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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02   

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https://dejure.org/2003,27655
OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02 (https://dejure.org/2003,27655)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.01.2003 - 2 M 445/02 (https://dejure.org/2003,27655)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 2 M 445/02 (https://dejure.org/2003,27655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BauGB § 36; ; LSA-BauO § 74 II 2; ; LSA-BauO § 74 III 1; ; VwGO § 146 IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beteiligung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen; Nachtragsgenehmigung durch Abweichungen als neues Bauvorhaben; Ersuch um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 1 B 481/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2002 - A 2 S 711/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02
    Die gegenseitige Ergänzung von ursprünglicher Baugenehmigung und Nachtragsgenehmigung hat notwendig zur Folge, dass das Gesamtvorhaben nur dann ausgeführt werden darf, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten beide Genehmigungen noch gültig sind (vgl. Urteil des Senats vom 26.06.2002 - A 2 S 711/99 -).

    Gleichwohl mag es im Einzelfall je nach Bedeutung des Gegenstands der Abweichung unterschiedlich zu ziehende Grenzen geben, innerhalb deren über die gewöhnlichen Maß- und/oder Fertigungstoleranzen hinaus in der Baupraxis gelegentlich vorkommende Verschiebungen mangels irgendeiner rechtlichen oder tatsächlichen Erheblichkeit keinen Grund darstellen, die betreffende Anlage als ein im Vergleich zu dem bereits genehmigten Projekt "anderes" Vorhaben anzusehen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 26.06.2002 - A 2 S 711/99 -).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 481.02

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02
    Am 18.10.2002 hat die Antragstellerin bei dem Verwaltungsgericht Dessau um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az: 1 B 481/02 DE) nachgesucht und zur Begründung ausgeführt, der verfahrensgegenständlichen Baugenehmigung mangele es an einem bestandskräftigen gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB bzw. einer bestandskräftigen Ersetzungsverfügung gemäß § 74 BauO-LSA, so dass die Baugenehmigung bereits aus diesem Grund rechtswidrig sei.

    den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau vom 21. Oktober 2002 - 1 B 481/02 DE insoweit zu ändern, als die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen durch den Antragsgegner erteilte Nachtragsgenehmigung vom 07.11.2002 angeordnet worden ist,.

  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 20 CS 89.1224

    Drittwiderspruch gegen nachbarliche Baugenehmigung; Antrag auf Wiederherstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02
    Diesem Gesichtspunkt kann allenfalls Indizwirkung zukommen (BayVGH, Beschl. v. 26.07.1991- 20 CS 89.1224 -, BRS 52 Nr. 147).
  • VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21

    Keine große Garage im Gartenbereich

    Entscheidend ist vielmehr, ob durch die Abweichungen Belange, die bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange so erheblich berührt werden, dass sich die Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens neu stellt, ob also diese geänderten Voraussetzungen eine erneute Überprüfung der materiellen Zulässigkeitskriterien erfordern (vgl. OVG SA, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 M 445/02 - OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2013 - 2 A 1891/12 - BayVGH, Urteil vom 18. April 1989 - 20 B 88.585 -).
  • VG Halle, 30.08.2013 - 4 A 157/12

    Verwaltungskosten für eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

    Mit einer unselbständigen Nachtragsbaugenehmigung werden Änderungen eines bereits genehmigten, aber noch nicht oder nicht vollständig ausgeführten Vorhabens genehmigt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren (OEufach0000000014, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 M 445/02 -).
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