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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06   

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https://dejure.org/2007,7466
OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06 (https://dejure.org/2007,7466)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.01.2007 - 2 M 358/06 (https://dejure.org/2007,7466)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 2 M 358/06 (https://dejure.org/2007,7466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    NatSchG LSA § 56 Abs. 4 Nr. 5; ; BNatSchG § 60 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur disziplinaren Bedeutung des Besitzes kinderpornografischer Schriften - Naturschutzverband; Befreiung; Abweichung; Mitwirkung; Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung; Europäisches Vogelschutzgebiet; Anordnung, einstweilige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Anspruch auf Einstellung eines Wegebaus wegen Gefahr der Beeinträchtigung von naturschutzrechtlichen Belangen; Gelegenheit zur Stellungnahme vor Beginn einer Baumaßnahme; Notwendigkeit der Durchführung eines naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens; ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

Besprechungen u.ä.

  • idur.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligungsrechte der Verbände bei der Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06
    Bei der Beteiligung eines anerkannten Vereins im Sinne von § 56 Abs. 1 NatSchG LSA handelt es sich um eine - spezifisch naturschutzrechtliche - Form der Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 [370]).
  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06
    Bei Infrastrukturvorhaben in gemeldeten, aber noch nicht nach dem Verfahren des Art. 21 FFH-RL in die Gemeinschaftsliste aufgenommenen Gebieten stellt die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL in aller Regel eine Schutzmaßnahme dar, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet ist, die erhebliche ökologische Bedeutung des Gebiets zu wahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.09.2005 - 4 B 49.05 -, BVerwGE 124, 201).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2006 - 2 M 311/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06
    Unter "Befreiungen" im Sinne der erstgenannten Vorschrift sind auch Ausnahme- und Abweichungsentscheidungen nach § 45 Abs. 3 NatSchG LSA zu verstehen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 - Juris).
  • OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02

    Naturschutz, Landschaftsschutz; allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06
    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das an sich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VGH Hessen, 02.11.2004 - 4 TG 2925/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06
    Die Fassung von § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA, die der rahmenrechtlichen Vorschrift des § 60 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG entspricht, wirft allerdings die (in der Literatur streitige) Frage auf, ob eine Beteiligung von nach § 56 Abs. 1 NatSchG LSA anerkannten Vereinen bei Projekten innerhalb von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) oder Europäischen Vogelschutzgebieten im Sinne der Richtlinie 79/409/EWG (VRL) erst dann zu erfolgen hat, wenn solche Gebiete nach § 44 Abs. 3 NatSchG LSA zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des Abschnitts 5 erklärt worden sind, oder ob ein Beteiligungsrecht bereits vor einer solchen Unterschutzstellung durch Landesbehörden besteht, wenn eine Befreiung vom Verschlechterungsverbot in Art. 6 Abs. 2 der FFH-RL (das gemäß Art. 7 der FFH-RL auch für die Schutzgebiete nach der VRL gilt) in Rede steht (in diesem Sinne wohl: HessVGH, Beschl. v. 02.11.2004 - 4 TG 2925/04 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 4 LC 39/13

    Abweichungsentscheidung; Bagatellgrenze; charakteristische Art; Endentscheidung;

    Wenn das Gesetz den Naturschutzverbänden ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung einräumt, kann eine Umgehung oder Missachtung dieses Rechts nicht sanktionslos bleiben (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08

    Vorläufige Einstellung der Tornado-Übungsflüge über dem EU-Vogelschutzgebiet

    Wird eine solche Beteiligung unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln eine Vereitelung des Mitwirkungsrechtes droht, kann der Naturschutzverband beanspruchen, dass alle Maßnahmen unterlassen werden, die ohne das an sich notwendig Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (Fortführung der Rechtsprechung de Senats, vgl. Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 395).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 - NuR 2007, 395) ist der Begriff der "Befreiung" im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA weiter auszulegen als der entsprechende Begriff im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA.

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das an sich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.01.2007, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 14 BV 05.3079

    Verhältnis von artenschutzrechtlicher Ausnahme und naturschutzrechtlicher

    Demgegenüber kann die Sicherung der Effektivität des Verfahrensrechts der Verbände durch Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes in Fallgestaltungen wie der vorliegenden nach Auffassung des Senats auf zwei Wegen geschehen: So ist namentlich in den Fällen, in denen die Behörde selbst das befreiungspflichtige Vorhaben ausführt, an die Geltendmachung eines unmittelbar gegen den Vorhabensträger gerichteten Unterlassungsanspruchs zu denken, der im Wege der allgemeinen Leistungsklage und im Eilverfahren ggfs. nach § 123 VwGO durchzusetzen wäre (so: OVG LSA vom 8.1.2007 NuR 2007, 495/497; HessVGH vom 2.11.2004 NuR 2005, 545; ThürOVG vom 2.7.2003 NuR 2004, 325/326).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

    Der Begriff der "Befreiung" i.S.v. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatschG ist dabei nicht in einem technischen Sinn zu verstehen, sondern erfasst auch Abweichungen von habitatschutzrechtlichen Verboten sowie sonstige Ausnahmen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschl. v. 06.11.2006 - 21 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 395; Beschl. v. 21.04.2008 - 2 M 94/08 -, NuR 2008, 517).
  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Denn über den Wortlaut des Art. 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayNatSchG und auch des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG hinaus billigt die Rechtsprechung Naturschutzverbänden diese Rechte nicht nur dann zu, wenn die Behörde tatsächlich eine Befreiung ausgesprochen hat, sondern auch dann, wenn sie dies ­ wie im vorliegenden Fall ­ rechtswidrigerweise unterlassen und das gebotene Verfahren, bei dem eine Mitwirkung des Verbandes vorgeschrieben war, durch ein anderes Verfahren ersetzt oder überhaupt nicht durchgeführt hat (Beschlüsse des OVG Sachsen-Anhalt v. 21.04.2008 Az. 2 M 94/08 und v. 08.01.2007 Az. 2 M 358/06, Beschluss des OVG Lüneburg vom 15.12.2008 Az. 4 ME 315/08, Urteile des VG München vom 29.09.2005 Az. M 9 K 05.2292 und v. 22.03.2007 Az. M 24 K 05.914).

    [485] 2.2.2.2.2 Die Fassung des Art. 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayNatSchG, die der rahmenrechtlichen Vorschrift des § 60 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG entspricht, und des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG werfen allerdings die Frage auf, ob die Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzverbände bei Projekten innerhalb von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der FFH-Richtlinie 92/43/EWG erst dann bestehen, wenn solche Gebiete nach §§ 33 Abs. 2, 22 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. Art. 13 b Abs. 2 und Art. 7 bis 12 Bay- NatSchG zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärt worden sind, oder ob die Mitwirkungs- und Klagerechte bereits vor einer solchen Unterschutzstellung durch Landesbehörden gegeben sind, wenn eine Befreiung vom Verschlechterungsverbot des Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie in Rede steht (in diesem Sinne wohl: Beschl. d. VGH Kassel v. 02.11.2004 Az. 4 TG 2925/04 ­ juris, Beschl. d. OVG Sachsen-Anhalt v. 08.01.2007 Az. 2 M 358/06 ­ juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins

    Ein gesetzgeberischer Wille, dass § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG bereits vor einer Unterschutzstellung eines Gebiets nach § 33 Abs. 2 BNatSchG anwendbar und unter Befreiung auch eine Ausnahme nach § 34 Abs. 2 BNatSchG, § 34 c Abs. 3 NNatG zu verstehen sein soll (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.1.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 495), lässt sich der Gesetzesbegründung nicht entnehmen.
  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 14 CE 13.290

    Vorerst keine Hangsicherungsmaßnahmen im "Oberen Isartal"

    Diese Meinung vertreten beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (B.v. 8.1.2007 - 2 M 358/06 - NuR 2007, 208) sowie zahlreiche Stimmen in der Kommentarliteratur (Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 1.11.2012, § 63 BNatSchG Rn. 27; Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Aufl. 2011, § 63 Rn. 27; Hesselhaus in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 1. Aufl. 2011, § 63 Rn. 26; Leppin in Lütkes/ Ewer, BNatSchG, 1. Aufl. 2011, § 63 Rn. 26).
  • VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12

    Abweichungsentscheidung; Mitwirkungsrecht; Naturschutzvereinigung; Projekt;

    Wenn das Gesetz den Naturschutzverbänden ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung einräumt, kann eine Umgehung oder Missachtung dieses Rechts nicht sanktionslos bleiben (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08

    Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei

    Anders als im Verfahren 2 M 358/06 (Beschluss des Senats vom 08.01.2007) kann sich der Antragsteller hier nicht mit Erfolg darauf berufen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an der Bundeswasserstraße Elbe nur nach einer Befreiung von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten und sonstigen Schutzgebieten im Rahmen von § 44 Abs. 3 NatSchG LSA rechtlich zulässig sind.
  • OVG Sachsen, 10.07.2007 - 1 BS 247/07

    Anforderungen an ein Verbot von Einwirkungen auf ein Naturschutzgebiet durch

    Nach alledem vermag der Senat der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt, wonach § 61 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auch auf Entscheidungen nach § 34 BNatSchG Anwendung finden soll (Beschl. v. 8.1.2007 - 2 M 358/06 -, zitiert nach juris; zustimmend Kremer, ZUR 2007, 248 f.), nicht zu folgen (wie hier Lorz/Müller/Stöckel, Naturschutzrecht, 2. Aufl., § 60 RdNr. 8; Gassner in: Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. Aufl., § 60 RdNr. 8; Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 61 BNatSchG RdNr. 4).
  • OVG Sachsen, 25.07.2007 - 1 BS 309/07

    Verbandsklage; Naturschutzverband; Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung;

  • VG Dessau-Roßlau, 04.09.2008 - 1 B 178/08

    Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen

  • VG Potsdam, 21.12.2007 - 5 L 795/07

    Verwaltungsgericht untersagt vorläufig den Bau des Radweges zwischen Steinhöfel

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