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   OVG Schleswig-Holstein, 25.02.1992 - 2 M 4/92   

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https://dejure.org/1992,11166
OVG Schleswig-Holstein, 25.02.1992 - 2 M 4/92 (https://dejure.org/1992,11166)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.02.1992 - 2 M 4/92 (https://dejure.org/1992,11166)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 2 M 4/92 (https://dejure.org/1992,11166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung; Effektivitätsgrundsatz

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2004 - 2 M 232/04

    Regelmäßig kein Sofort-Vollzug bei baurechtlichen Eingriffs-Verwaltungsakten

    Dieses Ermessen ist bereits bei der Zwangsmittelandrohung auszuüben (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 22.04.2002 - 1 EO 184/02 -, NVwZ-RR 2002, 280; SchlHOVG, Beschl. v. 25.02.1992 - 2 M 4/92 -, SchlHA 1992, 68).

    Maßgebliches Kriterium für die Ausübung dieses Ermessensspielraums, also die Frage, welches Zwangsmittel in welchem Umfang angedroht werden soll, ist hierbei unter anderem die Dringlichkeit der Verwirklichung der Ordnungsverfügung (vgl. SchlHOVG, Beschl. v. 25.02.1992, a. a. O.).

  • VG Schleswig, 13.12.2016 - 1 B 74/16

    Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Tintenfischextrakt enthalten

    Das Ermessen über die Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes ist auszuüben mit der Tendenz einer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit größtmöglichen Effektivität in der Verwirklichung der zu vollziehenden Ordnungsverfügung (OVG Schleswig, Beschl. v. 25.02.1992 - 2 M 4/92 -, juris Rn. 1).
  • VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen im Naturschutzrecht

    Das Ermessen über die Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes ist auszuüben mit der Tendenz einer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit größtmöglichen Effektivität in der Verwirklichung der zu vollziehenden Ordnungsverfügung (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 M 4/92 -, juris).
  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der

    Das Ermessen über die Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes ist auszuüben mit der Tendenz einer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit größtmöglichen Effektivität in der Verwirklichung der zu vollziehenden Ordnungsverfügung (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 M 4/92 -, juris).
  • VG Schleswig, 28.05.2021 - 1 A 305/17

    Untersagung des Inverkehrbringens homöopathischer Arzneimittel für Tiere wegen

    Das Ermessen über die Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes ist auszuüben mit der Tendenz einer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit größtmöglichen Effektivität in der Verwirklichung der zu vollziehenden Ordnungsverfügung (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 M 4/92 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1999 - 2 M 52/99

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer

    Auch der Senat hat diese Auffassung vertreten (Beschl. v. 25.02.1992 - 2 M 4/92 -, SchlHAnz. 1992, 68).
  • VG Schleswig, 28.11.2016 - 1 B 69/16

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen

    Das Ermessen über die Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes ist auszuüben mit der Tendenz einer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit größtmöglichen Effektivität in der Verwirklichung der zu vollziehenden Ordnungsverfügung (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 M 4/92 -, juris).
  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 1 B 118/21

    Naturschutzrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Das Ermessen über die Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes ist auszuüben mit der Tendenz einer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit größtmöglichen Effektivität in der Verwirklichung der zu vollziehenden Ordnungsverfügung (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 M 4/92 -, juris).
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