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   OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 2 M 4846/97   

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OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 2 M 4846/97 (https://dejure.org/1997,11201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.1997 - 2 M 4846/97 (https://dejure.org/1997,11201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 1997 - 2 M 4846/97 (https://dejure.org/1997,11201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Besetzung einer Professorenstelle; Berufungsvorschlag; Voraussetzungen einer Ermessensentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besetzung einer Professorenstelle; Berufungsvorschlag; Voraussetzungen einer Ermessensentscheidung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 2 M 4846/97
    Denn er ist von dem Beurteilungsvorschlag aus gewichtigen Gründen, die er ihrer Art nach als staatliche Behörde auch im Rahmen des Berufungsverfahrens geltend machen kann, abgewichen (vgl. zu diesen Voraussetzungen für eine abweichende Entscheidung des zuständigen Ministers OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.9. 1996, a.a.O. 294; BVerwG, DVBl 1985, 1233, 1236; Beschl. v. 30.6. 1988, Buchholz 421.20 Nr. 38).
  • VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902

    Berufung eines Professors, Vorschlagsliste der Universität, Sondervotum, Bindung

    Hieran ist die Hochschule ebenso wie der Staatsminister nach erfolgter Ausschreibung gebunden (vgl. BayVGH v. 6.2.1998 7 CE 97.3209; Krüger/Leuze a.a.O. RdNr. 15; Epping, WissR 1995, 211/221; vgl. a. OVG Lüneburg v. 14.11.1997 OVGE 47, 381/382).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03

    Anforderungsprofil; Auswahl; Auswahlermessen; Beamter; Beförderung; Beurteilung;

    Die Anstellungsbehörde würde sich dem Einwand widersprüchlichen Verhaltens aussetzen, wenn sie bei der Auswahl Gesichtspunkte gelten lässt, die von dem durch die Stellenausschreibung gekennzeichneten Anforderungsprofil nicht mit umfasst werden, während sie den darin vorkommenden Kriterien kein ausschlaggebendes Gewicht beimisst (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.11.1997 - 2 M 4846/97 -).
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