Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2002 - 2 M 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23456
OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2002 - 2 M 50/02 (https://dejure.org/2002,23456)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.06.2002 - 2 M 50/02 (https://dejure.org/2002,23456)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 2 M 50/02 (https://dejure.org/2002,23456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten aus betrieblichen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2002 - 2 M 50/02
    In diesem Widerspruchsbescheid werden die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, E, 90, 287, 292 ff.) zu § 15 SchwbG entwickelten Grundsätze referiert und auf die seit dem 01. Juli 2001 geltende, vergleichbare Regelung des § 85 SGB IX übertragen.
  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Die Klägerin hat darauf verwiesen, die vermeintliche Reorganisation des Unternehmens und die sich hieraus ergebende Betriebsbedingtheit der Kündigung(en) seien lediglich zur Umgehung von Schutzvorschriften für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgeschoben worden (zur Berücksichtigungsfähigkeit dieses Gesichtspunktes: VGH München, Beschl. v. 1.3.2012, 12 ZB 10.587, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 25.8.2003, 5 BS 107/03, SächsVBl. 2004, 36, juris Rn. 19 ff.; zum auch insoweit geltenden Evidenzmaßstab: OVG Schleswig, Beschl. v. 12.6.2002, 2 M 50/02, juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht