Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2003 - 2 M 500/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24453
OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2003 - 2 M 500/03 (https://dejure.org/2003,24453)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.11.2003 - 2 M 500/03 (https://dejure.org/2003,24453)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. November 2003 - 2 M 500/03 (https://dejure.org/2003,24453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,24453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-GO § 44 III Nr 22; ; LSA-GO § 57 II; ; LSA-GO § 62 I; ; LSA-GO § 133; ; LSA-GO § 139; ; LSA-GO § 141; ; LSA-VwVfG § 35; ; VwGO § 42 II; ; VwGO § 80 V; ; VwGO § 80 VII 1; ; VwGO § 113 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnisse des Gerichts hinsichtlich der Entscheidungssänderung bei unveränderter Sach- und Rechtslage im Falle eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz; Art der Ausübung der Kommunalaufsicht über die Gemeinden; Anfechtungsmöglichkeiten der Ratsmitglieder bei der ...

Verfahrensgang

  • VG Halle - 1 B 87/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2003 - 2 M 500/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.12.2003 - 1 B 87.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2003 - 2 M 500/03
    Mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 07.10.2003 - 1 B 87/03 HAL - änderte es den Beschluss vom 01.10.2003 und lehnte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Wesentlichen mit der Begründung ab: Die Kommunalaufsicht habe zwar auch gegenüber den Antragstellern einen Verwaltungsakt erlassen; dieser werde jedoch im Verfahren der Hauptsache aus formellen Gründen aufzuheben sein, weil Verfügungen der Kommunalaufsicht an die Gemeinde und nicht an einzelne Ratsmitglieder zu richten seien.

    Die Beschwerde ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg; denn das Verwaltungsgericht durfte seinen für die Antragsteller positiven Beschluss vom 01.10.2003 - 1 B 81/03 HAL - nach § 80 Abs. 5 VwGO auf der Grundlage des § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO ändern (1.), und die vom Verwaltungsgericht Halle in seinem Beschluss vom 07.10.2003 - 1 B 87/03 HAL - vertretene Rechtsauffassung erweist sich als zutreffend (2.).

  • BVerwG, 22.12.2003 - 1 B 81.03

    Der verwaltungsgerichtliche Überzeugungsgrundsatz - Anspruch auf rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2003 - 2 M 500/03
    Dem Antrag der Antragsteller auf vorläufigen Rechtsschutz gab das Verwaltungsgericht Halle zunächst mit Beschluss vom 01.10.2003 - 1 B 81/03 HAL - statt.

    Die Beschwerde ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg; denn das Verwaltungsgericht durfte seinen für die Antragsteller positiven Beschluss vom 01.10.2003 - 1 B 81/03 HAL - nach § 80 Abs. 5 VwGO auf der Grundlage des § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO ändern (1.), und die vom Verwaltungsgericht Halle in seinem Beschluss vom 07.10.2003 - 1 B 87/03 HAL - vertretene Rechtsauffassung erweist sich als zutreffend (2.).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2018 - 10 ME 265/18

    Organ einer Gemeinde (hier: Stadtbezirksrat) nicht klagebefugt gegen

    Dementsprechend ist auch die Kommune richtiger Adressat kommunalaufsichtlicher Maßnahmen und nicht das Organ, dessen Maßnahme das Einschreiten veranlasst hat (Smollich in KVR Nds., NKomVG, § 170 Rn. 17; Thiele, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, 2. Auflage 2017, § 170 Rn. 6 f., § 173 Rn. 1; Thüringer OVG, Beschluss vom 14.02.2014 - 3 EO 80/14 -, juris Rn. 18 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 M 500/03 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1984 - 2 OVG A 5/81 -, NdsRpfl.

    Diese Entscheidungszuständigkeit kann der Antragsteller zwar im Rahmen eines sogenannten Kommunalverfassungsstreits gegebenenfalls als wehrfähige Innenrechtsposition geltend machen (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 02.12.2015 - 10 C 18.14 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Urteil des Senats vom 16. August 2001 - 10 KN 1036/01 -, juris Rn. 42 (zu Ortsräten)), nicht jedoch in einem Außenrechtsstreit gegen eine staatliche Aufsichtsbehörde, der der Verteidigung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts dient (so auch Thüringer OVG, Beschluss vom 14.02.2014 - 3 EO 80/14 -, Rn. 21; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 M 500/03 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.09.1980 - 15 A 686/78 -, juris Rn. 9 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1984 - 2 OVG A 5/81 -, NdsRPfl.

    Er kann, wie er es auch getan hat (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 08.02.2018 - 1 B 1111/18 -), zur Durchsetzung seiner Entscheidungszuständigkeit von der dazu befugten Kommune bzw. ihrem zuständigen Organ ein gerichtliches Vorgehen gegen die Beanstandung seines Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde verlangen und bei einer Ablehnung, diese in einem gerichtlichen kommunalverfassungsrechtlichen Verfahren überprüfen lassen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 M 500/03 -, juris Rn. 13).

  • OVG Thüringen, 14.02.2014 - 3 EO 80/14

    Landrat kann nicht gegen Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht

    519/02 - vgl. auch zur entsprechenden Rechtslage in Sachsen-Anhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2011 - 2 M 500/03 - juris Rdn. 9).

    Hier bedarf es eines solchen weiteren Umsetzungsaktes zwar nicht, gleichwohl stellt sich die Auswirkung auf die Organkompetenzen auch hier als bloße Folge der allein in das Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Kommune eingreifenden Maßnahme dar, gegen die im Außenverhältnis nur diese, hier der Landkreis, vorzugehen berechtigt ist (zur vergleichbaren Rechtlage in Sachsen-Anhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2011 - 2 M 500/03 - juris, Rdn. 10 ff.).

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1895/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Erl.

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; vgl. auch zur kommunalaufsichtlichen Anordnung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. September 2011 - 1 C 10216/11 -, juris sowie VG Dresden, Urteil vom 22. März 2006 - 5 K 2467/03 -, juris; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Anm. III Ziffer 5. sowie Müller, Die Rechtsprechung zur Ersatzvornahme nach nordrhein-westfälischem Kommunalrecht, NWVBl. 2012, S. 414, 418.

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1911/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Erl.

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; vgl. auch zur kommunalaufsichtlichen Anordnung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. September 2011 - 1 C 10216/11 -, juris sowie VG Dresden, Urteil vom 22. März 2006 - 5 K 2467/03 -, juris; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Anm. III Ziffer 5. sowie Müller, Die Rechtsprechung zur Ersatzvornahme nach nordrhein-westfälischem Kommunalrecht, NWVBl.

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2005/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Erl.

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; vgl. auch zur kommunalaufsichtlichen Anordnung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. September 2011 - 1 C 10216/11 -, juris sowie VG Dresden, Urteil vom 22. März 2006 - 5 K 2467/03 -, juris; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Anm. III Ziffer 5. sowie Müller, Die Rechtsprechung zur Ersatzvornahme nach nordrhein-westfälischem Kommunalrecht, NWVBl.

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2004/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Erl.

    vgl. für die Beauftragtenbestellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris; für die Ersatzvornahme: BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 38/93 - , juris, Rn. 2; vgl. auch zur kommunalaufsichtlichen Anordnung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. September 2011 - 1 C 10216/11 -, juris sowie VG Dresden, Urteil vom 22. März 2006 - 5 K 2467/03 -, juris; jeweils im Hinblick auf alle repressiven Maßnahmen der Aufsichtsbehörde: Rehn/Cronauge/Lennep, a.a.O., § 119 GO, Anm. III Ziffer 5. sowie Müller, Die Rechtsprechung zur Ersatzvornahme nach nordrhein-westfälischem Kommunalrecht, NWVBl.

  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 1 K 704/20

    Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht

    Zwar sollen Rechte i. S. d. § 42 Abs. 2 VwGO nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (Bayerischer VGH, Beschl. v. 20. Oktober 2011 - 4 CS 11.1927 -, juris Rn. 5 [zu dem Recht des 1. Bürgermeisters, Sitzungen des Gemeinderats einzuberufen]; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Urt v. 30. März 2004 - 15 A 2360/02 -, juris Rn. 29; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 42 Rn. 80 m. zahlreichen w. N.; a. A.: OVG d. Ld. Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05. November 2003 - 2 M 500/03 -, juris Rn. 10; Thüringer OVG, Beschl. v. 14. Februar 2014 - 3 EO 80/14 -, juris Rn. 18 [zu einer kommunalaufsichtsrechtlichen Verfügung, mit dem einem Landrat ein Teil seiner Aufgaben entzogen wird; Gram/Michl: "Kommunalverfassungsrechtliche Drittanfechtung ?" in NVwZ 2013, 775, 777, 779 zit. nach: https://beck-online.beck.de ; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 38. Erg.-Lfg.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2021 - 9 S 188/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle der Bestellung eines Beauftragten nach

    Hier bedarf es eines solchen weiteren Umsetzungsaktes zwar nicht, gleichwohl stellt sich die Auswirkung auf die Organkompetenzen auch hier als bloße Folge der allein in das Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Kommune eingreifenden Maßnahme dar, gegen die im Außenverhältnis nur diese, hier der Landkreis, vorzugehen berechtigt ist (zur vergleichbaren Rechtslage in Sachsen-Anhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2011 - 2 M 500/03 - juris, Rdn. 10 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2021 - 10 ME 290/20

    Beanstandung, kommunalrechtliche; Kommunalaufsicht; Kreisausschuss; Kreistag;

    Dementsprechend ist auch die Kommune richtiger Adressat kommunalaufsichtlicher Maßnahmen und nicht das Organ, dessen Maßnahme das Einschreiten veranlasst hat (Smollich in KVR Nds., Stand: Januar 2020, NKomVG, § 170 Rn. 17; Thiele, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, 2. Auflage 2017, § 170 Rn. 6 f., § 173 Rn. 1; Thüringer OVG, Beschluss vom 14.2.2014 - 3 EO 80/14 -, juris Rn. 18 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.11.2003 - 2 M 500/03 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.2.1984 - 2 OVG A 5/81 -, NdsRpfl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 193/06

    Veranstaltung von Sportwetten; hier: Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO auch dann geändert werden kann, wenn ein am Verfahren Beteiligter die Änderung mangels veränderter Umstände nicht nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO durchsetzen könnte (so OVG LSA, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 M 500/03 -), besteht vorliegend für eine Änderung des Beschlusses vom 18.03.2005 kein Anlass.
  • VG Greifswald, 11.06.2015 - 2 B 33/15

    Bestellung eines Beauftragten zur Wahrnehmung verwaltungsrechtlicher Aufgaben

  • VG Weimar, 11.07.2012 - 3 K 1431/10

    Keine Klagebefugnis des Bürgermeisters, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht