Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8620
OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07 (https://dejure.org/2007,8620)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2007 - 2 M 44.07 (https://dejure.org/2007,8620)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2007 - 2 M 44.07 (https://dejure.org/2007,8620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe trotz materiell-rechtlicher Erledigung; Bestimmung des maßgebenden Zeitpunkts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage bei nachträglicher Änderung der Sachlage und Rechtslage

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; VwVfG § 28 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 2; ; AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 31 Abs. 1; ; AufenthG § 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Prozesskostenhilfe trotz materiell-rechtlicher Erledigung; Entscheidungsreife; maßgebender Zeitpunkt bei nachträglicher Änderung der Sach- und Rechtslage; befristete Aufenthaltserlaubnis; nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer; [kein] ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 287
  • DÖV 2007, 1064
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abzustellen, die in der Regel gegeben ist, wenn der Prozessgegner Gelegenheit zur Äußerung (§ 118 Abs. 1 ZPO) hatte (vgl. OVG Hbg, Beschluss vom 6. August 2003, DVBl. 2004, 844) und die Verwaltungsvorgänge vorliegen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. April 2002, NVwZ-RR 2002, 791).
  • OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98

    Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Die zwischenzeitliche materiell-rechtliche Erledigung des Rechtsstreits durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und die beabsichtigte Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung durch den Kläger stehen der Entscheidung über die Prozesskostenhilfebeschwerde nicht entgegen, auch wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe prinzipiell voraussetzt, dass eine Sachentscheidung noch aussteht, denn das Gesuch war bereits vor dem Erledigungseintritt im positiven Sinne entscheidungsreif (vgl. hierzu OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, 650; BayVGH, Beschluss vom 6. August 1996, NVwZ-RR 1997, 500; OVG Bln, Beschluss vom 18. Januar 2005 - OVG 2 M 5.05 -).
  • VGH Bayern, 06.08.1996 - 8 C 96.536
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Die zwischenzeitliche materiell-rechtliche Erledigung des Rechtsstreits durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und die beabsichtigte Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung durch den Kläger stehen der Entscheidung über die Prozesskostenhilfebeschwerde nicht entgegen, auch wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe prinzipiell voraussetzt, dass eine Sachentscheidung noch aussteht, denn das Gesuch war bereits vor dem Erledigungseintritt im positiven Sinne entscheidungsreif (vgl. hierzu OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, 650; BayVGH, Beschluss vom 6. August 1996, NVwZ-RR 1997, 500; OVG Bln, Beschluss vom 18. Januar 2005 - OVG 2 M 5.05 -).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Hier wäre allerdings aufgrund der materiell-rechtlichen Situation für die Frage der Rechtmäßigkeit der mit Bescheid vom 7. Juni 2006 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erfolgten Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1991, InfAuslR 1991, 268 sowie zur Ausweisung NdsOVG, Beschluss vom 13. April 2005, NVwZ 2005, 968 m. w. N., so dass durch die spätere Geburt des Kindes des Klägers oder auch die bei Erlass des Bescheids noch nicht bekannte Schwangerschaft - sofern diese überhaupt ausgereicht hätte - jedenfalls keine Änderung der Erfolgsaussichten der Klage eingetreten sein kann. Entsprechenden Veränderungen kann in solchen Fällen nur durch die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis z. B. zu einem anderen Aufenthaltszweck oder (zunächst) durch die Erteilung einer Duldung Rechnung getragen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02

    Rückwirkende PKH-Bewilligung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abzustellen, die in der Regel gegeben ist, wenn der Prozessgegner Gelegenheit zur Äußerung (§ 118 Abs. 1 ZPO) hatte (vgl. OVG Hbg, Beschluss vom 6. August 2003, DVBl. 2004, 844) und die Verwaltungsvorgänge vorliegen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. April 2002, NVwZ-RR 2002, 791).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2005 - 4 ME 73/05

    Anspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07
    Hier wäre allerdings aufgrund der materiell-rechtlichen Situation für die Frage der Rechtmäßigkeit der mit Bescheid vom 7. Juni 2006 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erfolgten Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1991, InfAuslR 1991, 268 sowie zur Ausweisung NdsOVG, Beschluss vom 13. April 2005, NVwZ 2005, 968 m. w. N., so dass durch die spätere Geburt des Kindes des Klägers oder auch die bei Erlass des Bescheids noch nicht bekannte Schwangerschaft - sofern diese überhaupt ausgereicht hätte - jedenfalls keine Änderung der Erfolgsaussichten der Klage eingetreten sein kann. Entsprechenden Veränderungen kann in solchen Fällen nur durch die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis z. B. zu einem anderen Aufenthaltszweck oder (zunächst) durch die Erteilung einer Duldung Rechnung getragen werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.01.2017 - 3 M 122.16

    Rechtsfolge des Ablaufs der in § 75 S 2 VwGO bestimmten Frist; Überlastung der

    Auf diesen Zeitpunkt ist aber nicht zu Lasten des Antragstellers abzustellen, wenn sich nach der Entscheidungsreife die Sach- oder Rechtslage zu dessen Gunsten vor der Entscheidung über den Antrag ändert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 2 M 44.07 - juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 18 E 1327/11 - juris Rn. 5; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 4. Aufl. 2014, § 166 Rn. 77 f.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 166 Rn. 14a).
  • VG München, 27.04.2020 - M 24 K 19.6363

    Mangelnde Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes

    Die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens müssen im Zeitpunkt der Bewilligungsreife oder - sofern für den Betroffenen günstiger - spätestens im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (OVG BB, B.v. 11.9.2007 - 2 M 44/04 - NVwZ-RR 2008, 287, 288) als zumindest offen zu beurteilen sein (BayVGH, B.v. 23.10.2005 - 10 C 04.1205 - juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer

    Der verwaltungsgerichtliche Beschluss erweist sich indes insoweit als unrichtig, als er nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage zugunsten der Klägerin verändern, nicht berücksichtigt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 9.1.2012 - 18 E 1327/11 - juris, LS 1; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 - NVwZ-RR 2008, 287 f. LS; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 f.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20

    Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach

    Vielmehr ist dann ab diesem Zeitpunkt Prozesskostenhilfe zu bewilligen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 2 M 44.07 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

    Nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage jedoch zugunsten des Antragstellers verändern, sind bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen (Bay.VGH, Beschluss vom 06.02.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 09.01.2012 - 18 E 1327/11 -, juris Rn. 9; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 11.09.2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 488/22

    Prozesskostenhilfe: hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

    Treten jedoch nach der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten ein, die sich zugunsten des Rechtsschutzsuchenden auswirken und die nach dem einschlägigen Fachrecht zu berücksichtigen sind, sind diese zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.03.2021 - 2 BvR 353/21 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.02.2017 - 12 S 16.2159 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Sie tritt regelmäßig erst ein, wenn die Prozesskostenhilfeunterlagen vollständig vorliegen und die Gegenseite eine angemessene Frist zur Stellungnahme hatte (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2007 - BVerwG 10 C 39.07 u.a. -, AuAS 2008, 11, juris Rn. 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2007, a.a.O., Rn. 8 ff.; Zimmermann-Krehler in: Posser/Wolf, VwGO, 2008, § 166 Rn. 46; Geimer in: Zöller, a.a.O., § 119 Rn. 44, der zudem eine schlüssige Begründung der Klage verlangt; ähnlich OVG Hamburg, Beschluss vom 10. September 2003 - 4 So 81/03 -, FamRZ 2005, 464, juris Rn. 8; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4, wonach auch die Verwaltungsvorgänge vorliegen müssen).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 13 PA 101/18

    Anzeigepflicht; Aufenthalt; Aufhebung; außerhalb der Unterkunft;

    Denn der andere (spätere) Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gilt ausnahmsweise ohnehin, wenn sich nach Antragstellung und Entscheidungsreife die Sach- und Rechtslage zugunsten des Rechtsschutzsuchenden ändert und seine Rechtsverfolgung erst infolge dieser Änderung Erfolg verspricht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 -, NVwZ-RR 2008, 287, 288, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 18 E 1327/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626 - 2 BvR 626/06 u.a. -, NVwZ 2006, 1156; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Dezember 2011 - 5 E 106/11 -, vom 23. November 2009 - 18 E 1322/09 -, vom 18. Februar 2009 - 18 E 1668/08 - und vom 19. November 2007 - 18 E 124/07 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 OVG 2 M 44.07 -, NVwZ-RR 2008, 287; Bay. VGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 24 C 03.314 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 5 BS 272/00 -, DVBl. 2001, 1228; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77 f.
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 13 PA 279/22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren i.R.e.

    Dieser Zeitpunkt wäre jedoch nur dann zugrunde zu legen, wenn sich nach Antragstellung und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs die Sach- und Rechtslage zugunsten des Rechtsschutzsuchenden geändert hätte und seine Rechtsverfolgung erst infolge dieser Änderung Erfolg verspräche (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2018 - 13 PA 101/18 -, juris Rn. 4, und v. 27.6.2017 - 13 PA 252/16 -, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 -, NVwZ-RR 2008, 287, 288 [OVG Berlin-Brandenburg 11.09.2007 - 2 M 44/04] , juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18

    Prozesskostenhilfeantrag; Entscheidungsreife; Rechtsschutzbegehren;

  • OVG Sachsen, 24.03.2015 - 5 D 117/14

    Rückwirkende Prozesskostenhilfegewährung nach übereinstimmender

  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 3 D 48/16

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt, Bewilligungsreife, nachträgliche

  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 6 C 10.1404

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Bewilligungsreife; Antrag auf

  • OVG Sachsen, 31.08.2016 - 3 D 49/16

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt, Entziehung der Fahrerlaubnis,

  • VG Berlin, 09.03.2009 - 21 A 346.05

    Wirtschaftsgemeinschaft im Wohngeldrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22507
OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07 (https://dejure.org/2007,22507)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2007 - 2 M 44/07 (https://dejure.org/2007,22507)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2007 - 2 M 44/07 (https://dejure.org/2007,22507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 48 Abs. 2; AufenthV § 55; VwGO § 123
    Mali, Malesen, Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Passlosigkeit, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Strafrecht, Passpflicht, Grenzübertrittsbescheinigung, Ausweisersatz, ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung auf Aussetzung einer Abschiebung; Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung mangels Ausstellung des erforderlichen Passersatzpapiers durch die Botschaft des Heimatlandes; Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung eines Ausländers ohne Papiere und ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin, 27.03.1998 - 3 S 2.98

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Tatsächliche Unmöglichkeit bedeutet nach dem Sinn dieser Vorschrift, dass für einen vorausschaubaren Zeitraum die Abschiebung ausgeschlossen ist; nicht ausreichend ist hingegen eine vorübergehende zeitliche Verzögerung in Folge administrativer Vorkehrungen; ist der Zeitraum ungewiss, ist die Abschiebung auszusetzen (Hailbronner, Ausländerrecht, Band 1, § 60a A 1 § 60a AufenthG, RdNr. 51; vgl. auch OVG Berlin, Beschl. v. 27.03.1998 - 3 S 2.98 - EZAR 045 Nr. 8).

    Er ist ohne die begehrte Aussetzung der Abschiebung der Gefahr ausgesetzt, strafrechtlich verfolgt zu werden (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 27.03.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG entschieden (Urt. v. 21.03.2000 - 1 C 23.99 -, InfAuslR 2000, 366 [367]), die Systematik des Ausländergesetzes lasse grundsätzlich keinen Raum für einen ungeregelten Aufenthalt.

    Ohne rechtliche Bedeutung ist es im Übrigen, ob es der Antragsteller mit zu vertreten hat, dass eine Abschiebung bislang nicht möglich war (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Allerdings darf, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden, bevor von einer tatsächlichen Unmöglichkeit ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.05.1996 - 1 B 78.96 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 2216/06

    Befristung der Geltungsdauer einer Duldung auf einen Monat.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Es bleibt dem Antragsgegner unbenommen, die Aussetzung der Abschiebung zu befristen (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 2216/06 -, Juris) oder zu gegebener Zeit zu widerrufen.
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Zudem hat der Bundesgerichtshof in Kenntnis dieser Rechtsprechung entschieden (Urt. v. 06.10.2004 - 1 StR 76/04 -, InfAuslR 2005, 80), eine Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG sei aber dann gegeben, wenn die Ausländerbehörde dem Ausländer keine Duldung erteilen könne, weil dieser unbekannten Aufenthalts sei.
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb geboten, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 06.03.2003 - 2 BvR 397/02 -, NVwZ 2003, 1250) die Strafgerichte, wenn dem Ausländer keine förmliche Duldung erteilt wurde, von Verfassungs wegen gehalten sind, bei der Frage der Strafbarkeit der Nichtausreise aus dem Bundesgebiet selbstständig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung im Tatzeitraum gegeben waren; kommen sie zu der Überzeugung, die Voraussetzungen hätten vorgelegen, scheidet eine Strafbarkeit des Ausländers nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Es entspricht gerade Sinn und Zweck der förmlichen Aussetzung der Abschiebung, den Ausländer vor strafrechtlichen Folgen zu bewahren (vgl. VGH BW, Beschl. v. Beschl. v. 03.11.1995 - 13 S 2185/95 -, DVBl 1996, 209).
  • OVG Sachsen, 11.12.2001 - 3 BS 222/01

    Ablehnung des Rechtsschutzinteresses mangels Verbesserung der Rechtsstellung oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Eine Grenzübertrittsbescheinigung ist keine ausländerrechtliche Entscheidung, auf Grund derer die aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers geregelt wird, sondern ein Dokument, durch das die tatsächliche Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern aus dem Bundesgebiet kontrolliert wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.12.2001 - 3 BS 222/01 - EZAR 224 Nr. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Dem Antragsteller ist es - wie dargelegt - schlechterdings nicht zuzumuten, das Risiko einer Strafverfolgung in Kauf zu nehmen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.01.2001 - 13 S 864/00 -, InfAuslR 2001, 330).
  • VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00

    Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07
    Der weitere Aufenthalt ohne erforderliche Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung ist daher bis zum Ablauf der Ausreisefrist auch nicht strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (vgl. Westphal, a. a. O.; VerfGH Berlin, Beschl. v. 31.03.2003 - 34/00 -, InfAuslR 2003, 225).
  • VGH Bayern, 31.01.2002 - 24 ZE 02.8
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2007 - 2 M 179/07

    Widerruf einer Duldung wegen Wegfalls des Duldungsgrundes

    Wenn dieser Zeitraum ungewiss ist, ist eine Duldung zu erteilen (vgl. BVerwGE 105, 232 ff., zitiert aus juris, Rn. 23; OVG Magdeburg, Beschl. v. 13. April 2007 - 2 M 44/07 -, zitiert aus juris, Rn. 3 m. w. N.; Hailbronner, a. a. O., § 60a Rn.51).

    Allerdings darf, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden, bevor von einer tatsächlichen Unmöglichkeit ausgegangen werden kann (OVG Magdeburg, Beschl. v. 13. April 2007, a. a. O.; BVerwGE 105, 232 ff., zitiert aus juris, Rn. 23 m. w. N.).

  • VG Magdeburg, 17.11.2016 - 9 B 594/16

    Aufenthaltsgestattung, Grenzübertrittsbescheinigung, einstweilige Anordnung,

    Eine Grenzübertrittsbescheinigung lässt den Anspruch auf Aufenthaltsgestattung nicht entfallen (unter Berufung auf OVG LSA B. v. 13.4.2007 - 2 M 44/07, asyl.net: M10625).

    Das Gericht verweist insoweit auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 13.04.2007 (Az.: 2 M 44/07), denen es sich anschließt:.

  • OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21

    Ausbildungsduldung

    Dabei geht die Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, von einer Unmöglichkeit der Abschiebung in der Regel nur dann ausgegangen werden könne, wenn ein Abschiebungsversuch bereits einmal gescheitert ist (BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 1996 - 1 B 78/96 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschl. v. 13. April 2007 - 2 M 44/07 -, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber

    Die Grenzübertrittsbescheinigung ist aber im Gegensatz zur Duldung keine aufenthaltsrechtliche Entscheidung, sondern lediglich ein Instrument zur Überwachung der Erfüllung der Ausreisepflicht (näher dazu OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 13.4.2007 - 2 M 44/07 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 07.04.2022 - 15 L 236/22
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. April 2007 - 2 M 44/07 -, juris, Rdnr. 3; Kluth/Breidenbach, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 25. Edition, Stand: 1. März 2020, § 60a AufenthG Rdnr. 9.
  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 251/09

    Genehmigung einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich - Einvernehmen der

    Denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2006, 4 B 48/05, BauR 2006, 815; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 27. September 2004, 2 TG 1630/04 und vom 15. November 2006, 3 ZU 634/06, jeweils juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Oktober 2006, 3 M 63/06, BauR 2007, 515; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Mai 2007, 2 M 44/07, a. A. noch BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, 4 C 45/88, NVwZ 1991, 1076; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 1997, 5 S 2735/95, DVBl. 1998, 909; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005, 2 S 115.05, BauR 2006, 1100).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2007 - 2 M 78/07

    Duldung bei Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach Bleiberechtsregelung

    Sie ist zwar zulässig, insbesondere ist das Rechtsschutzbedürfnis nicht deshalb entfallen, weil der Senat den Antragsgegner bereits mit Beschluss vom 13.04.2007 (2 M 44/07) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet hat, die Abschiebung des Antragstellers auszusetzen.
  • VG Augsburg, 18.08.2009 - Au 1 E 09.1145

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Ausstellung einer

    Die Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung ist daher keine aufenthaltsrechtliche Entscheidung, auf die der Antragsteller einen Anspruch hätte, sondern lediglich ein Instrument zur Überwachung der Erfüllung der Ausreisepflicht (näher dazu OVG Sachsen-Anhalt vom 13.4.2007 Az. 2 M 44/07 - RdNr. 9; SächsOVG vom 11.12.2001 Az. 3 BS 222/01 - RdNr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht