rn. 59 f.; entsprechend zum Ausbaubeitragsrecht: OVG Lüneburg, Urt. v. 21.11.1988 - 9 OVG A 68/87 - AgrarR 1990, 179; OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - SchlHA 2000, 43; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - in juris Rn. 8; Driehaus a.a.O. § 36 Rn. 5; Habermann, a.a.O. Rn. 252; Thiem/ Böttcher, a.a.O. § 8 Rn. 676 f.).

    Zum Vergleich sei im Übrigen verwiesen auf die Rechtsprechung des OVG Magdeburg für den Bereich der heimmäßigen Unterbringung älterer Menschen, die hinsichtlich des Artzuschlages unterscheidet zwischen Altenwohnheimen (betreutes Wohnen) und klassischen Altersheimen einerseits und Altenpflegeheimen andererseits - je nachdem, ob (noch) der Wohncharakter im Vordergrund steht oder der Bedarf nach Betreuung und Versorgung (OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - in juris Rn. 9; zustimmend Driehaus, a.a.O. Rn. 62).

  • VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09

    Ausbaubeitragsrecht; Artzuschlag; Schule; Sportplatz

    Danach ist vorliegend ein "Artzuschlag" anzusetzen, denn bei einer Nutzung als Schulgebäude handelt es sich um eine "Nutzung in ähnlicher Weise" i.S. von § 6 Abs. 4 Satz 1 ABS (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. November 2004 - 2 M 337/04 -, juris [Rdnr. 8]; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 7. Auflage 2004, § 18 Rdnr. 55; ders. in: Kommunalabgabenrecht, a.a.O. § 8 Rdnr. 470 m.w.N.), da von einem Schulgrundstück erfahrungsgemäß ein höherer Ziel- und Quellverkehr als von einem zu Wohnzwecken genutzten Grundstück ausgeht.
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht kommt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen (so in ständiger Rechtsprechung der BFH zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO -, z. B. BFH Beschluss vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -, juris, und Beschluss vom 9. Dezember 1999 - III B 16/99 -, juris,; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. November 2004 - 2 M 337/04/03 - m. w. N).
  • VG Magdeburg, 06.07.2005 - 9 A 51/04
    Sofern der Prozessbevollmächtigte des Beklagten zudem auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2004, 2 M 337/04, verweist, in dem für Altenpflegeheime festgestellt wurde, dass diese im Vergleich zur Wohnnutzung eine deutlich höhere Inanspruchnahme der Straße nach sich ziehen und deshalb unter die besonderen Nutzungsfaktoren für "Gewerbe" fallen, so vermag das Gericht daraus für die vorstehenden Betrachtungen nichts Gegenteiliges herzuleiten.
  • VG Köln, 28.05.2019 - 17 K 5846/17
    vgl. zu einer möglichen Kategorisierung von Heimtypen ausgehend von Regelungen des HeimG und der HeimMindBauV OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2004 - 2 M 337/04 -, juris, Rn. 8 ff.; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 21.07.2016 - 4 A 21/13 -, juris, Rn. 46; VG München, Urteil vom 28.03.2000 - M 2 K 99.5527 -, juris, Rn. 22 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 4 M 46/07

    Zur sofortigen Vollziehung eines Abgabenbescheides

    Es kann offen bleiben, ob eine Aussetzung der Vollziehung unter dem Gesichtspunkt einer "unbilligen Härte" nach § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Betracht kommt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen (so OVG LSA, Beschl. v. 19. November 2004 - 2 M 337/04 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 M 335/05

    Beiträge

    Soweit die Antragsgegnerin auf eine zum (Straßen)Ausbaubeitragsrecht ergangene Entscheidung des OVG LSA vom 19. November 2004 (- 2 M 337/04 -) verweist, so lässt sich dieser Entscheidung nicht entnehmen, dass Altenpflegeheime zur Unterbringung alter Menschen dienten und keine Wohngebäude seien.
  • VG Frankfurt/Oder, 18.02.2016 - 3 K 174/13

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags - Erforderlichkeit der abgerechneten

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