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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11   

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https://dejure.org/2011,78875
OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11 (https://dejure.org/2011,78875)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.03.2011 - 2 M 5/11 (https://dejure.org/2011,78875)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. März 2011 - 2 M 5/11 (https://dejure.org/2011,78875)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11
    Sie ergeht aber gleichwohl im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und setzt voraus, dass die Erteilung einer endgültigen Genehmigung bereits überwiegend wahrscheinlich ist (so BVerwG, Beschl. v. 22.03.2010 - 7 VR 1/10, 7 VR 1/10 7 C 21/09 - nach juris).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Anhörungsbehörde die Erörterung nach pflichtgemäßem Ermessen erst beginnen, wenn eine hinreichend problembezogene Erörterung zu erwarten ist (Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 215 [226] zur Erörterung im Planfeststellungsverfahren).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11
    Die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG entfaltet zwar keine rechtliche Bindungswirkung im Hinblick auf die endgültige immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991 - 7 C 35/90 - nach juris).
  • VG Halle, 30.12.2010 - 4 B 408/10

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren wegen vorzeitigen Beginns und Durchführung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11
    Sie ist mit dem Antrag, den angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 30.12.2010 (4 B 408/10 HAL) zu ändern und den Antragsgegner durch Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten,.
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11
    Sie ergeht aber gleichwohl im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und setzt voraus, dass die Erteilung einer endgültigen Genehmigung bereits überwiegend wahrscheinlich ist (so BVerwG, Beschl. v. 22.03.2010 - 7 VR 1/10, 7 VR 1/10 7 C 21/09 - nach juris).
  • VG Cottbus, 29.07.2016 - 3 L 296/16
    Die Verfahren müssen allerdings weder zeitgleich begonnen noch zeitgleich abgeschlossen werden, es genügt eine hinreichende zeitliche Überschneidung (so Jarass, a.a.O., S.68; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2011 - 2 M 5/11 -, juris).
  • VG Cottbus, 25.09.2020 - 5 L 292/19

    Genehmigung für die Erweiterung des Geflügelschlachthofes in Königs Wusterhausen

    Ausgehend von seinem legislativen Ursprung in Art. 7 der IVURL ist die Regelung des § 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG so zu verstehen, dass eine "ausreichende verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Koordinierung" sichergestellt werden soll, die neben einer reinen Stellungnahme auch eine inhaltliche Äußerungsaufforderung umfasst (vgl. BT-Dr 14/4599, S. 128; so übereinstimmend auch die Rechtsprechung: OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 08. Mai 2018 - OVG 11 S 45.16 - S. 13, EA; VG Cottbus, B. v. 29. Juli 2016 - 3 L 296/16 - Rn. 29 ff., Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 22. März 2011 - 2 M 5/11 - Rn. 13, Juris; VG München, B. v. 23. März 2018 - M 19 SN 17.4631 - Rn. 80, Juris).
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